Sitzung: 29.05.2018 Jugendhilfeausschuss
Kreisoberamtsrätin
Lottmann teilte mit, dass im neuen Schulgesetz die Möglichkeit zur Verlagerung
der frühkindlichen Sprachförderung in die Kitas verankert worden ist. Ferner
erörterte Kreisoberamtsrätin Lottmann die geplanten Änderungen im Kitagesetz,
insbesondere die Erhöhung der Finanzhilfe für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis
zum Schuleintritt für Sprachbildung und Sprachförderung. Sprachbildung und
Sprachförderung sollen dann auch im letzten Kindergartenjahr in der
Kindertagesstätte stattfinden. Dies werde aufgrund der bereits zum 01.08.2018
geplanten Umsetzung ein große Herausforderung der Kindergärten
Kreistagsabgeordneter
Karnbrock informierte über eine Bundesförderung des
Caritas-Jugendmigrationsdienstes, womit eine Stelle für 1.5 Jahre für
Präventionsarbeit im Bereich Radikalisierung an Schulen finanziert werden soll.
Die Förderung habe den großen Vorteil, dem Träger bei der
Durchführungsstrategie grundsätzlich Handlungsfreiheit zu gewähren.
Herr
Nienaber fragte nach, ob die Präventionsarbeit sich auf bestimmte Formen des
Radikalismus beziehe. Herr Karnbrock entgegnete, dass sich dies je nach dem Bedarf
an den Schulen orientieren werde.
Abschließend
stellte Kreisamtmann Trenkamp im Auftrage von Frau Dr. Neumann die Broschüre
„Toben im Prinzessinnenkleid“ des Gleichstellungsbüros der Stadt Oldenburg vor,
die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Mitnahme zur Verfügung
gestellt wurde.
Um 18:20 Uhr schloss die Vorsitzende die Sitzung.