Sitzung: 11.09.2018 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-KUL/18/115
Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag
folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
1.
a) Der Landkreis Cloppenburg
bekennt sich weiterhin zur institutionellen Förderung der in seinem Gebiet
vorhandenen musealen Einrichtungen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in
Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als
auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein
Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale
Ausstrahlungswirkung sowie über ein hohes Potential einer überregionalen
Wahrnehmung verfügt.
b) Derzeit erfüllen folgende
Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg die Voraussetzung für eine
institutionelle Förderung:
aa) Museumsdorf Cloppenburg –
Niedersächsisches Freilichtmuseum
bb) Moor- und Fehnmuseum
Elisabethfehn
cc) Postgeschichtliches Museum
Friesoythe e.V.
dd) Historisches
Kinotechnisches Museum in Löningen
c) Weitere museale
Einrichtungen können in die Liste aufgenommen werden, sofern sie ebenfalls die
unter 1 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme weiterer
Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.
d) Über die Höhe des
Zuschusses der jeweiligen musealen Einrichtung entscheidet der Kreistag.
e) Die Förderung wird unter
der Voraussetzung einer Mitförderung in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe
des Landkreises durch die jeweilige Sitzgemeinde gewährt. Die Unterstützung der
Sitzgemeinde kann auch in Form der Gewährung von Sachleistungen erfolgen.
2.
a) Der Landkreis Cloppenburg
bekennt sich zur institutionellen Förderung musikalischer Einrichtungen und
Initiativen. Eine grundsätzliche Förderung kommt in Betracht, wenn die
jeweilige Einrichtung oder Initiative sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als
auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein
Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale und/ oder überregionale Ausstrahlungswirkung
sowie über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügt.
b) Hierzu fördert der
Landkreis Cloppenburg das Jugendsymphonieorchester des Oldenburger
Münsterlandes (JUSOM) institutionell mit dem Ziel, ein dauerhaft spielbereites
Orchester zu erreichen. Das JUSOM wird unter der Voraussetzung der gleichen
Mitfinanzierung durch den Landkreis Vechta und vorbehaltlich zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel mit einer Summe i.H.v. 20.000,00 EURO pro Jahr
unterstützt.
c) Weitere musikalische
Einrichtungen und Initiativen können in die Liste aufgenommen werden, sofern
sie ebenfalls die unter 2 a) genannten Kriterien erfüllen. Über die Aufnahme
weiterer Einrichtungen in die Liste entscheidet der Kreistag.
d) Über die Höhe des jeweiligen
Zuschusses entscheidet der Kreistag.
3.
a) Der Landkreis Cloppenburg
begrüßt die vielfältigen kulturellen Aktivitäten verschiedenster Akteure in den
Städten und Gemeinden. Sie sind Ausdruck der lebendigen Kulturarbeit. Sie sind
darüber hinaus ein unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Identität und
bereichern die kulturelle Vielfalt in unserem Landkreis.
Der Landkreis Cloppenburg
fördert gezielt die Kulturarbeit im Kreisgebiet. Zu den förderfähigen
Veranstaltungen gehören insbesondere Konzertveranstaltungen, Kinder- und
Jugendkultur, Folklore, Kabarett, Theateraufführungen, Autorenlesungen und
Ausstellungen.
Förderfähig sind bedeutsame bzw.
herausragende Projekte und Veranstaltungen mit kreisweiter bzw. regionaler/
überregionaler Bedeutung und Ausstrahlungswirkung, die Modellcharakter tragen
oder zur Unterstützung bewahrenswerter kultureller und historischer Traditionen
beitragen.
b) Die Kreisverwaltung wird
beauftragt, hierzu „Richtlinien zur Förderung der Kulturaktivitäten im
Landkreis Cloppenburg“ zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung
vorzulegen.
c) Für die Förderung der
Kulturarbeit im Landkreis sind für das Haushaltsjahr Haushaltsmittel in Höhe
von 100.000 EUR einzuplanen.
Kreisrat Herr Varnhorn trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/18/115 vor. Er erläuterte, dass im Rahmen der Beratung über die Bezuschussung des Musikfestes Bremen im Ausschuss für Kultur und Freizeit am 27.02.2018 angeregt worden sei, ein für den Landkreis Cloppenburg passendes eigenes kulturelles Profil und ein Konzept zur Förderung der Kulturaktivitäten zu entwickeln.
Unter Bezugnahme auf die Vorlage V-KUL/18/115 stellte Kreisrat Herr Varnhorn den Ist-Zustand der derzeitigen Kulturförderung des Landkreises Cloppenburg vor und erläuterte das zukünftige Konzept für die Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg. Grundsätzlich sollen alle bedeutsamen bzw. herausragenden musealen Einrichtungen, musikalischen Einrichtungen und Initiativen sowie Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg gefördert werden, die eine kreisweite bzw. überregionale Bedeutung und Ausstrahlungswirkung aufzeigen. Zum Gegenstand der Förderung und zum Antrags- und Prüfungsverfahren sowie Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweis soll bei einem positiven Beschluss eine Förderrichtlinie erarbeitet werden, die zum 01.01.2019 in Kraft treten soll.
Kreistagsabgeordneter Herr Cloppenburg vertrat die Auffassung, dass der Landkreis Cloppenburg im kulturellen Bereich zwar schon insbesondere aufgrund der vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten gut aufgestellt sei, begrüßte aber im Namen der CDU-Kreistagsfraktion die geplante Förderrichtlinie. Die Außenwahrnehmung des Landkreises Cloppenburg in kultureller Sicht sei noch verbesserungswürdig, so dass eine Beteiligung des Landkreises wichtig und gut für bereits bestehende oder neue kulturelle Aktivitäten sei.
Auch die SPD-Kreistagsfraktion unterstützt nach Aussage von Kreistagsabgeordneten Herrn Arkenau die Erstellung entsprechender Richtlinien zur Förderung der Kultur im Landkreis Cloppenburg. Die hier durchaus vorhandenen Schätze sollten gezeigt und die Professionalität der Museen verbessert werden.