Sitzung: 22.02.2018 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
1. Öffentliche Auslegung der
Naturschutzgebiets- Verordnungsentwürfe im Bereich des Markatals und des
Landschaftsschutzgebiet- Verordnungsentwurfs „Lethetal“
Baudirektor Viets informierte die Anwesenden
über den Sachstand hinsichtlich der weiteren Ausweisung von FFH-
Schutzgebieten.
Im Bereich Markatal umfasse der geplante
Anpassungsbereich 4 Abschnitte:
·
Marka zwischen Markhausen und Delschloot
·
Markatal
·
Markatal bei Bischofsbrück und
·
Oberlauf der Marka/ Mittelradde.
Der erste Bereich umfasse den Gewässerlauf
mit Böschungen und Gewässerrandstreifen von Markhausen bis zum Delschloot.
Das Gebiet „Markatal“ umfasse das bisherige
Naturschutzgebiet südlich Markhausen mit einem Teilgebiet im Landkreis Emsland
im Bereich Eleonorenwald. Da der größere Teil dieses Gebietes auf Cloppenburger
Seite liege, sei der Landkreis Cloppenburg hier für das Verfahren federführend.
Der Bereich „Markatal bei Bischofsbrück“
beinhalte den Flusslauf der Marka auf Cloppenburger und Emsländischer Seite mit
Böschungen und Gewässerrandstreifen sowie angrenzenden Flächen. Hier seien
überwiegend gesetzliche Biotope und öffentliche Flächen von der
Schutzgebietsausweisung betroffen.
Vom vierten Abschnitt „Oberlauf der Marka/
Mittelradde“, belegen südlich der Straße von Peheim nach Vrees, sei nur noch
der Flusslauf auf Cloppenburger Seite betroffen.
Wegen der Unterschiedlichkeit der Gebiete
und der betroffenen Flächen sei das FFH- Gebiet hier in 4 Abschnitte geteilt
worden.
Die Grundzüge der geplanten Ausweisung seien
am 10. Januar 2018 den Trägern öffentlicher Belange (Behörden und Kommunen) und
am 15. und 17. Januar 2018 den betroffenen Eigentümern vorgestellt worden.
Im Bereich des noch anzupassenden
Landschaftsschutzgebietes „Lethetal“ sei bereits vor Jahren die Zuständigkeit
dem Landkreis Oldenburg zusammen mit der Zuständigkeit für den Bereich der
Ahlhorner Fischteiche übertragen worden. Hier sei vom Landkreis Cloppenburg
lediglich der auf Cloppenburger Seite liegende Teil des derzeitigen
Landschaftsschutzgebietes neu auszuweisen. Die Kreisverwaltung habe sich
aufgrund der geringen Anteile wertbestimmender Lebensraumtypen – es sind nur 3
ha von insgesamt 68 ha – dafür entschieden, die Ausweisung als
Landschaftsschutzgebiet vorzunehmen. Eine Naturschutzgebietsausweisung wäre
aufgrund der Größe unverhältnismäßig.
Die Grundzüge der hier geplanten Anpassung
seien bereits am 12. Dezember 2017 den Trägern öffentlicher Belange und den
Eigentümern vorgestellt worden.
Baudirektor Viets erklärte abschließend,
dass unter Einbeziehung dieser Vorstellungen inzwischen Verordnungsentwürfe für
alle 5 Gebiete erstellt worden seien. Sie sollten demnächst öffentlich
ausgelegt werden.
Nach entsprechender Überarbeitung aufgrund
der eingegangenen Einwendungen würden sie dann den Kreistagsgremien zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann fragte, ob
der mit der politischen Zielvereinbarung zugesagte Termin Ende des Jahres 2018
eingehalten werden könne.
Hierauf entgegnete Baudirektor Viets, die
nun vorgestellten Verfahren seien die letzten Verfahren, für die der Landkreis
Cloppenburg zuständig sei und die noch abzuwickeln wären. In der kommenden Sitzung im Juni solle das
Gebiet an der Thülsfelder Talsperre im Ausschuss beraten werden. Die übrigen
Gebiete sollten dann im September zur Beschlussfassung vorliegen.
Auf die Frage des Vorsitzenden Middendorf,
mit welchen Konsequenzen der Landkreis zu rechnen habe, wenn er den
Ausweisungstermin nicht einhalte, entgegnete Baudirektor Viets, seitens der EU
laufe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik
Deutschland wegen der Nichtausweisung von FFH- Gebieten. Falls die
Bundesrepublik die Ausweisung nicht fristgerecht schaffen werde, sei mit hohen
Strafzahlungen zu rechnen. Wer diese letztendlich zu begleichen habe, sei
unklar.
Die Verordnungsentwürfe mit Begründung und
Karten aller o.a. Schutzgebiete liegen zur Information dem Protokoll bei.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm
die Ausführungen zur Kenntnis.
2. Sachstand Netzausbau Strom
Kreisverwaltungsoberrat Meyer informierte
die Anwesenden über den Sachstand zum Netzausbau Strom.
a) Raumordnungsverfahren
für die Planung einer 380 kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg nach
Merzen
Für die Teilabschnitte 51 a (von Conneforde
bis Cloppenburg) und 51 b (von Cloppenburg bis Merzen) sind nach Aussage von
Kreisverwaltungsoberrat Meyer nach wie vor beim zuständigen Amt für regionale
Landesentwicklung (ArL) die Raumordnungsverfahren zur Festlegung eines
Trassenkorridors sowie von Flächen für zwei Umspannwerke anhängig.
In beiden Verfahren habe der Landkreis
Cloppenburg unter Beteiligung der Städte und Gemeinden seine in Abstimmung mit
Prof. Dr. Runge erarbeiteten Stellungnahmen abgeben. Für die Maßnahme 51 b sei
dies am 28.12.2017 in einem gemeinsamen Termin beim ArL mit dem LK Osnabrück
und den in diesem Abschnitt betroffenen Gemeinden erfolgt. Diese Stellungnahmen
seien allen Kreistagsmitgliedern zugeleitet worden und auch auf der
Internetseite des Landkreises abrufbar.
Wegen eines Formfehlers habe die öffentliche
Auslegung wiederholt werden müssen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen
ende nunmehr am 26.02.2018.
Bisher lägen beim ArL für den Abschnitt 51 a
insgesamt 4.820 Stellungnahmen und für den Abschnitt 51 b 2.750 Stellungnahmen
vor.
Die eingegangenen Stellungnahmen würden im
weiteren Verfahren derzeit beim ArL themenbezogen aufbereitet, um dann die Erörterungstermine
durchführen zu können. Wann diese Erörterungstermine anberaumt werden könnten,
sei nach Angabe des ArL noch nicht absehbar.
Um den Untersuchungsrahmen für die
UVP-Prüfung festlegen zu können, habe die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr (NLSTBV) als zuständige Planfeststellungsbehörde für Anfang März zu
Scopingterminen eingeladen. Die hierzu übersandten Scopingunterlagen bezögen
sich allerdings ausschließlich auf die Vorzugstrasse. Aus Sicht des Landkreises
Cloppenburg sei es zumindest fragwürdig, bereits mit förmlichen Schritten des
Planfeststellungsverfahrens zu beginnen, obwohl das vorgeschaltete
Raumordnungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Diese Bedenken würde man
der NLSTBV schriftlich vorgetragen.
b) Raumordnungsverfahren
(Offshore) zur Festlegung von Trassenkorridoren zwischen dem Anlandungspunkt
Hilgenriedersiel und dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg
Bezüglich der Anbindung von HGÜ-Erdkabelleitungen
zur Einspeisung von Offshore-Windenergie erläuterte Kreisverwaltungsoberrat
Meyer, dass die Bundesnetzagentur mit dem ONEP 2030 bestätigt habe, dass nur
noch ein Kabelsystem in den Raum Cloppenburg geführt und hier an das 380
kV-Netz angebunden werde. Die weiteren Kabelsysteme sollten nach Hanekenfähr
geführt werden. Diese Festlegung der Bundesnetzagentur entspräche einer
Kernforderung der vom Kreistag im vergangenen Sommer verabschiedeten
Resolution.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur habe
zur Folge, dass nur an einem der beiden geplanten Umspannwerkstandorte eine
zusätzliche Konverterstation errichtet werden müsse. Dies führe zu
entsprechenden Flächeneinsparungen.
Weiter führte er aus, dass in dem laufenden
Raumordnungsverfahren am 19.12.2017 ein Erörterungstermin stattgefunden habe.
In diesem Termin und mit einer im Nachgang abgegebenen Stellungnahme habe der
Landkreis Cloppenburg das ArL insbesondere aufgefordert, das
Raumordnungsverfahren auf die Festlegung eines Trassenkorridors für eine
HGÜ-Leitungstrasse zu reduzieren.
Der
Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.