Herr Kreisbaudirektor Ribinski gab anhand der in der Anlage zu TOP 11 beigefügten Präsentation einen kurzen Überblick über die Planungen zum vierstreifigen Ausbau der E 233.

 

Er erläuterte, dass die Arbeiten für die Fertigstellung des Feststellungsentwurfs für den PA 8 weit vorangeschritten seien. Der Landschaftspflegerische Begleitplan und auch der Erläuterungsbericht werden derzeit überarbeitet. Die Bearbeitung der Artenschutzthematik als Folge der durchgeführten Kartierungen sei sehr zeitintensiv gewesen. Zudem sei eine Umarbeitung der Entwässerung erfolgt. Die Entwässerung in Regenrückhaltebecken sei aufgrund neuester Entwicklungen zur Wasserrahmenrichtlinie auf Versickerung über Retentionsbodenfilter umgestellt worden. Aufgrund dieser zusätzlichen Arbeiten sei mit der Fertigstellung des Feststellungsentwurfs nicht mehr bis Ende März 2018 sondern bis April/ Mai 2018 zu rechnen.

 

Für den PA 4 und PA 6 werden die Abstimmungen und vorbereitenden Arbeiten zur Weiterentwicklung  des Vorentwurfs zum Feststellungsentwurf fortgeführt.

 

Der Vorentwurf für den PA 5 wurde nach Überprüfung der NLStBV im März 2017 zum BMVI weitergeleitet. Derzeit steht der Landkreis mit der NLStBV zu Rückfragen des BMVI im Austausch. Mit der Erteilung des Gesehen-Vermerks wird nunmehr im 1. Quartal 2018 gerechnet.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich nach dem Flächenverbrauch für den Ausbau der E 233 im Bereich des Landkreises Cloppenburg und des Landkreises Emsland. Zudem bat er um Mitteilung, ob die zum Bundesverkehrswegeplan ermittelten Umweltschäden in Höhe von 111 Mio. € in den Kostenberechnungen des Landkreises für die E 233 enthalten seien.

 

Nach derzeitigem Planungsstand werde sowohl für den Ausbau der E 233 als auch für erforderliche Ersatzmaßnahmen jeweils ca. 260 ha, also insgesamt ca. 520 ha an Fläche benötigt, erklärte Herr Kreisverwaltungsoberrat Meyer.

 

Ergänzung zum Protokoll:

 

Im Landkreis Emsland werden nach derzeitigem Planungsstand insgesamt ca. 660 ha an Fläche benötigt. Der Flächenanteil für den Ausbau beträgt ca.235 ha; für Kompensationsmaßnahmen werden ca. 425 ha an Fläche benötigt.

 

Hinsichtlich der Investitionskosten verwies Herr Kreisverwaltungsoberrat Meyer auf die Kostenberechnung des Bundes im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes. Diese sei aus dem Jahre 2013. Danach rechne der Bund mit Kosten für den Ausbau inkl. der Kompensationsmaßnahmen in Höhe von 719,1 Mio. €. Diese Kostenberechnung habe noch Bestand. Preissteigerungen und Planungsänderungen können zu Kostenerhöhungen führen. Was im Verlauf des Planungsprozesses und in den anstehenden Genehmigungsverfahren auftreten werde, wann der Bau erfolgen wird und wie hoch bis dahin die Preissteigerungen ausfallen, lasse sich derzeit jedoch nicht verlässlich abschätzen. Andere Kostenansätze seien nicht bekannt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Prof. Dr. Olivier teilte Herr Kreisverwaltungsoberrat Meyer mit, dass wegen des noch nicht eröffneten Planfeststellungsverfahrens bisher keine Kosten durch Einsprüche entstanden seien.