Der Kreistag lehnte mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 23.11.2017 „Arbeit an Sonn- und Feiertagen auf den Schlachthöfen im Landkreis Cloppenburg“ ab.

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt gemäß Vorlage

V-KA/17/404 vor und erteilte Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, das Wort.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 23.11.2017 vor. Ferner teilte sie mit, am zweiten Weihnachtsfeiertag würde jetzt nicht mehr geschlachtet werden. Die Diskussion darüber sei aber kein Einzelfall und würde jedes Jahr geführt werden. Es gehe aber auch um die Arbeit an Feiertagen im Allgemeinen. So soll z. B. auch am zweiten Weihnachtsfeiertag zerlegt werden. Der Landkreis erteilte Sonntagsfahrgenehmigungen für LKW und stellte auch die Dienstpläne der amtlichen Fachassistenten auf. Der Landkreis solle ein Signal gegen die Arbeit an Weihnachten setzen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, wies darauf hin, dass sich das Thema der Schlachtung an den Weihnachtsfeiertagen erledigt habe. Sodann wies er darauf hin, dass das Gewerbeaufsichtsamt über Anträge auf Schlachtung an Feiertagen entscheide und der Landkreis sich dann dieser Entscheidung zu fügen habe. Auch in anderen Branchen würde an Sonn- und Feiertagen gearbeitet.