Der
Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Der
Kreistag beschloss die Bezuschussung von Krippenbauten ab Baubeginn 01.01.2017
wie folgt zu ändern:
a) Der Höchstbetrag für Baukosten richtet sich nach dem
BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor und wird jährlich zum 01.08. angepasst
b) Der Höchstbetrag für die Ausstattungskosten einer
Krippengruppe wird auf 40.000,00 EUR festgelegt.
c) Aus Vereinfachungsgründen wird bei der
Zuschussberechnung die Gesamtsumme der Bau- und Ausstattungskosten zugrunde
gelegt.
d) Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die
Einzelanträge der Städte/ Gemeinden zu entscheiden.
Kreistagsabgeordneter Schmidt, Mitglied des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/18/112 vor.