Der Kreistag nahm die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes aufgrund der Durchführung einer überörtlichen Kommunalprüfung durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof: Steigende Ausgaben der Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) - (Keine) Handlungsoptionen für die örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Kenntnis.

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KT/18/053 vor.

 

Erster Kreisrat Frische erklärte, der vorliegende Prüfbericht würde dem Kreistag zur Kenntnis gegeben. Fragen könnten schriftlich gestellt werden, die dann ebenfalls schriftlich beantwortet werden würden.

 

Protokollzusatz:

Siehe hierzu auch TOP 15 – Mitteilungen des Protokolls zur Sitzung des Kreisausschusses vom 18.01.2018.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, teilte mit, es ginge hier um die Pflege im Landkreis Cloppenburg. Es bestünde die Pflicht, Pflegeberichte zu erstellen. Auf Seite 30 zu Tz. 51 der vorliegenden Prüfungsmitteilung hieße es, der Landkreis Cloppenburg verfügte über keinen Pflegebericht und verstieße damit gegen § 3 NPflegeG. Sie bat um eine entsprechende Stellungnahme.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt wies darauf hin, dass der Landkreis Cloppenburg verschiedentlich in dem vorliegenden Prüfbericht (z. B. Seite 31 Tz. 54, Seite 33 Tz. 61) auch gelobt würde.

 

Erster Kreisrat Frische teilte mit, dass die von Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen gestellte Frage schriftlich beantwortet werden würde.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erklärte, sie habe es so verstanden, als dass in der heutigen Sitzung des Kreistages Fragen gestellt werden könnten, die dann auch heute beantwortet würden.