Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt mehrheitlich bei 2 Enthaltungen und einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild wird nach § 26 Absatz 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes in der vorliegenden Fassung (Anlage) beschlossen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt trug Kreisverwaltungsrat Schütte den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr. V-PLA/18/199 vor und erläuterte die Notwendigkeit der Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, er lehne die Verordnung aus Tierschutzgründen ab. Dass der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den osteuropäischen Staaten sprunghaft angestiegen sei, sei in erster Linie auf den Menschen zurückzuführen. Die zur Abstimmung stehende Verordnung beachte nicht die Jagdethik. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass säugende Bachen geschossen würden und die Jungtiere dann verhungerten. Aus diesem Grunde werde er gegen die Verordnung stimmen.