Betreff
Einrichtung eines stationären Hospizes im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/15/049
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Sitzung des Kreistages am 23.10.2014 wurde einstimmig der Bedarf für die Einrichtung eines stationären Hospizes im Landkreis Cloppenburg festgestellt. Die Verwaltung wurde gebeten, konkrete Überlegungen zur Trägerstruktur, zur Standortfrage sowie zur Finanzierung eines stationären Hospizes anzustellen und im Fachausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

 

Zwischenzeitlich hat die Kreisverwaltung diverse Kontakte und Besprechungen zu der Thematik gehabt und die Hospize in der Stadt Oldenburg sowie in den Landkreisen Westerstede und in Leer aufgesucht. An den Gesprächen und Besuchen beteiligten sich in der Hauptsache die Hospizstiftung Cloppenburg und Vertreter einer Stiftung, die bereit ist, eine geeignete Immobilie für den Betrieb eines Hospizes in der Stadt Cloppenburg zu erbauen und diese nach Möglichkeit auch zu finanzieren. Diese Stiftung ist bereits offiziell anerkannt. Einziger Zweck dieser Stiftung ist es, gemeinnützige Projekte im Landkreis Cloppenburg zu verwirklichen. Um den Zweck der Stiftung auch erkennbar zu machen, ist derzeit eine Umbennung geplant, so dass der zukünftige Name der Stiftung erst später mitgeteilt werden kann.

 

Die Stiftung steht kurz davor, ein geeignetes Grundstück an der Resthauser Straße zu kaufen und hat Kontakte zu einer Architektin aufgenommen, die bereit wäre, das Gebäude zu konzipieren. Das Gelände wird als geeignet angesehen, da es innenstadtnah und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Krankenhaus gelegen ist. Die Ansiedelung in der Kreisstadt ergibt sich rein aus praktischen Erwägungen, da hier die größte Bevölkerungsdichte im Landkreis verzeichnet wird.

 

Überlegungen sind dahingehend angestellt worden, dass eine Betreibergesellschaft für den Betrieb des Hospizes in Form einer gGmbH gegründet werden soll, an der sich die Hospizstiftung Cloppenburg, der Palliativ Stützpunkt Cloppenburg (SAPV) und die genannte Stiftung beteiligen würden. Die Kooperationen ergeben sich aus folgenden Erwägungen: Die beiden zunächst genannten möglichen Mitgesellschafter sind bereits seit einigen Jahren im Landkreis unmittelbar aktiv in der ambulanten Hospizarbeit. Die Hospizstiftung Cloppenburg wird Kontakt mit dem Hospizdienst der Malteser in Friesoythe aufnehmen, um dessen Vorstellungen für eine Einbindung in die Planungen zu erkunden. Die SAPV ist sowohl fachlich pflegerisch als auch geschäftlich organisatorisch eng an die Palliativstation des Krankenhauses in Cloppenburg angeschlossen.

 

Eine Beteiligung des Landkreises ist allseits gewünscht. Insbesondere die Investoren sehen darin ein Signal, dass der Landkreis ein ernsthaftes Interesse daran hat, das Projekt vor Ort zu verwirklichen. Für den Landkreis Cloppenburg hat eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft den Vorteil, von Beginn an und direkt an sämtlichen planerischen und sonstigen finanziellen Entscheidungen mitwirken zu können und so organisatorisch und wirtschaftlich einen professionellen Beginn zu ermöglichen. Aus dem Gesellschaftervertrag ergäbe sich andererseits keine Verpflichtung zur Übernahme finanzieller Defizite im Bau oder im Betrieb des Hospizes, eine Haftung für den Hospizbetrieb entstände nur in Höhe des gezahlten Geschäftsanteiles.

 

Die Stiftung wäre bereit, die Immobilie an die Betreibergesellschaft des Hospizes zu vermieten und – jedenfalls in der Startphase – einen Teil der Mieterlöse unter Umständen wieder in den Hospizbetrieb zu reinvestieren. Zudem ist ein enger Kontakt im Interesse einer fachlich geeigneten und passenden baulichen Auslegung sinnvoll.

 

Um in die weiteren Planungen für das Hospiz einsteigen zu können, ist die Konstituierung einer Betreibergesellschaft zeitnah erforderlich. Erst dann kann die Bauplanung vorangetrieben und ein Finanzierungsplan entwickelt werden.

 

Eine finanzielle Unterstützung seitens des Landkreises wird für den Bau der Immobilie vermutlich angefragt werden. Die Hospizstiftung verfügt nicht über genügend Eigenmittel, um in finanzieller Hinsicht für den Bau der Immobilie als Koinvestor aufzutreten. Auch mit einer Defizitabsicherung in der Anlaufphase des Hospizbetriebes wäre sie überfordert. Möglicherweise wird sie sich um die gezielte Spendenakquise bemühen. Die SAPV verfügt über keine nennenswerten Eigenmittel.

 

 

Es ist zu beraten,

·        ob eine Beteiligung des Landkreises an der Betreibergesellschaft und

·        vom Grundsatz her eine finanzielle Beteiligung an dem Bau der Immobilie

 

erfolgen soll.