Der Schulausschuss beschloss bei einer
Enthaltung einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die geänderte Satzung über
die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg in der Fassung vom 01.08.2018
zu beschließen.
Kreisamtsrätin Frau
Krogmann trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/18/122 vor.
Hierbei ging sie kurz auf die wesentlichen Änderungen der Schülerbeförderungssatzung
ein. Es geht vornehmlich um redaktionelle Änderungen, die wesentliche Änderung
ist die Neuaufnahme einer allgemeinen Härtefallregelung in § 10 der Satzung.
Kreisamtsrätin Frau Krogmann nannte Beispiele aus der Praxis, in denen die
Schülerbeförderungssatzung bei grundsätzlich anspruchsberechtigten Schülerinnen
und Schülern trotz sozialer Härten keine Möglichkeit zur kostenfreien
Beförderung zulasse.
Kreistagsabgeordnete Frau Thomeé unterstützte die Änderungsvorschläge der Verwaltung. Da jedoch nach wie vor nicht jedes Schulkind ein Sitzplatzanspruch eingeräumt wird, wird sie den vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen können.