Der Kreistag nahm die
Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes aufgrund der
Durchführung einer überörtlichen Kommunalprüfung durch den Niedersächsischen
Landesrechnungshof: Steigende Ausgaben der Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB
XII) - (Keine) Handlungsoptionen für die örtlichen Träger der Sozialhilfe zur
Kenntnis.
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KT/18/053 vor.
Erster Kreisrat
Frische erklärte, der vorliegende Prüfbericht würde dem Kreistag zur Kenntnis
gegeben. Fragen könnten schriftlich gestellt werden, die dann ebenfalls
schriftlich beantwortet werden würden.
Protokollzusatz:
Siehe
hierzu auch TOP 15 – Mitteilungen des Protokolls zur Sitzung des
Kreisausschusses vom 18.01.2018.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, teilte mit, es ginge hier um die
Pflege im Landkreis Cloppenburg. Es bestünde die Pflicht, Pflegeberichte zu
erstellen. Auf Seite 30 zu Tz. 51 der vorliegenden Prüfungsmitteilung hieße es,
der Landkreis Cloppenburg verfügte über keinen Pflegebericht und verstieße
damit gegen § 3 NPflegeG. Sie bat um eine entsprechende Stellungnahme.
Kreistagsvorsitzender
Hackstedt wies darauf hin, dass der Landkreis Cloppenburg verschiedentlich in
dem vorliegenden Prüfbericht (z. B. Seite 31 Tz. 54, Seite 33 Tz. 61) auch
gelobt würde.
Erster Kreisrat
Frische teilte mit, dass die von Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen gestellte
Frage schriftlich beantwortet werden würde.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen erklärte, sie habe es so verstanden, als dass in der heutigen
Sitzung des Kreistages Fragen gestellt werden könnten, die dann auch heute
beantwortet würden.