Der Verkehrsausschuss beschloss bei zwei Enthaltungen,
dem Kreisausschuss zu empfehlen, die Satzung des Landkreises Cloppenburg zur
Erhebung von Gebühren und Entgelten für Sondernutzungen und sonstige Nutzungen
an Kreisstraßen vom 03.04.1967 durch die 1. Änderungssatzung vom 21.06.2011 zu
ändern.
Baudirektor
Haedke trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage VERK/11/022 vor.
Auf
entsprechende Nachfragen der Kreistagsabgeordneten Dobelmann, Friedhoff, Fugel
und Höffmann erläuterte Baudirektor Haedke, dass die Nutzungsentgelte bei
bestehenden Verträgen ab Inkrafttreten der 1. Änderungssatzung zu entrichten
seien, nicht für die Vergangenheit.
Die
EWE bräuchte für Strom- und Gasleitungen keine Gebühren und Entgelte an den
Landkreis entrichten, da sie Konzessionsabgaben an die Städte und Gemeinden im
Landkreis Cloppenburg leiste.
Die bisherigen jährlichen Einnahmen für Sondernutzungen an Kreisstraßen betragen ca. 1.200 – 1.500 €.