Kreisoberamtsrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/18/111 vor.
Kreisoberamtsrätin
Lottmann wies darauf hin, dass die Zuzüge von Familien mit Kindern,
insbesondere EU-Bürger und Flüchtlingsfamilien, nur bedingt berücksichtigt sind
und der Umfang weiterer Bedarfe aufgrund der kommenden Flexibilisierung der
Einschulung noch ungewiss sei. Im Vergleich zum Vorjahr, so Kreisoberamtsrätin
Lottmann, sei der Fehlbedarf gestiegen. Lag der Fehlbedarf im letzten Jahr noch
bei 561 Kindergartenplätzen, so ergibt die jetzige Kindergartenbedarfsplanung
einen Fehlbedarf von 808 Plätzen. Dies entspreche ca. 33 Kindergartengruppen.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck stellte fest, dass die Kindergartenbedarfsplanung insgesamt ein
gutes Zahlenwerk sei und fragt nach der Anzahl der Inklusionskinder. Es sei
auffällig, dass bspw. in Cloppenburg jedes 100. Kind ein Integrationskind sei,
im Saterland jedes 10. Kind. Dies sei eine große Diskrepanz. Kreisoberamtsrätin
Lottmann erklärte, dass es eine Entscheidung der Stadt / Gemeinde sei, ob
Gruppen mit Integrationskindern eingerichtet werden.
Kreistagsabgeordnete
Nüding fragte an, ob nicht überall die Kinder auf Inklusionsbedarf getestet
würden. Kreisoberamtsrätin Lottmann erklärte, dass die Eltern einen
entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen können, und dass der Bedarf dann
vom Gesundheitsamt geprüft werde.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen stellte die grundsätzliche Verantwortung des Landkreises heraus und
fragt an, was die Kreisverwaltung unternimmt um u.a. Klagen von Eltern zu
vermeiden, wenn diese trotz Rechtsanspruch keinen Kindergartenplatz bekommen.
Kreisoberamtsrätin Lottmann erklärt, dass der Landkreis in diesen Fällen das
Gespräch mit den Städten und Gemeinden suche, jedoch keine Auflagen zum Bauen
o.ä. machen würde.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Vaske fragte nach, ob es aktuell Klageverfahren aufgrund nicht
realisierbarer Rechtsansprüche auf einen KiTa-Platz gäbe. Dieses verneinte
Kreisoberamtsrätin Lottmann.
Die
Kreistagsabgeordneten Karnbrock und Riesenbeck ergänzten, dass die
Bedarfsdeckung erfahrungsgemäß fortlaufend forciert werde.
Erster
Kreisrat Frische betonte, dass die Organisationshoheit bei den Städten und
Gemeinden aus Gründen einer effizienten Bedarfsdeckung vor Ort läge.
Die
vorsitzende Kreistagsabgeordnete Wienken wies auf den statistischen Charakter
des Zahlenwerkes hin. Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass ein Fehl in der
Kindergartenbedarfsplanung durch Nachmittagsgruppen und Tagespflegepersonen
tatsächlich niedriger sei. Kreisoberamtsrätin Lottmann wies darauf hin, dass
laut KitaG vornehmlich Vormittagsplätze eingerichtet werden sollen, dies aber
nicht die einzige Möglichkeit sei.
Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich, ob ein Betreuungsplatz in einer Nachmittagsgruppe den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Erster Kreisrat Frische bestätigte, dass bei der Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises die Vormittagsgruppen im Blick stünden und es den Städten und Gemeinden möglich sei Nachmittagsgruppen einzurichten, welche dem Rechtanspruch ebenso genügten.