Sachverhalt:
Auf der Sitzung des
Kreistages am 23.10.2014 wurde einstimmig der Bedarf für die Einrichtung eines
stationären Hospizes im Landkreis Cloppenburg festgestellt. Die Verwaltung
wurde gebeten, konkrete Überlegungen zur Trägerstruktur, zur Standortfrage
sowie zur Finanzierung eines stationären Hospizes anzustellen und im
Fachausschuss über die Ergebnisse zu berichten.
Zwischenzeitlich hat
die Kreisverwaltung diverse Kontakte und Besprechungen zu der Thematik gehabt
und die Hospize in der Stadt Oldenburg sowie in den Landkreisen Westerstede und
in Leer aufgesucht. An den Gesprächen und Besuchen beteiligten sich in der
Hauptsache die Hospizstiftung Cloppenburg und Vertreter einer Stiftung, die
bereit ist, eine geeignete Immobilie für den Betrieb eines Hospizes in der
Stadt Cloppenburg zu erbauen und diese nach Möglichkeit auch zu finanzieren.
Diese Stiftung ist bereits offiziell anerkannt. Einziger Zweck dieser Stiftung
ist es, gemeinnützige Projekte im Landkreis Cloppenburg zu verwirklichen. Um
den Zweck der Stiftung auch erkennbar zu machen, ist derzeit eine Umbennung
geplant, so dass der zukünftige Name der Stiftung erst später mitgeteilt werden
kann.
Die Stiftung steht
kurz davor, ein geeignetes Grundstück an der Resthauser Straße zu kaufen und
hat Kontakte zu einer Architektin aufgenommen, die bereit wäre, das Gebäude zu
konzipieren. Das Gelände wird als geeignet angesehen, da es innenstadtnah und
in unmittelbarer Nachbarschaft zum Krankenhaus gelegen ist. Die Ansiedelung in
der Kreisstadt ergibt sich rein aus praktischen Erwägungen, da hier die größte
Bevölkerungsdichte im Landkreis verzeichnet wird.
Überlegungen sind
dahingehend angestellt worden, dass eine Betreibergesellschaft für den Betrieb
des Hospizes in Form einer gGmbH gegründet werden soll, an der sich die
Hospizstiftung Cloppenburg, der Palliativ Stützpunkt Cloppenburg (SAPV) und die
genannte Stiftung beteiligen würden. Die Kooperationen ergeben sich aus
folgenden Erwägungen: Die beiden zunächst genannten möglichen Mitgesellschafter
sind bereits seit einigen Jahren im Landkreis unmittelbar aktiv in der
ambulanten Hospizarbeit. Die Hospizstiftung Cloppenburg wird Kontakt mit dem
Hospizdienst der Malteser in Friesoythe aufnehmen, um dessen Vorstellungen für
eine Einbindung in die Planungen zu erkunden. Die SAPV ist sowohl fachlich
pflegerisch als auch geschäftlich organisatorisch eng an die Palliativstation
des Krankenhauses in Cloppenburg angeschlossen.
Eine Beteiligung des
Landkreises ist allseits gewünscht. Insbesondere die Investoren sehen darin ein
Signal, dass der Landkreis ein ernsthaftes Interesse daran hat, das Projekt vor
Ort zu verwirklichen. Für den Landkreis Cloppenburg hat eine Beteiligung an der
Betreibergesellschaft den Vorteil, von Beginn an und direkt an sämtlichen
planerischen und sonstigen finanziellen Entscheidungen mitwirken zu können und
so organisatorisch und wirtschaftlich einen professionellen Beginn zu
ermöglichen. Aus dem Gesellschaftervertrag ergäbe sich andererseits keine
Verpflichtung zur Übernahme finanzieller Defizite im Bau oder im Betrieb des
Hospizes, eine Haftung für den Hospizbetrieb entstände nur in Höhe des
gezahlten Geschäftsanteiles.
Die Stiftung wäre
bereit, die Immobilie an die Betreibergesellschaft des Hospizes zu vermieten
und – jedenfalls in der Startphase – einen Teil der Mieterlöse unter Umständen
wieder in den Hospizbetrieb zu reinvestieren. Zudem ist ein enger Kontakt im
Interesse einer fachlich geeigneten und passenden baulichen Auslegung sinnvoll.
Um in die weiteren
Planungen für das Hospiz einsteigen zu können, ist die Konstituierung einer
Betreibergesellschaft zeitnah erforderlich. Erst dann kann die Bauplanung
vorangetrieben und ein Finanzierungsplan entwickelt werden.
Eine finanzielle
Unterstützung seitens des Landkreises wird für den Bau der Immobilie vermutlich
angefragt werden. Die Hospizstiftung verfügt nicht über genügend Eigenmittel,
um in finanzieller Hinsicht für den Bau der Immobilie als Koinvestor
aufzutreten. Auch mit einer Defizitabsicherung in der Anlaufphase des
Hospizbetriebes wäre sie überfordert. Möglicherweise wird sie sich um die
gezielte Spendenakquise bemühen. Die SAPV verfügt über keine nennenswerten
Eigenmittel.
Es ist zu beraten,
·
ob eine
Beteiligung des Landkreises an der Betreibergesellschaft und
·
vom Grundsatz
her eine finanzielle Beteiligung an dem Bau der Immobilie
erfolgen soll.