Sitzung: 22.02.2018 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: V-PLA/18/200
Sodann
beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig bei einer
Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen und Elstern wird nach § 26 Absatz 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes um 5 Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert (siehe Anlage).
Kreisverwaltungsrat Schütte trug den
Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.
V-PLA/18/200 vor. Er hob hervor, dass bereits 2012 die Schonzeit aufgehoben
worden sei. Der Jagdbeirat habe sich nun für eine weitere Verlängerung der
Verordnung ausgesprochen.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte,
auch diese Verordnung lehne er aus Tierschutzgründen ab. Hier sei ebenfalls
nicht auszuschließen, dass Elterntiere erlegt würden und noch nicht
selbständige Jungvögel verhungerten. Im Übrigen sei der Sinn der Verordnung
nicht erkennbar, da die Aufhebung der Schonzeit in der Vergangenheit ja
offenbar nicht zu einer geringeren Besatzdichte geführt habe.
Kreisverwaltungsrat Schütte entgegnete, die
Aufhebung der Schonzeit sei erforderlich. Die Populationsdichte sei nach wie
vor sehr hoch und die wirtschaftlichen Schäden, die die Tiere den Landwirten
und Gemüsebauern verursachten, seien immer noch erheblich.