Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Kreisverwaltungsoberrat Meyer informierte die Anwesenden über den Sachstand beim Netzausbau Strom.

 

 

·        Raumordnungsverfahren für den Trassenkorridor im Abschnitt der Maßnahme 51a (Conneforde – Cloppenburg Ost)

 

Kreisverwaltungsoberrat Meyer erklärte hierzu, am 17.04.2018 habe der Erörterungstermin für dieses Verfahren beim Amt für regionale Landesentwicklung im Oldenburg stattgefunden. Hieran habe der Landkreis Cloppenburg unter fachlicher Begleitung der OECOS GmbH teilgenommen.

Seitens des Landkreises Cloppenburg sei dabei entsprechend der schriftlichen Stellungnahme vom 05.10.2017 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Vorhabenträgerin nochmals darauf hingewiesen worden, dass die Planung dem aktuellen Netzentwicklungsplan 2030 anzupassen sei, der nur noch eine Offshore-Anbindung mit Konverterstation im Raum Cloppenburg vorsehe. Zudem seien transparente Kriterien für die Prüfung von Erdverkabelungen gerade im Hinblick darauf, dass es sich hier um ein Pilotprojekt handelte, gefordert worden. Darüber hinaus habe der Landkreis Cloppenburg eine möglichst umfangreiche Mitnahme von 110kV Leitungen auf dem neuen 380kV Gestänge gefordert, um eine Entlastung der Infrastruktur herbeizuführen. Es sei nicht erforderlich, weitere zusätzliche Leitungen zu errichten.

Im Rahmen des Erörterungstermins am 17.04.2018 sei auch das nachgeordnete 110kV Netz durch Vertreter des zuständigen Netzbetreibers Avacon beleuchtet worden. Es sei dargestellt worden, dass Avacon zwei Umspannwerke - eines nördlich und eines südlich von Cloppenburg - benötigt, um die aus den zahlreichen Windenergie- und Biogasanlagen gewonnene Leistung ohne umfangreiche Netzausbaumaßnahmen in das übergeordnete Netz einspeisen zu können. Sofern die Umspannwerke entsprechend der aktuellen Planung errichtet würden, könne voraussichtlich ein Teil der Verbindungsleitungen durch die Stadt Cloppenburg entfallen. Hinsichtlich der Trassenführung/ Leitungsmitnahme im Bereich Nikolausdorf/ Beverbruch/ Kellerhöhe sei man mit der Tennet im Gespräch.

 

Aktuell werde die Landesplanerische Feststellung durch das Amt für regionale Landesentwicklung vorbereitet.

 

·        Raumordnungsverfahren für den Trassenkorridor im Abschnitt der Maßnahme 51b (Cloppenburg Ost – Merzen)

 

Für dieses Verfahren seien zurzeit keine weiteren Termine geplant.

Wahrscheinlich werde dies erst nach den Sommerferien der Fall sein.

 

Nach der Abgabe der gemeinsamen Stellungnahme des Landkreises und der Städte und Gemeinden in einem gemeinsamen Termin mit dem ebenfalls betroffenen Landkreis Osnabrück am 28.12.2017 im Rahmen eines Gesprächstermins durch Herrn Landrat Wimberg an das Amt für regionale Landesentwicklung hätten sich keine weiteren Entwicklungen im Raumordnungsverfahren ergeben. Derzeit laufe die Prüfung der Eingaben und die Vorbereitung eines Erörterungstermins.

 

 

·        Weitere aktuelle Entwicklungen

 

Kreisverwaltungsoberrat Meyer wies darauf hin, dass am 08. und 09.03.2018 zwei Scopingtermine der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für die Vorzugstrasse aus den Raumordnungsverfahren 51a und 51b stattgefunden hätten. Sofern die Vorzugstrasse landesplanerisch festgestellt werde, solle das Planfeststellungsverfahren nach Vorstellung der Tennet unverzüglich folgen. Bei diesen Terminen sei der Untersuchungsumfang für die Vorzugstrasse besprochen worden. Die Tennet gehe damit in Vorleistung und lege sich auf diese Trasse fest, obwohl ihre Vorzugstrasse bisher nicht im Raumordnungsverfahren bestätigt sei. In diesem Bereich werde nun mit den erforderlichen Kartierungen begonnen werden.

Er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Trassen im Verfahren gleichwertig behandelt werden müssten. Falls die Vorzugstrasse nicht planfestgestellt werde, müsse mit entsprechender zeitlicher Verzögerung neu kartiert werden.

 

Im Rahmen eines Informationsgespräches mit Vertretern des 110kV Netzbetreibers Avacon im Anschluss an den Erörterungstermin am 17.04.2018 in Oldenburg hätten die Vertreter des Landkreises deutlich gemacht, dass ein großes Interesse an einer Führung der 110kV Leitung im Gestänge der 380kV Leitung vom Umspannwerk Nikolausdorf bis südlich Kellerhöhe bestehe, sofern es zur Realisierung dieser Variante kommen sollte. Die notwendigen Ausbau- und Rückbaumaßnahmen sollten in enger Abstimmung mit dem Landkreis und den betroffenen Städten und Gemeinden erfolgen.

Die Vertreter von Avacon hätten ihrerseits darauf hingewiesen, dass auch im Falle einer für das 110kV Netz optimalen Gestaltung der 380kV Leitung zumindest eine Ertüchtigung der 110kV Leitung von Essen nach Cloppenburg West notwendig werde.

Die Ausbau-/ Rückbauplanung werde seitens Avacon gestartet, sobald sich die Planung der 380kV Leitung auf eine Variante konkretisiert habe.

Weitere Rückbauten seien im Bereich Cloppenburg denkbar.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt wies darauf hin, dass Erdverkabelungsteilstücke in den Bereichen Küstenkanal, Beverbruch und Cloppenburg geplant seien. Falls im Bereich Beverbruch ein Konverter errichtet werde, werde der Bereich Cloppenburg nach jetzigem Planungsstand nicht erdverkabelt.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.