Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 1. Änderungsvereinbarung zur
Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der mechanisch-biologischen
Vorbehandlungsanlage im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels in der vorliegenden
Form zu beschließen.
Sachverhalt:
Aufgrund von rechtlichen Änderungen durch das
Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) hat das
Niedersächsische Innenministerium den Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum
Friesland/Wittmund aufgefordert, die mit verschiedenen Kommunen geschlossenen
Zweckvereinbarungen über die mechanisch-biologische Behandlung von Restabfällen
im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels anzupassen. Diese rechtlichen Anpassungen
betreffen auch die mit dem Landkreis Cloppenburg geschlossene Zweckvereinbarung
vom 26.08.2003.
Die vom Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum
Friesland/Wittmund vorgelegte 1. Änderungsvereinbarung beinhaltet neben
Änderungen in der Bezeichnung und der Präambel der Vereinbarung (Ziffern 1 und
2) insbesondere die gem. § 6 Abs. 2 NKomZG zu regelnden Voraussetzungen und die
Folgen einer Auflösung durch alle Beteiligten oder einer Kündigung durch einen
einzelnen Beteiligten (Ziffern 3 und 4) Diese Regelungen waren bei Abschluss
der Vereinbarung nicht gefordert und demzufolge nicht getroffen worden.
Eine Synopse der bisherigen und der neuen Passagen der Zweckvereinbarung und der Text der 1. Änderungsvereinbarung liegen an. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat die 1. Änderungsvereinbarung am 03.03.2015 beschlossen.