Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig mit einer Enthaltung, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Nahverkehrsplan Landkreis Cloppenburg 2018 wird mit den beschlossenen Änderungen zur vorliegenden Fassung zur weiteren Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs beschlossen.


Herr Kreisrat Varnhorn erläuterte einführend entsprechend der Vorlage V-VERK/18/143, dass es sich bei dem vorgelegten Nahverkehrsplan um eine Neuschreibung handele, da der Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises Cloppenburg aus 2003 nicht mehr fortschreibungsfähig gewesen sei.

 

Der NVP stelle ein wichtiges Planungsinstrument für die Optimierung des ÖPNV in den nächsten fünf Jahren bis 2023 dar und sei dementsprechend aufgebaut. Der NVP beinhalte ein Maßnahmenkonzept von insgesamt 26 Maßnahmen. Diese sollen im Rahmen eines Maßnahmenplanes in drei Prioritätsstufen umgesetzt werden. Innerhalb der Prioritätsstufe gebe es keine weitere Priorisierung.

 

Für die Aufstellung des NVP wurde ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Den Kreistagsmitgliedern sei der Entwurf des NVP Anfang Februar zugegangen. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen hierzu seien im Rahmen eines Abwägungsprozesses bearbeitet worden. Das Ergebnis läge nunmehr vor und solle beschlossen werden.

 

Die Gruppe GRÜNE/UWG habe mit Schreiben vom 03.05.2018 Änderungsanträge zum NVP gestellt, die vor der Sitzung eingereicht worden seien. Zu den 17 Änderungsanträgen habe die Kreisverwaltung Stellung genommen und Vorschläge erarbeitet. Diese seien im Informationssystem hinterlegt.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, bat auf Antrag aus den Reihen des Verkehrsausschusses um Abstimmung zu den einzelnen Anträgen der Gruppe GRÜNE/UWG. Er ersuchte die Mitglieder darum, sich kurz zu fassen und zu jedem Punkt nur eine Kernaussage zu treffen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann äußerte zunächst, dass der NVP grundsätzlich eine gute Arbeitsgrundlage darstelle. Er sei positiv überrascht gewesen, dass mehrere Themen, die der Gruppe GRÜNE/UWG wichtig seien, in den NVP eingeflossen seien. Dennoch gebe es weiteren Änderungsbedarf.

 

Zu Punkt 1.:

 

Entgegen der Aussage der Kreisverwaltung seien die Leitlinien nicht in der Bestandsanalyse enthalten, merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an. Es handele sich seines Erachtens um Ziele bzw. Absichten. Und diese halte er für falsch. Der Bus fahre in beide Richtungen, so dass auch Fahrgäste in den Landkreis reinkämen. Die getroffene Aussage stehe seines Erachtens im Widerspruch zum NVP und solle ersatzlos gestrichen werden.

 

Die Leitlinien seien vom Kreistag am 20.12.2016 beschlossen worden, erläuterte Herr Kreisrat Varnhorn. Sofern sich im Laufe des Umsetzungsverfahrens des NVP herausstelle, dass diese Leitlinien angepasst werden müssten, gehe er davon aus, dass eine Änderung erfolgen könne. Dies sei im NVP auf Seite 76 dementsprechend festgehalten. Daher könne der Punkt L 9 bestehen bleiben.

 

Hierzu merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an, dass die Leitlinien im Verfahren zum Rufbuskonzept beschlossen worden seien. Der NVP gehe darüber hinaus.

 

Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, bat um Abstimmung.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 1. wird abgelehnt.

 

Zu Punkt 2.:

 

Im NVP sei es als Normalfall vorgesehen, das 1/3 der Schüler während der Busfahrt stehen müsse, gab Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann zu bedenken. Dies sei so nicht hinnehmbar und müsse abgestellt werden, zumal diesbezüglich auch Beschwerden von Eltern und Busfahrern vorlägen.

 

Diese Thematik sei bereits sowohl im Schulausschuss als auch im Kreistag beraten und abgelehnt worden, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Götting mit. Da sich die Voraussetzungen nicht geändert hätten, sprach er sich dafür aus, den Antrag abzulehnen. Er wies darauf hin, dass auch in S-Bahnen, die mit schnellen Geschwindigkeiten fahren, Stehplätze in Anspruch genommen werden müssten.

 

Eine optimale Verkehrssicherheit gäbe es nicht, merkte Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier an.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bothe stellte klar, dass die Bemessung der Stehplätze für den Schülerverkehr nicht anders bzw. schlechter sein dürfe als für den allgemeinen ÖPNV. Es lägen Beschwerden von Eltern und Busfahrern vor, dass die Busse im Schülerverkehr überfüllt seien.

 

Herr Kreisrat Varnhorn erläuterte, dass gemäß dem NVP nur maximal 50 % der Stehplätze im Schülerverkehr belegt werden dürften. Dies sei besser als die gesetzlichen Bestimmungen es vorsehen. Durch die Annahme des Antrages würden zudem Mehrkosten in Höhe von ca. 900.000,00 EUR auftreten. Die Gruppe GRÜNE/UWG beantrage mehr als für die Verkehrssicherheit erforderlich sei.

 

Aufgrund der Beschwerden seien Kontrollen durchgeführt worden, teilte Herr Kreisamtmann Wübbold mit. Als Ergebnis sei festzuhalten, dass kein Bus überfüllt gewesen sei. Die Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung sei von allen überprüften Bussen eingehalten worden. Es hätte sogar teilweise jedes Kind einen Sitzplatz erhalten. Die Beschwerden seien auch auf konkrete Fälle hinterfragt worden; eine Rückmeldung habe man hierzu allerdings nicht erhalten.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Tabeling teilte mit, dass er aufgrund von Beschwerden ebenfalls stichprobenartig eine Überprüfung vorgenommen habe. Hierbei habe er keine Überfüllung der Busse feststellen können.

 

Hinsichtlich des Besetzungsgrades gab es aus den Reihen des Verkehrsausschusses und der Kreisverwaltung verschiedenste Auffassungen. Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde bat hinsichtlich der Kernaussage des Antrages um Beschlussfassung.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit vier Gegenstimmen, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 2. wird abgelehnt.

 

Zu Punkt 3.:

 

Herr Kreisrat Varnhorn erläuterte, dass die Bedarfshaltestellen nur für das Rufbussystem angefahren werden und bei Bedarf verlegt oder aufgelöst werden können. Daher sei ein barrierefreier Ausbau nicht angesagt. Die Forderung nach Barrierefreiheit werde weitesgehend ermöglicht. Dies werde hier durch den Einsatz von Niederflurfahrzeugen gewährleistet, die ein barrierefreies Ein- und Aussteigen ermöglichen.

 

Diesen Punkt könne er so akzeptieren, erklärte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann. Jedoch bleibe es bei dem Antrag, in allen Netzebenen Niederflurfahrzeuge mit Einstieghilfe (manuell bedienbare Klapprampe) obligatorisch einzusetzen (Seite 45 des NVP).

 

Ein Beschluss im Rahmen des NVP nur noch Niederflurfahrzeuge einzusetzen sei wirtschaftlich nicht vertretbar, erläuterte Herr Kreisrat Varnhorn. Sonderverkehre, wie z. B. zum Stoppelmarkt nach Vechta, könnten auch weiterhin mit Reisebussen durchgeführt werden. Auch für den Schülerverkehr sei der Einsatz von Niederflurfahrzeugen nicht zwingend erforderlich, da mobil eingeschränkte Schüler ohnehin mit Sonderfahrzeugen befördert werden. Mit dem von der Kreisverwaltung gemachten Vorschlag käme man dem Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG nahe.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt sprach sich dafür aus, dem Vorschlag der Kreisverwaltung, dass bei Neuanschaffung von Bussen der Verkehrsunternehmen obligatorisch Niederflurfahrzeuge angeschafft werden sollen, zu folgen. Der NVP sei für fünf Jahre ausgelegt und werde nach Ablauf dieser Zeit fortgeschrieben. Eine Umstellung auf Niederflurfahrzeuge sei innerhalb von fünf Jahren nicht leistbar.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Arkenau teilte mit, dass er den von der Kreisverwaltung dargestellten Kompromiss für realistisch halte und diesen befürworte. Zudem beantragte er, nunmehr abzustimmen und die Diskussion zu beenden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann hielt seinen Antrag, in allen Netzebenen Niederflurfahrzeuge mit Einstieghilfe (manuell bedienbare Klapprampe) obligatorisch einzusetzen und dies auf Seite 45 im NVP zu ändern, aufrecht. Darüber hinaus war er mit dem Vorschlag der Kreisverwaltung einverstanden.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 3. wird abgelehnt. Der Nahverkehrsplan wird unter Ziffer 4.6.2 „Fahrzeuge“, Seite 45, wie folgt geändert:

„Bei Neuanschaffungen von Bussen der Verkehrsunternehmen sollen obligatorisch Niederflurfahrzeuge beschafft werden.“

 

Zu Punkt 4.:

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erläuterte, dass für einen annähernd barrierefreien ÖPNV bis 2022 die Anzahl der Haltestellen auf der Positivliste der Anlage 1 mit derzeit 46 Haltestellen zu gering sei und er eine Verdoppelung beantrage.

 

Er spreche sich für eine Ablehnung des Antrages aus, äußerte Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt. Es bestehe die Möglichkeit, weitere Haltestellen einzurichten, wenn die Fortschreibung des NVP erfolge.

 

Herr Kreisrat Varnhorn wies darauf hin, dass für die Einrichtung der Haltestellen die Gemeinden zuständig seien und miteinbezogen werden müssten. Die Einrichtung von 46 Haltestellen sei schon ein ehrgeiziges, aber durchaus realistisches Ziel.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 4. wird abgelehnt.

 

Zu Punkt 5.:

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann wies darauf hin, dass der Breitbandausbau in Deutschland schlecht sei. Daher halte er es für wichtig, die WLAN-Verfügbarkeit im ÖPNV zu verbessern.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Götting befand das Breitbandnetz ebenfalls als nicht gut. Er halte jedoch den Vorschlag der Kreisverwaltung für zielführend und stimme diesem zu.

 

Man müsse auch die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten, betonte Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel. Wenn eine Umsetzung wie von der Gruppe GRÜNE/UWG beantragt erfolgen solle, müssten viele Busse aussortiert werden. Er sprach sich dafür aus, dass umzusetzen, was finanzierbar sei und stimmte dem Vorschlag der Kreisverwaltung zu.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 5 wird abgelehnt. Der Nahverkehrsplan wird unter Ziffer 4.6.2 „Fahrzeuge“, Seite 46, wie folgt geändert:

„Bei Neuanschaffungen von Bussen der Verkehrsunternehmen sollen obligatorisch Busse mit Klimatisierung und WLAN-Verfügbarkeit beschafft werden.“

 

Zu Punkt 6.:

 

Da kein Diskussionsbedarf bestand, bat der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, um Abstimmung.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Dem Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 6. wird zugestimmt.

 

 

Zu Punkt 7.:

 

Die Linie 970 sei der Netzebene 1 zuzuordnen, da dies eine überregionale Verbindung darstelle, erläuterte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann. Auf Nachfrage bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen e. V. (LNVG) handele es sich hier um Regionalverkehr, erwiderte Herr Kreisrat Varnhorn. Seines Erachtens gebe es bei der Zuordnung einen gewissen Spielraum, merkte Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann an.

 

Er könne den Einwand zwar nachvollziehen, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt mit, stelle aber die Einstufung durch die LNVG nicht in Frage.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 7. wird abgelehnt.

 

Zu Punkt 8.:

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann machte deutlich, dass eine Klarstellung des Anforderungsprofils für die Regionallinien erfolgen müsse. Das Rufbuskonzept müsse zukünftig auch weiterführen.

 

(Zusatz: vorstehende Streichungen sind aufgrund der Protokollgenehmigung vom 28.08.2018 vorgenommen worden.)

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 8. wird abgelehnt.

 

Zu Punkt 9.:

 

Es sei ohnehin zu prüfen, ob eine Linie erforderlich und tragbar sei, erläuterte Herr Kreisrat Varnhorn. Hierüber sei in jedem Einzelfall in den Gremien zu entscheiden.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Dem Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 9. wird zugestimmt.

 

Zu Punkt 10.:

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann begründete die Priorisierung der Ausweitung des Abend-, Freizeit- und Wochenendverkehrs. Ein entsprechender Prüfauftrag sei vorhanden, teilte Herr Kreisrat Varnhorn hierzu mit. Die beantragten Aufgaben müssten auch leistbar sein. Nicht alle Maßnahmen könnten in der Priorität 1 untergebracht werden. Die Maßnahmen würden teilweise auch aufeinander aufbauen und könnten nicht gleichzeitig erfolgen. Die Prioritäten seien richtig gesetzt worden.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 10. wird abgelehnt.

 

Zu Punkt 11.:

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann gab zu bedenken, dass das Rufbussystem nicht funktionieren werde, wenn keine Anschlussmöglichkeiten bestünden. Daher seien die Prioritäten zu ändern.

 

Die Abarbeitung der Maßnahmen müsse auch leistbar sein, entgegnete Herr Kreisrat Varnhorn. Die derzeitige Personaldecke des Landkreises lasse dies nicht zu und müsste um ein Vielfaches erhöht werden. Zudem merkte er an, dass das Linienbündelungskonzept bereits beauftragt sei.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier erläuterte, dass der ÖPNV im Landkreis Cloppenburg von unten nach oben Schritt für Schritt aufgebaut werden, folglich organisch wachsen müsse. Man könne nicht alles auf einmal umsetzen. Er sei auch nicht dafür, die Kreisverwaltung aufzublasen, um die Maßnahmen umzusetzen.

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 11. wird abgelehnt.

 

Zu Punkt 12. bis 17.:

 

Die Abstimmung zu den Punkten 12. bis 17. könne zusammengefasst werden, schlug Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann vor. Zudem beantragte er, die Anlage 7 Anlage 8 hinsichtlich der Überschrift redaktionell zu überprüfen und das Wort „Vechta“ durch „Cloppenburg“ zu ersetzen.

 

(Zusatz: vorstehende Streichungen/Änderungen sind aufgrund der Protokollgenehmigung vom 28.08.2018 vorgenommen worden.)

 

Zu Punkt 17. sagte Herr Kreisrat Varnhorn eine Überprüfung zu und erklärte, dass die im ÖPNV gängige Definition hinsichtlich der Werktage angewandt werde.

 

Da kein weiterer Diskussionsbedarf bestand, bat der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, um Abstimmung zu den Punkten 12. Bis 17. und zum Änderungsantrag der Anlage 7 Anlage 8.

 

(Zusatz: vorstehende Streichungen/Änderungen sind aufgrund der Protokollgenehmigung vom 28.08.2018 vorgenommen worden.)

 

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Dem Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu den Punkten 12. bis 16. wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu Punkt 17. wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Nahverkehrsplan wird hinsichtlich einer Einheitlichkeit der Aussagen in Bezug auf Werktage (inkl. Samstag oder ohne) überprüft. Ggfls. Ist eine eindeutige Definition voranzustellen.

 

Dem Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf redaktionelle Änderung der Überschrift der Anlage 7 Anlage 8 wird zugestimmt.

 

(Zusatz: vorstehende Streichungen/Änderungen sind aufgrund der Protokollgenehmigung vom 28.08.2018 vorgenommen worden.)

 

Vor einer Beschlussfassung zum NVP bat Herr Kreisrat Varnhorn ums Wort. Er betonte, dass, wenn die gesamten vorgesehen Maßnahmen innerhalb der nächsten fünf Jahre angeschoben werden, hätte man einen Quantensprung für den ÖPNV im Landkreis Cloppenburg erreicht. Dieses Ergebnis könne man jedoch nicht zum Nulltarif erhalten. Der Landkreis Cloppenburg sei im Vergleich auch zu anderen Flächenlandkreisen im Bereich des ÖPNV sowohl finanziell als auch personell schlechter aufgestellt. Daher werde in naher Zukunft mit Personalanforderungen für diesen Bereich zu rechnen sein.