Es lagen zwei Anfragen der Gruppe GRÜNE/UWG vor, die wie folgt beantwortet wurden:

 

I. Anfrage vom 13.09.2018 zum Thema Stallgenehmigungen

 

Landrat Wimberg, beantwortete diese Anfrage wie folgt:

 

1.       Welche Größenordnung drückt das Wort „nahezu“ aus. Bitte die absolute Zahl oder eine Prozentzahl angeben.

 

„Alle dem Landkreis Cloppenburg bekannten Stallanlagen sind grundsätzlich bau- oder immissionsschutzrechtlich geregelt. Weil jedoch nie gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass es im Einzelfall nicht doch irgendwo ein ungenehmigtes Stallgebäude gibt, hat der Landrat in der Kreistagssitzung am 13.03.2018 formuliert, dass „nahezu alle Ställe mit Genehmigung gebaut worden sind“. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Beim Landkreis Cloppenburg sind rund 5.000 tierhaltende Betriebe gemeldet. Die Antragszahlen für Neu-, An- und Umbauten von Tierställen zeigen seit Jahren eine deutliche Abwärtstendenz. Während 2007 noch 323 Genehmigungen für Stallneu- und Stallumbauten sowie Nutzungsänderungen beantragt wurden, lag diese Zahl 2017 nur noch bei 79.

 

In den letzten 3 Jahren wurden durchschnittlich 25 Stallneubauten jährlich beantragt, Die Zahl für 2018 liegt bislang bei 5. Hinzu kommen in den letzten 3 Jahren jährlich durchschnittlich 61 Umbauten (z. B. Aufstallungsänderungen) bzw. Nutzungsänderungen (z. B. von Milchkühen auf Mastbullen). 2018 liegt diese Zahl bislang bei 18. Lediglich 3 der beantragten Stallneubauten jährlich bzw. 7 Nutzungsänderungen/Umbaumaßnahmen jährlich waren dabei Nachgenehmigungsverfahren. Hierbei handelte es sich vielfach um die Nachgenehmigung kleinerer Bauabweichungen vom genehmigten Bestand bzw. um die Nachgenehmigung kleinerer älterer Baumaßnahmen.

 

2.       Mit welchen Maßnahmen will der Landkreis sicherstellen, dass alle Ställe mit Genehmigungen gebaut werden?

 

a)      Beratung

Die Mitarbeiter/innen des Bauamtes stehen mit ihrem Fachwissen beratend zur Seite. Der Bau einer Stallanlage ist regelmäßig mit erheblichen Kosten verbunden. Die Kosten sollen durch eine entsprechende Nutzung refinanziert werden. Daher muss die/der Bauherr/in wissen, ob sein/ihr Bauvorhaben aufgrund der rechtlichen Vorgaben auf dem Grundstück umgesetzt und auch genutzt werden kann.

 

b)      Information

Antragsunterlagen für Stallbaumaßnahmen werden überwiegend von entsprechenden Fachbüros eingereicht. Das Bauamt informiert die Entwurfsverfasser z.B. auf Entwurfsverfassertagen und Rundschreiben. Daneben steht das Bauamt im Kontakt mit Interessenvertretern wie z.B. dem Landvolk.

 

c)       Kontrolle und Durchsetzung

Die im Rahmen örtlicher Kontrollen festgestellten ungenehmigten Bautätigkeiten u.a. an Stallanlagen werden noch vor Ort stillgelegt. Zur Überprüfung, ob eine nachträgliche Genehmigung erteilt werden kann, werden vom Bauherrn unter Anwendung von Zwangsmitteln die erforderlichen Unterlagen angefordert. Eine bereits aufgenommene Nutzung wird bis zur Genehmigung untersagt. Daneben erfolgt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bzw. die Anzeige einer Straftat.

Für die Nachgenehmigung ist nach der Baugebührenordnung (BauGO) die dreifache Genehmigungsgebühr festzusetzen.“

 

 

II. Anfrage vom 12.09.2018 zum Thema Breitbanderschließung in Vahren

 

Landrat Wimberg, beantwortete diese Anfrage wie folgt:

 

1.       Wann und in welchem Rahmen wurden mit den Anwohnern Gespräche geführt, um die derzeitige Situation zu erläutern?

 

„Einige Anwohner der Straßen „Kampweg“ und „Auf den Rien“ in Vahren, die außerhalb des aktuellen Ausbaugebietes liegen, haben sich in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung zunächst telefonisch nach dem Breitbandausbau in Vahren erkundigt. Ihnen wurde mitgeteilt, dass die Gebietskulisse des aktuellen Ausbauprojektes aus vergabe-, förderrechtlichen und finanziellen Gründen nicht erweitert werden kann und der weitere Bedarf in Vahren für das nächste Förderprojekt vorgemerkt wird. Parallel wurden die Adressen an EWE TEL GmbH zur Prüfung eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus nach Abschluss der geförderten Erschließungsmaßnahme übermittelt. Mit Schreiben vom 09.08.2018 haben fünf Haushalte aus Vahren einen Sammelantrag auf Anschluss an das Glasfasernetz eingereicht. Am 14.08.2018 wurde den Anwohnern schriftlich mitgeteilt, dass der Bedarf in Vahren in die Ausbauplanung des künftigen Projektes einbezogen wird.

 

2.       Werden die bewilligten Fördermittel von Bund und Land für die 92 Projektgebiete im Landkreis vollständig aufgebraucht?

 

Die von Bund und Land bewilligten Fördermittel werden vollständig für das Förderprojekt verwendet. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke von EWE TEL GmbH für die Erschließung von 92 Projektgebieten und 65 unterversorgten Schulen in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beläuft sich 9.803.633,00 EUR.

 

Die Finanzierung des Breitbandprojektes stellt sich wie folgt dar:

 

Wirtschaftlich-keitslücke

EWE TEL

- Euro -

Zuschuss

Bund

 

- Euro -

Zuschuss

Land

 

- Euro -

Eigenanteil

LK

 

- Euro -

Eigenanteil Städte/

Gemeinden

- Euro - 

9.803.633,00

4.901.816,00

2.000.000,00

1.450.908,50

1.450.908,50

 

 

3.       Wann und durch wen werden die Weichen für ein neues Förderprojekt gestellt und in welchem zeitlichen Rahmen ist mit einer Realisierung zu rechnen?

 

Der Landkreis wird in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein neues Förderprojekt planen und Förderanträge bei Bund und Land einreichen, wenn die entsprechenden Förderprogramme verabschiedet sind. Der Bund hat bereits einen Förderaufruf gestartet. Die Förderrichtlinie des Landes wird Ende des Jahres erwartet. Beide Förderprogramme sind kumulierbar. Daher ist zunächst das Förderprogramm des Landes abzuwarten. Zur Vorbereitung der Antragstellung hat der Landkreis bereits frühzeitig am 02.08.2018 – als einer der ersten Landkreise in Niedersachsen – ein Markterkundungsverfahren gestartet, in dem die Telekommunikationsanbieter aufgefordert werden, die bereits erschlossenen Gebiete anzuzeigen und die Ausbauabsichten für die nächsten drei Jahre verbindlich mitzuteilen. Die Ergebnisse werden am 12.10.2018 erwartet. Diese sind Grundlage der Ausbauplanung, da in den Gebieten, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kein geförderter Ausbau stattfinden darf. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Landes werden entsprechende Förderanträge bei Bund und Land vorbereitet und eingereicht. Zur zeitlichen Realisierung können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, weil zunächst die Antragsmodalitäten abzuwarten sind. Ferner sind nach Auswertung der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens, der Festlegung der Gebietskulisse und Berechnungen zur Wirtschaftlichkeitslücke die Beschlüsse der politischen Gremien zur Finanzierung einzuholen. Allein das europaweite Ausschreibungsverfahren beansprucht ca. ein halbes Jahr.“

 

Darüber hinaus führte der Landrat aus, dass die bisherigen finanziellen Mittel von Bund und Land viel zu gering ausgefallen seien, um eine flächendeckende Breitbanderschließung des Landkreises Cloppenburg sicherzustellen. Eine flächendeckende Versorgung würde voraussichtlich ein Investitionsvolumen von mehr 100 Millionen Euro erfordern. Davon sei man sehr weit entfernt. Hinzu komme, dass die bisherige Förderpraxis sehr kompliziert und aufwendig gewesen sei. Man hoffe, dass die Bedingungen für die neuen Förderungen von Bund und Land deutlich vereinfacht werden. Breitbanderschließung sei grundsätzlich keine kommunale Aufgabe. Der Landkreis sei kein Telekommunikations- und Versorgungsunternehmen. Landkreise hülfen Bund und Land aber dabei, die Breitbanderschließung in der Fläche zu realisieren. Doch dafür müsse man auf Dauer deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, denn die Politik habe es leider versäumt, einen rechtlichen Versorgungsanspruch für die Bevölkerung sicherzustellen. Dies gelte auch für den Mobilfunk. Der Landkreis Cloppenburg habe bekanntlich eine Mobilfunkinitiative angestoßen, der sich alle Landkreise in Weser-Ems angeschlossen hätten. Allein im Landkreis Cloppenburg habe man 84 Funklöcher ermittelt. Leider sei auch bei der aktuellen Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen durch den Bund erneut keine Auflage für eine flächendeckende Erschließung Deutschlands zu erwarten. Forderungen des Landkreistages und weiterer kommunalen Spitzenverbände blieben ungehört und Deutschland bliebe ein Flickenteppich, wenn weiterhin Telekommunikationsunternehmen weitgehend nach eigenen wirtschaftlichen Vorteilen über den Ausbau des Netzes entscheiden könnten. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises setze sich intensiv ein und sei immer wieder mit dem Unverständnis von Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert, die den schleppenden Fortschritt bei der Breitbanderschließung und der Mobilfunkversorgung sowie und die bisherige Förderpraxis nicht nachvollziehen könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann fragte an, ob die Inhalte des Markterkundungsverfahrens den Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Landrat Wimberg teilte dazu mit, wenn es rechtlich möglich sei, könnten die Inhalte des Markterkundungsverfahrens den Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt werden.