Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/18/126 vor.
Kreistagsabgeordnete
Hollah erkundigte sich nach den Elternrechten auf einen persönlichen
Integrationshelfer im Falle der angestrebten Poolbildung.
Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann bestätigte, dass der Rechtsanspruch auf eine
Einzelfallhilfe weiter Bestand habe.
Herr
Kuszak erklärte als Leiter der Soeste-Schule-Barßel, dass man seitens der
Schule den Pool bereits im Aufnahmegespräch für die Eltern positiv entsprechend
der, aus der Vorlage ersichtlichen Vorteile verorten werde. Ferner betonte Herr
Kuszak das elterliches Besitzstanddenken auch Nachteile in diesem Zusammenhang
haben könnte und ergänzte, dass Eltern „mit ins Boot“ geholt werden sollten.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck stellte die Frage in den Raum, ob der Weg von der Einzelfallhilfe
hin zum Bugdet ein Systemwechsel darstelle und fragt konkret, ob Eltern hierfür
demnächst mitzahlen müssten. Dies verneinte Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann und führte aus, dass man anhand des
Anstiegs der Anträge auf Integrationshilfe im Bereich der ambulanten
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII auf die Implementierung eines
Inklusionshelferpools gekommen sei.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen fragte nach den möglichen Einsparungen durch die Poolbildung.
Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann betonte, dass die Kosten zunächst
hoffentlich konstant bleiben; das qualitative Niveau solle jedoch erhalten
bleiben.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Vaske wollte wissen, ob die Poolbildung für die Schule ebenso, wie für den
einzelnen Schüler effektiver würde und ob das Erreichen von Hilfeplanzielen
pädagogisch sichergestellt sei. Herr Kuszak entgegnete, dass die Effektivität
durch die festen Bezugspersonen im Pool gegeben sei, regelmäßige förderpläne
für jeden Schüler erstellt würden und eine Evaluation ergeben werde, ob sich dieses
Modellprojekt bewährt habe.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck sah zwar an der Schule strukturell das Niedersächsische
Kultusministerium in der Pflicht und kritisierte, dass der Träger der
Jugendhilfe hier als eine Art Ausfallbürge aufträte, dennoch bewertete er die
Poolbildung als sinnvolle Maßnahme.
Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:
1)
An der
Soeste-Schule-Barßel wird das Modellprojekt „Poolbildung zur inklusiven
Beschulung“ entsprechend dem vorliegenden Konzept eingerichtet. Die Laufzeit
ist zunächst vom 15.10.2018 bis zum 31.01.2020.
2)
Eine Evaluation
erfolgt im Herbst 2019.
3)
Die Schulbegleitung
Michnik GmbH wird mit der Poolbildung beauftragt und erhält hierfür ein Budget
von 30.000 EUR/Monat.