Betreff
Fortführung des Ausbaus der E 233
Vorlage
V-VERK/10/010
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

a) Verkehrswirtschaftliche Untersuchung

Die im Frühjahr 2009 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Entscheidungsgrundlage für eine bedarfsgerechte Ausbaukonzeption in Auftrag gegebene Verkehrswirtschaftliche Untersuchung (VWU) liegt seit Juni 2010 vor. Entsprechend dieser Studie besteht ein Ausbaubedarf für einen vierspurigen Querschnitt mit geschätzten Baukosten von rund 340 Millionen Euro. Es wurde das hohe Nutzen- Kosten- Verhältnis von 4,6 ermittelt.

Die Verkehrsbelastung der E 233 liegt laut VWU weit über dem Durchschnitt von Bundesstraßen. Es wurde ein extrem hoher  Anteil an Schwerlastverkehr ermittelt, der Autobahnniveau hat. Die Studie kommt daher zu dem Ergebnis, dass ein sicherer und leistungsfähiger Verkehrsablauf nicht durch einen dreispurigen Ausbau, sondern nur mit einer durchgehenden Vierspurigkeit gewährleistet werden kann.

Die VWU wird Herr Haberland vom Regionalen Geschäftsbereich Lingen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in der Ausschusssitzung vorstellen.

 

 

b) Finanzierung der Planung

 

Aufgrund der positiven Ergebnisse hat das Bundesverkehrsministerium einer Fortsetzung der  Planung für den vierstreifigen Ausbau der E 233 zugestimmt.

Da es für das Land Niedersachsen aufgrund sehr begrenzter finanzieller Ressourcen nicht möglich ist, Planungen außerhalb des vordringlichen Bedarfes aufzunehmen, haben 2009 das Land Niedersachsen, die Landkreise Cloppenburg und Emsland und der Städtering Zwolle-Emsland eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, dass die beiden Landkreise die Planung bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durchführen. Entsprechend der Vereinbarung übernehmen die beiden Landkreise auch die Finanzierung für die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen. Hierfür hat der Regionale Geschäftsbereich Lingen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Kosten in Höhe von ca. 6 Mio. € ermittelt.

 

Zur Finanzierung der Kosten ist seinerzeit von folgendem Finanzierungsmodell ausgegangen worden (vgl. auch TOP 8 „Ausbau der E 233“ der Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008):

 

Planungskosten:                                                                                                 6 Mio. €

INTERREG-Mittel durch die EDR (50%):                                                     3 Mio. €

Niederl. Verkehrsministerium (10-15 %):                                                       600. – 900.000 €

Land Niedersachsen (15%, keine Mittel aus dem Verkehrshaushalt)            900.000 €

 

Verbleibender Restbetrag:                                                                               1,2    1,5 Mio. €

 

 

Der pessimistisch mit 1,5 Mio. € zu veranschlagende Restbetrag sollte wie folgt geteilt werden:

Städtering (davon Wirtschaft über die IHK 30%):                                     0,4            0,5 Mio. €

Landkreis Emsland:                                                                                               0,4            0,5 Mio. €

Landkreis Cloppenburg:                                                                          0,4            0,5 Mio. €

Insgesamt:                                                                                                        1,2*            1,5 Mio. €

* Der EDR – Förderantrag sieht eine finanzielle Beteiligung des Niederl. Verkehrsministeriums von ca. 900.000 € und einen jeweiligen Anteil von ca. 400.000 € für die Landkreise Cloppenburg, Emsland und den Städtering Zwolle-Emsland vor.

 

Der entsprechend bei der EDR gestellte Förderantrag ist trotz einer grundsätzlichen Zusage der Fördermittel bisher noch nicht bewilligt worden, weil die Zusage für den Finanzierungsanteil des Niederl. Verkehrsministeriums noch ausstand. Statt der im EDR – Förderantrag vorgesehenen Beteiligung von 900.000 € beabsichtigt das Niederl. Verkehrsministerium nur noch 300.000 € zu übernehmen. Da der EDR – Förderantrag nur unter der Voraussetzung bewilligt wird, dass die entstandene Finanzierungslücke von 600.000 € geschlossen wird, müssten ggf. die Landkreise Cloppenburg und Emsland den Fehlbetrag jeweils zur Hälfte übernehmen. In Abstimmung mit dem Landkreis Emsland soll versucht werden, dass sich die  gewerbliche Wirtschaft und der Städtering an der Schließung der Finanzierungslücke mit  300.000 € beteiligt. Ob die angedachte Beteiligung zustande kommt, bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen.

Bei der angedachten Beteiligung des Städterings Zwolle-Emsland und der regionalen Wirtschaft wäre vom Landkreis Cloppenburg ein Betrag von 150.000 € zu übernehmen.

Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Beschlusslage, die von der pessimistischen Annahme ausgegangen ist, dass der Landkreis Cloppenburg 0,5 Mio. € tragen muss, wäre dann tatsächlich jedoch nur einen Betrag von 50.000 € zu übernehmen.

Für den Fall, dass die angedachte Beteiligung des Städterings nicht zustande kommt, wäre bei Berücksichtigung der gegenwärtigen Beschlusslage ein max. zusätzlicher Betrag von 200.000 € durch den Landkreis Cloppenburg aufzubringen.

 

 

c) Projektsteuerung / Personal

Zur Durchführung der Planung bis zum Abschluss der Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der E 233 soll die gesamte Ausbaustrecke auf Vorschlag des Regionalen Geschäftsbereiches Lingen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in insgesamt 8 Teilabschnitte aufgeteilt werden. Im Landkreis Cloppenburg werden 4 Teilabschnitte gebildet, auf denen ein vierstreifiger Ausbau erfolgt.

Die Planungsleistungen für jeden dieser Teilabschnitte sind europaweit auszuschreiben. Es ist davon auszugehen, dass die Auftragserteilung an unterschiedliche Büros oder Bürogemeinschaften erfolgen wird.

 

Es bedarf daher einer fachkundigen Projektkoordination, um eine gleiche Qualität der von unterschiedlichen Büros erbrachten Planungsleistungen entsprechend den fachtechnischen Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums zu gewährleisten. Weiterhin ist diese Projektkoordination dafür verantwortlich, dass alle Einzelplanleistungen möglichst reibungslos zu dem der Planfeststellungsbehörde vorzulegenden Gesamtplan zusammengefügt und der vorgegebene Zeitplan eingehalten werden können. Die Einhaltung eines engen Zeitplanes ist unabdingbar, da der Bewilligungszeitraum für die beantragten EDR – Fördermittel nur bis 2012 läuft. Es muss daher angestrebt werden, die Planungen bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen. Eine effiziente und qualifizierte Projektkoordination ist daher unverzichtbar.

 

Der Landkreis Emsland will die Projektkoordination durch sein Amt für Straßenbau vornehmen, das über mehr als 10 Mitarbeiter verfügt und im Rahmen des Ausbaus der A 31 umfangreiche Erfahrungen für eine Projektkoordination gesammelt hat. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe soll neben einer Unterstützung durch den in den Ruhestand gegangenen bisherigen Kreisbaurat ein weiterer Straßenbauingenieur eingestellt werden. Bei Bedarf ist geplant, weiteres Personal einzustellen.

 

Für den Landkreis Cloppenburg kommt diese Lösung nicht in Betracht, da er über keine eigene Straßenbauabteilung verfügt, an die für die Projektkoordination einzustellendes Personal angebunden werden könnte. Die Einstellung von eigenständig agierendem, qualifiziertem Personal für das zeitlich befristete Projekt dürfte zur Zeit am Markt kaum zu finden sein und sich auch nicht in das tarifliche Entlohnungsschema einer Kreisverwaltung einfügen.

 

 

Zur rechtlichen Begleitung des Planungsprozesses (z. B. Rechtsberatung und Vertragsgestaltung) und zur Unterstützung der Planfeststellungsbehörde in speziellen rechtlichen Fragen wird die Einstellung einer juristischen Fachkraft spätestens ab Ende 2011 (Zeitpunkt der Fertigstellung von Vorplanungen) für erforderlich gehalten.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Projektkoordination der Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 für den Abschnitt im Landkreis Cloppenburg durch einen externen Projektkoordinator vorzunehmen und ab spätestens ab Ende 2011 eine juristische Fachkraft einzustellen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werden die Kosten für den externen Projektkoordinator voraussichtlich 180.000 € betragen.