Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

1.

a) Der Landkreis Cloppenburg bekennt sich weiterhin zur institutionellen Förderung der in seinem Gebiet vorhandenen musealen Einrichtungen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.

 

b) Derzeit erfüllen folgende Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg die Voraussetzung für eine institutionelle Förderung:

aa) Museumsdorf Cloppenburg – Niedersächsisches Freilichtmuseum

bb) Moor- und Fehnmuseum Elisabethfehn

cc) Postgeschichtliches Museum Friesoythe e.V.

dd) Historisches Kinotechnisches Museum in Löningen

 

c) Weitere museale Einrichtungen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die unter 1 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.

 

d) Über die Höhe des Zuschusses der jeweiligen musealen Einrichtung entscheidet der Kreistag.

 

e) Die Förderung wird unter der Voraussetzung einer Mitförderung in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe des Landkreises durch die jeweilige Sitzgemeinde gewährt. Die Unterstützung der Sitzgemeinde kann auch in Form der Gewährung von Sachleistungen erfolgen.

 

2.

a) Der Landkreis Cloppenburg bekennt sich zur institutionellen Förderung musikalischer Einrichtungen und Initiativen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung oder Initiative sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.

 

b) Hierzu fördert der Landkreis Cloppenburg das Jugendsymphonieorchester des Oldenburger Münsterlandes (JUSOM) institutionell mit dem Ziel, ein dauerhaft spielbereites Orchester zu erreichen. Das JUSOM wird unter der Voraussetzung der gleichen Mitfinanzierung durch den Landkreis Vechta und vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel mit einer Summe i.H.v. 20.000,00 EURO pro Jahr unterstützt.

 

c) Weitere musikalische Einrichtungen und Initiativen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die unter 2 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.

 

d) Über die Höhe des jeweiligen Zuschusses entscheidet der Kreistag.

 

3.

a) Der Landkreis Cloppenburg begrüßt die vielfältigen kulturellen Aktivitäten verschiedenster Akteure in den Städten und Gemeinden. Sie sind Ausdruck der lebendigen Kulturarbeit. Sie sind darüber hinaus ein unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Identität und bereichern die kulturelle Vielfalt in unserem Landkreis.

 

Der Landkreis Cloppenburg fördert gezielt die Kulturarbeit im Kreisgebiet. Zu den förderfähigen Veranstaltungen gehören insbesondere Konzertveranstaltungen, Kinder- und Jugendkultur, Folklore, Kabarett, Theateraufführungen, Autorenlesungen und Ausstellungen.

Förderfähig sind bedeutsame bzw. herausragende Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter bzw. regionaler/ überregionaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung, die Modellcharakter tragen oder zur Unterstützung bewahrenswerter kultureller und historischer Traditionen beitragen.

 

b) Die Kreisverwaltung wird beauftragt, hierzu „Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg“ zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

c) Für die Förderung der Kulturarbeit im Landkreis sind für das Haushaltsjahr Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 EUR einzuplanen.

 

 


Kreisrat Herr Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/18/115 vor. Er erläuterte, dass im Rahmen der Beratung über die Bezuschussung des Musikfestes Bremen im Ausschuss für Kultur und Freizeit am 27.02.2018 angeregt worden sei, ein für den Landkreis Cloppenburg passendes eigenes kulturelles Profil und ein Konzept zur Förderung der Kulturaktivitäten zu entwickeln.

 

Unter Bezugnahme auf die Vorlage V-KUL/18/115 stellte Kreisrat Herr Varnhorn den Ist-Zustand der derzeitigen Kulturförderung des Landkreises Cloppenburg vor und erläuterte das zukünftige Konzept für die Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg. Grundsätzlich sollen alle bedeutsamen bzw. herausragenden musealen Einrichtungen, musikalischen Einrichtungen und Initiativen sowie Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg gefördert werden, die eine kreisweite bzw. überregionale Bedeutung und Ausstrahlungswirkung aufzeigen. Zum Gegenstand der Förderung und zum Antrags- und Prüfungsverfahren sowie Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweis soll bei einem positiven Beschluss eine Förderrichtlinie erarbeitet werden, die zum 01.01.2019 in Kraft treten soll.

 

Kreistagsabgeordneter Herr Cloppenburg vertrat die Auffassung, dass der Landkreis Cloppenburg im kulturellen Bereich zwar schon insbesondere aufgrund der vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten gut aufgestellt sei, begrüßte aber im Namen der CDU-Kreistagsfraktion die geplante Förderrichtlinie. Die Außenwahrnehmung des Landkreises Cloppenburg in kultureller Sicht sei noch verbesserungswürdig, so dass eine Beteiligung des Landkreises wichtig und gut für bereits bestehende oder neue kulturelle Aktivitäten sei.

 

Auch die SPD-Kreistagsfraktion unterstützt nach Aussage von Kreistagsabgeordneten Herrn Arkenau die Erstellung entsprechender Richtlinien zur Förderung der Kultur im Landkreis Cloppenburg. Die hier durchaus vorhandenen Schätze sollten gezeigt und die Professionalität der Museen verbessert werden.