Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/18/126 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Hollah erkundigte sich nach den Elternrechten auf einen persönlichen Integrationshelfer im Falle der angestrebten Poolbildung. Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann bestätigte, dass der Rechtsanspruch auf eine Einzelfallhilfe weiter Bestand habe.

 

Herr Kuszak erklärte als Leiter der Soeste-Schule-Barßel, dass man seitens der Schule den Pool bereits im Aufnahmegespräch für die Eltern positiv entsprechend der, aus der Vorlage ersichtlichen Vorteile verorten werde. Ferner betonte Herr Kuszak das elterliches Besitzstanddenken auch Nachteile in diesem Zusammenhang haben könnte und ergänzte, dass Eltern „mit ins Boot“ geholt werden sollten.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck stellte die Frage in den Raum, ob der Weg von der Einzelfallhilfe hin zum Bugdet ein Systemwechsel darstelle und fragt konkret, ob Eltern hierfür demnächst mitzahlen müssten. Dies verneinte Kreisverwaltungsoberrätin  Lottmann und führte aus, dass man anhand des Anstiegs der Anträge auf Integrationshilfe im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII auf die Implementierung eines Inklusionshelferpools gekommen sei.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen fragte nach den möglichen Einsparungen durch die Poolbildung. Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann betonte, dass die Kosten zunächst hoffentlich konstant bleiben; das qualitative Niveau solle jedoch erhalten bleiben.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske wollte wissen, ob die Poolbildung für die Schule ebenso, wie für den einzelnen Schüler effektiver würde und ob das Erreichen von Hilfeplanzielen pädagogisch sichergestellt sei. Herr Kuszak entgegnete, dass die Effektivität durch die festen Bezugspersonen im Pool gegeben sei, regelmäßige förderpläne für jeden Schüler erstellt würden und eine Evaluation ergeben werde, ob sich dieses Modellprojekt bewährt habe.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck sah zwar an der Schule strukturell das Niedersächsische Kultusministerium in der Pflicht und kritisierte, dass der Träger der Jugendhilfe hier als eine Art Ausfallbürge aufträte, dennoch bewertete er die Poolbildung als sinnvolle Maßnahme.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

1)   An der Soeste-Schule-Barßel wird das Modellprojekt „Poolbildung zur inklusiven Beschulung“ entsprechend dem vorliegenden Konzept eingerichtet. Die Laufzeit ist zunächst vom 15.10.2018 bis zum 31.01.2020.

2)   Eine Evaluation erfolgt im Herbst 2019.

3)   Die Schulbegleitung Michnik GmbH wird mit der Poolbildung beauftragt und erhält hierfür ein Budget von 30.000 EUR/Monat.