Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

Der Kreistag beschloss die Bezuschussung von Krippenbauten ab Baubeginn 01.01.2017 wie folgt zu ändern:

a)      Der Höchstbetrag für Baukosten richtet sich nach dem BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor und wird jährlich zum 01.08. angepasst

b)      Der Höchstbetrag für die Ausstattungskosten einer Krippengruppe wird auf 40.000,00 EUR festgelegt.

c)       Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Zuschussberechnung die Gesamtsumme der Bau- und Ausstattungskosten zugrunde gelegt.

d)      Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die Einzelanträge der Städte/ Gemeinden zu entscheiden.


Kreistagsabgeordneter Schmidt, Mitglied des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/18/112 vor.