Sitzung: 07.06.2018 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: V-PLA/18/211
Kreisverwaltungsoberrat
Meyer informierte die Anwesenden über den Sachstand beim
Netzausbau Strom.
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Raumordnungsverfahren
für den Trassenkorridor im Abschnitt der Maßnahme 51a (Conneforde – Cloppenburg
Ost)
Kreisverwaltungsoberrat
Meyer erklärte hierzu, am 17.04.2018 habe der Erörterungstermin für dieses
Verfahren beim Amt für regionale Landesentwicklung im Oldenburg stattgefunden.
Hieran habe der Landkreis Cloppenburg unter fachlicher Begleitung der OECOS
GmbH teilgenommen.
Seitens des Landkreises
Cloppenburg sei dabei entsprechend der schriftlichen Stellungnahme vom
05.10.2017 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Vorhabenträgerin
nochmals darauf hingewiesen worden, dass die Planung dem aktuellen
Netzentwicklungsplan 2030 anzupassen sei, der nur noch eine Offshore-Anbindung
mit Konverterstation im Raum Cloppenburg vorsehe. Zudem seien transparente
Kriterien für die Prüfung von Erdverkabelungen gerade im Hinblick darauf, dass
es sich hier um ein Pilotprojekt handelte, gefordert worden. Darüber hinaus
habe der Landkreis Cloppenburg eine möglichst umfangreiche Mitnahme von 110kV
Leitungen auf dem neuen 380kV Gestänge gefordert, um eine Entlastung der
Infrastruktur herbeizuführen. Es sei nicht erforderlich, weitere zusätzliche
Leitungen zu errichten.
Im Rahmen des
Erörterungstermins am 17.04.2018 sei auch das nachgeordnete 110kV Netz durch
Vertreter des zuständigen Netzbetreibers Avacon beleuchtet worden. Es sei
dargestellt worden, dass Avacon zwei Umspannwerke - eines nördlich und eines
südlich von Cloppenburg - benötigt, um die aus den zahlreichen Windenergie- und
Biogasanlagen gewonnene Leistung ohne umfangreiche Netzausbaumaßnahmen in das
übergeordnete Netz einspeisen zu können. Sofern die Umspannwerke entsprechend
der aktuellen Planung errichtet würden, könne voraussichtlich ein Teil der
Verbindungsleitungen durch die Stadt Cloppenburg entfallen. Hinsichtlich der
Trassenführung/ Leitungsmitnahme im Bereich Nikolausdorf/ Beverbruch/
Kellerhöhe sei man mit der Tennet im Gespräch.
Aktuell werde die
Landesplanerische Feststellung durch das Amt für regionale Landesentwicklung
vorbereitet.
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Raumordnungsverfahren für
den Trassenkorridor im Abschnitt der Maßnahme 51b (Cloppenburg Ost – Merzen)
Für dieses Verfahren seien
zurzeit keine weiteren Termine geplant.
Wahrscheinlich werde dies
erst nach den Sommerferien der Fall sein.
Nach der Abgabe der
gemeinsamen Stellungnahme des Landkreises und der Städte und Gemeinden in einem
gemeinsamen Termin mit dem ebenfalls betroffenen Landkreis Osnabrück am
28.12.2017 im Rahmen eines Gesprächstermins durch Herrn Landrat Wimberg an das
Amt für regionale Landesentwicklung hätten sich keine weiteren Entwicklungen im
Raumordnungsverfahren ergeben. Derzeit laufe die Prüfung der Eingaben und die
Vorbereitung eines Erörterungstermins.
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Weitere aktuelle
Entwicklungen
Kreisverwaltungsoberrat
Meyer wies darauf hin, dass am 08. und 09.03.2018 zwei Scopingtermine der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Vorbereitung des
Planfeststellungsverfahrens für die Vorzugstrasse aus den Raumordnungsverfahren
51a und 51b stattgefunden hätten. Sofern die Vorzugstrasse landesplanerisch
festgestellt werde, solle das Planfeststellungsverfahren nach Vorstellung der
Tennet unverzüglich folgen. Bei diesen Terminen sei der Untersuchungsumfang für
die Vorzugstrasse besprochen worden. Die Tennet gehe damit in Vorleistung und
lege sich auf diese Trasse fest, obwohl ihre Vorzugstrasse bisher nicht im
Raumordnungsverfahren bestätigt sei. In diesem Bereich werde nun mit den
erforderlichen Kartierungen begonnen werden.
Er weise in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass alle Trassen im Verfahren gleichwertig behandelt
werden müssten. Falls die Vorzugstrasse nicht planfestgestellt werde, müsse mit
entsprechender zeitlicher Verzögerung neu kartiert werden.
Im Rahmen eines
Informationsgespräches mit Vertretern des 110kV Netzbetreibers Avacon im
Anschluss an den Erörterungstermin am 17.04.2018 in Oldenburg hätten die
Vertreter des Landkreises deutlich gemacht, dass ein großes Interesse an einer
Führung der 110kV Leitung im Gestänge der 380kV Leitung vom Umspannwerk
Nikolausdorf bis südlich Kellerhöhe bestehe, sofern es zur Realisierung dieser
Variante kommen sollte. Die notwendigen Ausbau- und Rückbaumaßnahmen sollten in
enger Abstimmung mit dem Landkreis und den betroffenen Städten und Gemeinden
erfolgen.
Die Vertreter von Avacon
hätten ihrerseits darauf hingewiesen, dass auch im Falle einer für das 110kV
Netz optimalen Gestaltung der 380kV Leitung zumindest eine Ertüchtigung der
110kV Leitung von Essen nach Cloppenburg West notwendig werde.
Die Ausbau-/ Rückbauplanung
werde seitens Avacon gestartet, sobald sich die Planung der 380kV Leitung auf
eine Variante konkretisiert habe.
Weitere Rückbauten seien im
Bereich Cloppenburg denkbar.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt wies darauf hin, dass Erdverkabelungsteilstücke in den Bereichen
Küstenkanal, Beverbruch und Cloppenburg geplant seien. Falls im Bereich
Beverbruch ein Konverter errichtet werde, werde der Bereich Cloppenburg nach
jetzigem Planungsstand nicht erdverkabelt.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.