Kreisoberamtsrätin Lottmann teilte mit, dass im neuen Schulgesetz die Möglichkeit zur Verlagerung der frühkindlichen Sprachförderung in die Kitas verankert worden ist. Ferner erörterte Kreisoberamtsrätin Lottmann die geplanten Änderungen im Kitagesetz, insbesondere die Erhöhung der Finanzhilfe für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt für Sprachbildung und Sprachförderung. Sprachbildung und Sprachförderung sollen dann auch im letzten Kindergartenjahr in der Kindertagesstätte stattfinden. Dies werde aufgrund der bereits zum 01.08.2018 geplanten Umsetzung ein große Herausforderung der Kindergärten

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock informierte über eine Bundesförderung des Caritas-Jugendmigrationsdienstes, womit eine Stelle für 1.5 Jahre für Präventionsarbeit im Bereich Radikalisierung an Schulen finanziert werden soll. Die Förderung habe den großen Vorteil, dem Träger bei der Durchführungsstrategie grundsätzlich Handlungsfreiheit zu gewähren.

 

Herr Nienaber fragte nach, ob die Präventionsarbeit sich auf bestimmte Formen des Radikalismus beziehe. Herr Karnbrock entgegnete, dass sich dies je nach dem Bedarf an den Schulen orientieren werde.

 

Abschließend stellte Kreisamtmann Trenkamp im Auftrage von Frau Dr. Neumann die Broschüre „Toben im Prinzessinnenkleid“ des Gleichstellungsbüros der Stadt Oldenburg vor, die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Mitnahme zur Verfügung gestellt wurde.

 

Um 18:20 Uhr schloss die Vorsitzende die Sitzung.