Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.    Öffentliche Auslegung der Naturschutzgebiets- Verordnungsentwürfe im Bereich des Markatals und des Landschaftsschutzgebiet- Verordnungsentwurfs „Lethetal“

 

Baudirektor Viets informierte die Anwesenden über den Sachstand hinsichtlich der weiteren Ausweisung von FFH- Schutzgebieten.

Im Bereich Markatal umfasse der geplante Anpassungsbereich 4 Abschnitte:

·         Marka zwischen Markhausen und Delschloot

·         Markatal

·         Markatal bei Bischofsbrück und

·         Oberlauf der Marka/ Mittelradde.

Der erste Bereich umfasse den Gewässerlauf mit Böschungen und Gewässerrandstreifen von Markhausen bis zum Delschloot.

Das Gebiet „Markatal“ umfasse das bisherige Naturschutzgebiet südlich Markhausen mit einem Teilgebiet im Landkreis Emsland im Bereich Eleonorenwald. Da der größere Teil dieses Gebietes auf Cloppenburger Seite liege, sei der Landkreis Cloppenburg hier für das Verfahren federführend.

Der Bereich „Markatal bei Bischofsbrück“ beinhalte den Flusslauf der Marka auf Cloppenburger und Emsländischer Seite mit Böschungen und Gewässerrandstreifen sowie angrenzenden Flächen. Hier seien überwiegend gesetzliche Biotope und öffentliche Flächen von der Schutzgebietsausweisung betroffen.

Vom vierten Abschnitt „Oberlauf der Marka/ Mittelradde“, belegen südlich der Straße von Peheim nach Vrees, sei nur noch der Flusslauf auf Cloppenburger Seite betroffen.

Wegen der Unterschiedlichkeit der Gebiete und der betroffenen Flächen sei das FFH- Gebiet hier in 4 Abschnitte geteilt worden.

Die Grundzüge der geplanten Ausweisung seien am 10. Januar 2018 den Trägern öffentlicher Belange (Behörden und Kommunen) und am 15. und 17. Januar 2018 den betroffenen Eigentümern vorgestellt worden.

 

Im Bereich des noch anzupassenden Landschaftsschutzgebietes „Lethetal“ sei bereits vor Jahren die Zuständigkeit dem Landkreis Oldenburg zusammen mit der Zuständigkeit für den Bereich der Ahlhorner Fischteiche übertragen worden. Hier sei vom Landkreis Cloppenburg lediglich der auf Cloppenburger Seite liegende Teil des derzeitigen Landschaftsschutzgebietes neu auszuweisen. Die Kreisverwaltung habe sich aufgrund der geringen Anteile wertbestimmender Lebensraumtypen – es sind nur 3 ha von insgesamt 68 ha – dafür entschieden, die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet vorzunehmen. Eine Naturschutzgebietsausweisung wäre aufgrund der Größe unverhältnismäßig.

Die Grundzüge der hier geplanten Anpassung seien bereits am 12. Dezember 2017 den Trägern öffentlicher Belange und den Eigentümern vorgestellt worden.

 

Baudirektor Viets erklärte abschließend, dass unter Einbeziehung dieser Vorstellungen inzwischen Verordnungsentwürfe für alle 5 Gebiete erstellt worden seien. Sie sollten demnächst öffentlich ausgelegt werden.

Nach entsprechender Überarbeitung aufgrund der eingegangenen Einwendungen würden sie dann den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann fragte, ob der mit der politischen Zielvereinbarung zugesagte Termin Ende des Jahres 2018 eingehalten werden könne.

 

Hierauf entgegnete Baudirektor Viets, die nun vorgestellten Verfahren seien die letzten Verfahren, für die der Landkreis Cloppenburg zuständig sei und die noch abzuwickeln wären.  In der kommenden Sitzung im Juni solle das Gebiet an der Thülsfelder Talsperre im Ausschuss beraten werden. Die übrigen Gebiete sollten dann im September zur Beschlussfassung vorliegen.

 

Auf die Frage des Vorsitzenden Middendorf, mit welchen Konsequenzen der Landkreis zu rechnen habe, wenn er den Ausweisungstermin nicht einhalte, entgegnete Baudirektor Viets, seitens der EU laufe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nichtausweisung von FFH- Gebieten. Falls die Bundesrepublik die Ausweisung nicht fristgerecht schaffen werde, sei mit hohen Strafzahlungen zu rechnen. Wer diese letztendlich zu begleichen habe, sei unklar.

 

Die Verordnungsentwürfe mit Begründung und Karten aller o.a. Schutzgebiete liegen zur Information dem Protokoll bei.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

2.    Sachstand Netzausbau Strom

 

Kreisverwaltungsoberrat Meyer informierte die Anwesenden über den Sachstand zum Netzausbau Strom.

 

a)    Raumordnungsverfahren für die Planung einer 380 kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen

 

Für die Teilabschnitte 51 a (von Conneforde bis Cloppenburg) und 51 b (von Cloppenburg bis Merzen) sind nach Aussage von Kreisverwaltungsoberrat Meyer nach wie vor beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) die Raumordnungsverfahren zur Festlegung eines Trassenkorridors sowie von Flächen für zwei Umspannwerke anhängig.

In beiden Verfahren habe der Landkreis Cloppenburg unter Beteiligung der Städte und Gemeinden seine in Abstimmung mit Prof. Dr. Runge erarbeiteten Stellungnahmen abgeben. Für die Maßnahme 51 b sei dies am 28.12.2017 in einem gemeinsamen Termin beim ArL mit dem LK Osnabrück und den in diesem Abschnitt betroffenen Gemeinden erfolgt. Diese Stellungnahmen seien allen Kreistagsmitgliedern zugeleitet worden und auch auf der Internetseite des Landkreises abrufbar.

Wegen eines Formfehlers habe die öffentliche Auslegung wiederholt werden müssen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen ende nunmehr am 26.02.2018.

Bisher lägen beim ArL für den Abschnitt 51 a insgesamt 4.820 Stellungnahmen und für den Abschnitt 51 b 2.750 Stellungnahmen vor.

Die eingegangenen Stellungnahmen würden im weiteren Verfahren derzeit beim ArL themenbezogen aufbereitet, um dann die Erörterungstermine durchführen zu können. Wann diese Erörterungstermine anberaumt werden könnten, sei nach Angabe des ArL noch nicht absehbar.

 

Um den Untersuchungsrahmen für die UVP-Prüfung festlegen zu können, habe die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) als zuständige Planfeststellungsbehörde für Anfang März zu Scopingterminen eingeladen. Die hierzu übersandten Scopingunterlagen bezögen sich allerdings ausschließlich auf die Vorzugstrasse. Aus Sicht des Landkreises Cloppenburg sei es zumindest fragwürdig, bereits mit förmlichen Schritten des Planfeststellungsverfahrens zu beginnen, obwohl das vorgeschaltete Raumordnungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Diese Bedenken würde man der NLSTBV schriftlich vorgetragen.

 

 

b)    Raumordnungsverfahren (Offshore) zur Festlegung von Trassenkorridoren zwischen dem Anlandungspunkt Hilgenriedersiel und dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg

 

Bezüglich der Anbindung von HGÜ-Erdkabelleitungen zur Einspeisung von Offshore-Windenergie erläuterte Kreisverwaltungsoberrat Meyer, dass die Bundesnetzagentur mit dem ONEP 2030 bestätigt habe, dass nur noch ein Kabelsystem in den Raum Cloppenburg geführt und hier an das 380 kV-Netz angebunden werde. Die weiteren Kabelsysteme sollten nach Hanekenfähr geführt werden. Diese Festlegung der Bundesnetzagentur entspräche einer Kernforderung der vom Kreistag im vergangenen Sommer verabschiedeten Resolution.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur habe zur Folge, dass nur an einem der beiden geplanten Umspannwerkstandorte eine zusätzliche Konverterstation errichtet werden müsse. Dies führe zu entsprechenden Flächeneinsparungen.

 

Weiter führte er aus, dass in dem laufenden Raumordnungsverfahren am 19.12.2017 ein Erörterungstermin stattgefunden habe. In diesem Termin und mit einer im Nachgang abgegebenen Stellungnahme habe der Landkreis Cloppenburg das ArL insbesondere aufgefordert, das Raumordnungsverfahren auf die Festlegung eines Trassenkorridors für eine HGÜ-Leitungstrasse zu reduzieren.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.