Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Ltd. Kreisbaudirektor Ribinski gab zu den einzelnen Planungsabschnitten für den vierstreifen Ausbau der E 233 folgenden Sachstand:

 

PA 5

Mit dem Eingang des Gesehen-Vermerks im PA 5 mit Datum vom 11.06.2018 lägen nunmehr für alle Abschnitte Gesehen-Vermerke des Bundes vor. Wie auch schon bei den Abschnitten 4, 6 und 8 habe der Bund der im Vorentwurf vorliegenden Planung des 4-streifigen Ausbaus der E233 zugestimmt. Damit könne nun die Aufstellung des Feststellungsentwurfes auch in diesem Abschnitt beginnen.

 

PA 4 + 6

Die vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung der Feststellungsentwürfe seien weiter vorangetrieben worden und nahezu abgeschlossen, sodass in Kürze mit der konkreten Aufstellung des Feststellungsentwurfes begonnen werden könne.

Für den PA 6 werde die Fertigstellung des Feststellungsentwurfes nach derzeitigem Planungsstand im 2. Halbjahr 2019 erreicht werden können. Die vorbereitenden Arbeiten, insbesondere die Kartierungen samt ihrer Auswertung, seien sehr aufwendig, weshalb eine frühere Fertigstellung nicht zu erreichen sei.

Klärungsbedarf gebe es auch für das nachgeordnete Wegenetz. Nach der vorliegenden Genehmigung des Bundes seien die Anpassungen des Wegenetzes hinsichtlich der planerischen Rechtfertigung zu hinterfragen. Daraus folgend habe festgestellt werden müssen, dass in Stapelfeld die Ausbauten der Wege Blankenborg und Dwagtweg als Maßnahme im Zuge der E 233 aus rechtlichen Gründen nicht in das Planfeststellungsverfahren einbezogen werden können (und nicht aus Kostengründen). Stattdessen sei die bestehende Verknüpfung zwischen der Stapelfelder Kirchstraße und dem Wirtschaftsweg Blankenborg wieder herzustellen.

Zum zeitlichen Ablauf der Planungen im PA 4 könnten die Abstimmungen zum weiteren zeitlichen Vorgehen in Kürze mit der planenden Ingenieurarbeitsgemeinschaft vorgenommen werden. Eine Fertigstellung erscheine in 2018 jedoch unrealistisch.

 

PA 7

Im PA 7 werde von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Lärmschutz geplant. Der Vorentwurf liege nach deren Aussage beim BMVI zum Erhalt des Gesehen-Vermerks.

 

PA 8

Der Feststellungsentwurf sei im Mai der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben worden. Mit einer Rückmeldung von dort werde im September gerechnet. Nach Berücksichtigung der Prüfanmerkungen in den Planunterlagen könne dann die zuständige Planfeststellungsbehörde bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover das förmliche Planfeststellungsverfahren einleiten.

Vorab werde derzeit für Oktober eine Bürgerinformationsveranstaltung vorbereitet. Derzeit erfolge die Festlegung des Formats und der Teilnehmer. Sobald die Vorbereitungen grundlegend abgeschlossen seien, werde rechtzeitig eine Einladung über die Presse erfolgen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich danach, ob man mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den PA 8 in 2018 oder eher in 2019 rechne. Zudem ging er nochmals auf die in der Einwohnerfragestunde gemachten Äußerungen zum Lärmschutz in Timmerlage ein. Ihm sei bewusst, dass die Gewährung von Lärmschutz nach den rechtlichen Vorgaben erfolge. Dennoch bat er die Verwaltung um eine Aussage zur Situation in Timmerlage.

 

Ob das Planfeststellungsverfahren in 2018 oder 2019 eingeleitet werden könne, sei nicht abzuschätzen, erläuterte Herr Ltd. Kreisbaudirektor Ribinski. Dieses sei abhängig von der Anzahl und dem Umfang der Prüfanmerkungen und sei sehr ungewiss. Aus den Erfahrungen in PA 1 sei aber von einigen Prüfanmerkungen durch die Planfeststellungsbehörde auszugehen.

 

Zum Lärmschutz für den Ausbau der E 233 könne er seine unter TOP 3 gemachten Äußerungen nur wiederholen, erklärte Herr Kreisverwaltungsdirektor Meyer. Im Feststellungsentwurf könne nur der aufgrund der rechtlichen Vorgaben ermittelte Lärmschutz aufgenommen werden. Wenn danach ein Anspruch bestehe, werde dieser auch in den Planunterlagen festgehalten. Weitergehende freiwillige Maßnahmen könnten leider nicht aufgenommen werden.

 

Da betroffene Zuhörer anwesend waren, beantragte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann, diese Zuhörer zum Thema anzuhören. Dem Antrag wurde mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 10 Enthaltungen entsprochen.

 

Es meldete sich nochmals die Zuhörerin aus Timmerlage und erklärte, weiterhin an Ihrer Forderung nach Lärmschutz aufgrund der gemachten Zusage des ehemaligen Landrates Eveslage festzuhalten.

 

Herr Haberland von der NLStBV, GB Lingen, erläuterte, dass sich die Ortschaft Timmerlage beim Bau der Ortsumgehung Lastrup außerhalb des Ausbaubereiches befunden und daher kein Anspruch auf Lärmschutz bestanden habe. Zudem seien auch keine freiwilligen Leistungen für den Lärmschutz erbracht worden. Beim vierstreifigen Ausbau der E 233 bestehe kein Anspruch auf Lärmschutz für Timmerlage, da sich die Ortschaft zu weit entfernt von der Ausbaumaßnahme befinde. Er gehe davon aus, dass der ehemalige Landrat Eveslage zugesagt habe, den Lärmschutz im Rahmen der Planungen für den vierstreifen Ausbau der E 233 zu betrachten und sofern ein Anspruch bestehe, dieser auch umgesetzt werde. Es bestehe aber kein Anspruch auf Lärmschutz für Timmerlage.