Der Sozialausschuss beschloss mit 1 Ja-Stimme, 2
Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der
Gruppe GRÜNE/UWG vom 10.08.2018 dahingehend, dass der Landkreis Cloppenburg
einen Wohnungsbau-Topf für den sozialen Wohnungsbau schafft, in dem ab 2019
drei Jahre lang jeweils drei Millionen Euro bereitgestellt werden, abzulehnen.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen nahm Bezug auf das Schreiben der Gruppe GRÜNE/UWG vom
10.08.2018 und ergänzte, dass man immer wieder auf das Problem der fehlenden
kleinen und bezahlbaren Wohnungen stoße. Es bestehe hier ein großer Bedarf. Es
gebe derzeit zwar eine rege Bautätigkeit, davon würden sozial schwache Bürger
aber nicht profitieren. Die Vorlage der Verwaltung beziffere zwar das Volumen
der Neubauten, sie enthalte aber keine Angaben, wie viele Wohnungen für sozial
schwache Bürger gebaut würden.
Nach ihren Recherchen, so Kreistagsabgeordnete Dr.
Kannen weiter, sei dies ein bundesweites Thema. Andere Landkreise würden
durchaus Wohnungsbauprogramme auflegen. Einige Kommunen hätten dazu eigene
Wohnungsbaugesellschaften gegründet.
Es seien Investitionen an der richten Stelle
notwendig, führte Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen aus. Das
Wohnraumversorgungskonzept mit seiner Bedarfsanalyse zeige die Richtung auf.
Nun sei der Landkreis gefordert, in die Offensive zu gehen. Der Vorschlag, in
den nächsten 3 Jahren jeweils 3 Mio. EUR über die Wohnungsbaugesellschaft im
sozialen Wohnungsbau zu investieren, sei eine gute Maßnahme. Hier werde das
Geld an der richtigen Stelle eingesetzt. Die Dauer von 3 Jahren sei notwendig,
um nachhaltige Wirkung zu erzielen. Wichtig seien die soziale Ausrichtung sowie
die Beachtung baubiologischer und energetischer Standards.
Kreisamtsfrau Focken trug die Stellungnahme der
Verwaltung zum vorliegenden Antrag entsprechend der Vorlagen-Nr. VSOZ/18/079
vor.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Steenken betonte einleitend, dass der soziale Wohnungsbau kein originäres
Thema des Landkreises sei. Dies sei eine Bundes- und Landesaufgabe und dort
gebe es bereits ausreichende Maßnahmenpakete und finanzielle Mittel für diesen
Zweck. Er bezweifele daher, ob es sinnvoll sei, dass sich der Landkreis hier
noch zusätzlich engagiere. Des Weiteren gab er zu bedenken, dass das Problem
eher ein städtisches sei und weniger ein Problem in Flächenlandkreisen.
Zudem
könne auch darauf vertraut werden, dass der Markt dies regele, so
Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken weiter. Derzeit würden gezielt kleinerer
Wohnungen gebaut. Ferner bezweifele er, dass die Wohnungsbaugesellschaft diese
Aufgabe mit dem vorhandenen Personal umsetzen könne. Außerdem sei die
Baubranche bereits aktuell stark ausgelastet. Insgesamt wertete
Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken den Antrag als falschen Ansatz und nicht
überzeugend. Er schlug daher vor, den Antrag abzulehnen.
Kreistagsabgeordneter
Kolde vertrat die Auffassung, dass es im Landkreis Cloppenburg durchaus ein
Wohnraumproblem geben würde. Weiter bekräftigte er, dass der soziale
Wohnungsbau sehr wohl Aufgabe des Landkreises sein müsse. Neben dem Bund
müssten auch die Kommunen vor Ort sich dem Problem stellen.
Der
Landkreis Cloppenburg sei ein wirtschaftlich aufstrebender Landkreis mit rd.
166.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, deren Zahl in den kommenden Jahren
weiter wachse. Die Zahlen sprächen also dafür, auch den sozialen Wohnungsbau
anzugehen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels würden künftig auch
bezahlbare Wohnungen für alte Menschen notwendig sein. Kreistagsabgeordneter
Kolde stellte fest, dass der Landkreis lenkend eingreifen müsse, andernfalls
drohe der Wohnungsbau in die falsche Richtung zu gehen.
Kreistagsabgeordneter
Kolde stellte die Frage in den Raum, wie mit dem Wohnungsproblem umzugehen sei.
Ob ein Förderprogramm von 3 Mio. EUR jährlich in den nächsten 3 Jahren der
richtige Weg sei, ließ er offen. Es sah die Problematik als Prüfauftrag für die
Politik und Verwaltung und forderte Mut, diesen Weg zu gehen. Er schlug vor,
die Wohnungsbaugesellschaft in die Diskussion einzubeziehen. Die finanziellen
Mittel hätte der Landkreis, damit gäbe es keinen Grund das Thema „vom Tisch zu
wischen“.
Auf
Frage des Kreistagsabgeordneten Kolde erläuterte Erster Kreisrat Frische, dass
die Verwaltung bewusst auf einen Beschlussvorschlag verzichtet hätte, um der
politischen Diskussion und Entscheidungsfindung in den Gremien nicht
vorzugreifen.
Kreistagsabgeordneter
Arkenau meinte ebenfalls, dass der soziale Wohnungsbau eine Aufgabe des
Landkreises sein solle und schlug vor zu prüfen, was notwendig und machbar sei.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen wollte den Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit nicht gelten
lassen. Außerdem zeigte sie sich nicht davon überzeugt, dass der Markt alles
regele, dann könne es auch in die falsche Richtung gehen. Nicht nur Bund und
Land müssten lenkend eingreifen, auch der Landkreis. Hinsichtlich der
Landesprogramme meinte sie, dass diese kaum greifen würden. Es sei eine
wichtige Aufgabe, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum strukturiert und durch
die richtigen Anreize zu lenken.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Steenken sah ebenfalls weiteren Informationsbedarf und bat daher um
Erläuterungen durch die Wohnungsbaugesellschaft. Er bekräftigte aber nochmals,
dass der Landkreis der falsche Ansprechpartner sei. Insgesamt halte er den
Antrag für wenig durchdacht. Er bezweifele, dass die gewünschten Effekte
eintreten würden.
Beratendes
Mitglied Ahlers äußerte die Meinung, dass sich Bund und Land aus dieser
Problematik zurückgezogen hätten. Er appelliere daher, sich für die Schaffung
bezahlbaren Wohnraumes einzusetzen.
Der stellv. Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Dr.
Vaske, meinte zusammenfassend, dass die Meinungsbildung noch nicht
abgeschlossen sei und schlug vor, dass ein Vertreter der Wohnungsbaugesellschaft
in einer der nächsten Sitzungen zum Thema vortragen solle.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bestand auf Nachfrage
des stellv.
Vorsitzender Dr. Vaske auf die Durchführung der Abstimmung über den
vorliegenden Antrag.
Stellv.
Vorsitzender Dr. Vaske stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom
10.08.2018 zur Abstimmung.