Beschluss: zur Kenntnis genommen

Landrat Eveslage trug folgendes vor:

„Der hier vorliegende Bericht ist der zweite, den der Landrat des Landkreises Cloppenburg gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über gleichstellungspolitische Maßnahmen im Landkreis Cloppenburg vorlegt. Er gibt einen Überblick darüber, welche Maßnahmen der Landkreis Cloppenburg in den Jahren 2007 – 2009 ergriffen hat, um zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beizutragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Mit diesem Bericht wird der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflicht, die mit der Novellierung der Niedersächsischen Landkreisordnung 2005 eingeführt wurde, entsprochen. Der Bericht basiert auf nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen:

Artikel 3, Absatz 2, Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung

Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Landkreise.

§ 4 a, Abs. 8 der Niedersächsischen Landkreisordnung

„Die Landrätin oder der Landrat berichtet dem Kreistag gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die der Landkreis zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Der Bericht ist dem Kreistag erstmals für die Jahre 2004 bis 2006 zur Beratung vorzulegen.“

Die Gleichstellungsbeauftragte Frau Dr. Neumann trug ihren Bericht vor.

Der Bericht wurde den Kreistagsmitgliedern ausgehändigt.