- Gemeinde Garrel, beim St. Peter und Paul Kindergarten
- Gemeinde Cappeln, beim St. Peter und Paul Kindergarten
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag,
a) der
Gemeinde Garrel einen Zuschuss für den Krippenbau beim St. Peter und Paul
Kindergarten in Garrel in Höhe von maximal 137.960,04 Euro zu bewilligen
b) der
Gemeinde Cappeln einen Zuschuss für den Krippenbau beim St. Peter und Paul
Kindergarten in Cappeln in Höhe von maximal 134.312,28 Euro zu bewilligen.
Sachverhalt:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.
Unter dieser Prämisse ist über folgende Anträge bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:
Gemeinde
Garrel, St. Peter und Paul Kindergarten
Die Gemeinde Garrel hat beim Landkreis Cloppenburg bereits am 23.11.2013 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim kath. Kindergarten „St. Peter und Paul“ in Garrel gestellt. Die erforderlichen Unterlagen (Baupläne und Kostenberechnung nach DIN 276) wurden am 28.01.2015 nachgereicht. Des weiteren hat die Gemeinde Garrel mit Schreiben vom 11.02.2015 mitgeteilt, dass davon auszugehen ist, dass zunächst kein Bedarf für eine vollständige Krippengruppe in Nikolausdorf vorliegt. Da der Kreistag hierfür in seiner Sitzung am 23.10.2014 einen Landkreiszuschuss in Höhe von 87.827,82 Euro unter Berücksichtigung des noch zustehenden Nachteilsausgleich in Höhe von 32.755,63 Euro bewilligt hat, hat die Gemeinde Garrel jetzt auf diese Zuwendung schriftlich verzichtet und um Berücksichtigung des Nachteilsausgleich für die jetzige Krippe beim Kindergarten St. Peter und Paul gebeten.
Weiter wurde mit Email vom 12.02.2015 aufgrund erhöhter Kosten um Bewilligung der
maximalen Landkreisförderung gebeten.
Die Krippenplätze werden im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und einer Krippengruppe geschaffen. Der Baubeginn ist mit frühestens März 2015 angegeben, die Fertigstellung mit frühestens Frühjahr 2016.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Garrel für die Krippengruppe Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der Kosten nach
DIN 276 für die gesamte Kindertagesstätte mit 2.472.329,72 Euro angegeben.
Folgende Höchstbeträge können vom Landkreis Cloppenburg anerkannt werden:
Baukosten (Höchstsatz LK lt. Baukostenindex vom 01.10.2014) 384.455,57 Euro
Ausstattungskosten (Höchstsatz) 35.000,00 Euro
Zusammen 419.455,57 Euro
Damit ergibt
sich folgende Berechnung bezüglich der maximalen Landkreisförderung:
Baukosten und Ausstattung 419.455,57 Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT
II 115.500,00
Euro
Verbleiben 303.955,57 Euro
Abzüglich BMO-Anteil (20%) 60.791,11
Euro
verbleiben 243.164,46 Euro
abzüglich zu berücksichtigender Anteil nach RIK
= Nachteilsausgleich durch den Landkreis CLP 32.755,63 Euro
verbleiben 210.408,83 Euro
Anteil LK CLP (50%) 105.204,41 Euro
+ Nachteilsausgleich 32.755,63 Euro
Anteil LK CLP (zusammen) 137.960,04 Euro
Gemeinde
Cappeln, St. Peter und Paul Kindergarten
Die Gemeinde Cappeln hat beim Landkreis Cloppenburg am 14.01.2015 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten „St. Peter und Paul“ in Cappeln gestellt. Die Krippengruppe wird durch den Anbau an den o.g. Kindergarten geschaffen.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Cappeln Fördermittel in Höhe von
115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Gemeinde Cappeln hat beim Landkreis Cloppenburg unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten eine Zuschussförderung in Höhe von 166.275,00 Euro beantragt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 450.000,00 Euro
Ausstattungskosten 35.000,00 Euro
Zusammen 485.000,00 Euro
Der vom Landkreis Cloppenburg festgelegte Höchstsatz für die Baukosten unter Berücksichtigung des Baukostenindexes vom 01.10.2014 wird überschritten, so dass die Ausgaben nicht in voller Höhe berücksichtigt werden können.
Es ergibt sich
folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten (Höchstbetrag Landkreis
Cloppenburg
lt. Baukostenindex vom 01.10.2014) 384.455,57
Euro
Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK
CLP) 35.000,00 Euro
Zusammen 419.455,57 Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT
II 115.500,00
Euro
Verbleiben 303.955,57 Euro
Abzüglich BMO-Anteil (lt.
vertraglicher Zusage) 35.331,00
Euro
verbleiben 268.624,57 Euro
Anteil LK CLP (50%) 134.312,28 Euro
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 2.976.077,56 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300010 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 832.700,00 Euro