Dem Kreistag beschloss einstimmig
Folgendes:
Der Landkreis Cloppenburg stellt den
Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für die Jahre 2018 bis 2020
Mittel in Höhe von jährlich 252.000,00 Euro für die Förderung der
Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese
Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden
aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie
die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.
Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt
150.000,00 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg
für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Sollte das Land Niedersachsen weitere
Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen
und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse
entsprechend gekürzt.
Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/17/104 vor.