Der Kreistag beschloss
einstimmig, entsprechend den vorliegenden Einzelanträgen für die geplanten
Krippenbauten folgende Höchstbeträge zu bewilligen:
Gemeinde Cappeln (Krippe in
Sevelten) 67.650,00 €
Gemeinde Saterland (Krippe in
Strücklingen) 52.259,35 € (2.
Änderungsbetrag)
Die Auszahlung erfolgt nach
Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Abzug der bewilligten Drittmittel.
Kreistagsabgeordneter Hannöver, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt vor.