Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/18/111 vor.

 

Kreisoberamtsrätin Lottmann wies darauf hin, dass die Zuzüge von Familien mit Kindern, insbesondere EU-Bürger und Flüchtlingsfamilien, nur bedingt berücksichtigt sind und der Umfang weiterer Bedarfe aufgrund der kommenden Flexibilisierung der Einschulung noch ungewiss sei. Im Vergleich zum Vorjahr, so Kreisoberamtsrätin Lottmann, sei der Fehlbedarf gestiegen. Lag der Fehlbedarf im letzten Jahr noch bei 561 Kindergartenplätzen, so ergibt die jetzige Kindergartenbedarfsplanung einen Fehlbedarf von 808 Plätzen. Dies entspreche ca. 33 Kindergartengruppen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck stellte fest, dass die Kindergartenbedarfsplanung insgesamt ein gutes Zahlenwerk sei und fragt nach der Anzahl der Inklusionskinder. Es sei auffällig, dass bspw. in Cloppenburg jedes 100. Kind ein Integrationskind sei, im Saterland jedes 10. Kind. Dies sei eine große Diskrepanz. Kreisoberamtsrätin Lottmann erklärte, dass es eine Entscheidung der Stadt / Gemeinde sei, ob Gruppen mit Integrationskindern eingerichtet werden.

 

Kreistagsabgeordnete Nüding fragte an, ob nicht überall die Kinder auf Inklusionsbedarf getestet würden. Kreisoberamtsrätin Lottmann erklärte, dass die Eltern einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen können, und dass der Bedarf dann vom Gesundheitsamt geprüft werde.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen stellte die grundsätzliche Verantwortung des Landkreises heraus und fragt an, was die Kreisverwaltung unternimmt um u.a. Klagen von Eltern zu vermeiden, wenn diese trotz Rechtsanspruch keinen Kindergartenplatz bekommen. Kreisoberamtsrätin Lottmann erklärt, dass der Landkreis in diesen Fällen das Gespräch mit den Städten und Gemeinden suche, jedoch keine Auflagen zum Bauen o.ä. machen würde.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske fragte nach, ob es aktuell Klageverfahren aufgrund nicht realisierbarer Rechtsansprüche auf einen KiTa-Platz gäbe. Dieses verneinte Kreisoberamtsrätin Lottmann.

 

Die Kreistagsabgeordneten Karnbrock und Riesenbeck ergänzten, dass die Bedarfsdeckung erfahrungsgemäß fortlaufend forciert werde.

 

Erster Kreisrat Frische betonte, dass die Organisationshoheit bei den Städten und Gemeinden aus Gründen einer effizienten Bedarfsdeckung vor Ort läge.

 

Die vorsitzende Kreistagsabgeordnete Wienken wies auf den statistischen Charakter des Zahlenwerkes hin. Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass ein Fehl in der Kindergartenbedarfsplanung durch Nachmittagsgruppen und Tagespflegepersonen tatsächlich niedriger sei. Kreisoberamtsrätin Lottmann wies darauf hin, dass laut KitaG vornehmlich Vormittagsplätze eingerichtet werden sollen, dies aber nicht die einzige Möglichkeit sei.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich, ob ein Betreuungsplatz in einer Nachmittagsgruppe den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Erster Kreisrat Frische bestätigte, dass bei der Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises die Vormittagsgruppen im Blick stünden und es den Städten und Gemeinden möglich sei Nachmittagsgruppen einzurichten, welche dem Rechtanspruch ebenso genügten.