Betreff
Entscheidung über Anträge der kreisangehörigen Städte/ Gemeinden auf Bezuschussung von Krippenbauten
- Gemeinde Garrel, beim St. Peter und Paul Kindergarten
- Gemeinde Cappeln, beim St. Peter und Paul Kindergarten
Vorlage
V-JHA/15/063
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag,

a)      der Gemeinde Garrel einen Zuschuss für den Krippenbau beim St. Peter und Paul Kindergarten in Garrel in Höhe von maximal 137.960,04 Euro zu bewilligen

b)      der Gemeinde Cappeln einen Zuschuss für den Krippenbau beim St. Peter und Paul Kindergarten in Cappeln in Höhe von maximal 134.312,28 Euro zu bewilligen.

 


Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.

Unter dieser Prämisse ist über folgende Anträge bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:

 

Gemeinde Garrel, St. Peter und Paul Kindergarten

Die Gemeinde Garrel hat beim Landkreis Cloppenburg bereits am 23.11.2013 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim kath. Kindergarten „St. Peter und Paul“ in Garrel gestellt. Die erforderlichen Unterlagen (Baupläne und Kostenberechnung nach DIN 276) wurden am 28.01.2015 nachgereicht. Des weiteren hat die Gemeinde Garrel mit Schreiben vom 11.02.2015 mitgeteilt, dass davon auszugehen ist, dass zunächst kein Bedarf für eine vollständige Krippengruppe in Nikolausdorf vorliegt. Da der Kreistag hierfür in seiner Sitzung am 23.10.2014 einen Landkreiszuschuss in Höhe von 87.827,82 Euro unter Berücksichtigung des noch zustehenden Nachteilsausgleich in Höhe von 32.755,63 Euro bewilligt hat, hat die Gemeinde Garrel jetzt auf diese Zuwendung schriftlich verzichtet und um Berücksichtigung des Nachteilsausgleich für die jetzige Krippe beim Kindergarten St. Peter und Paul gebeten.

Weiter wurde mit Email vom 12.02.2015 aufgrund erhöhter Kosten um Bewilligung der

maximalen Landkreisförderung gebeten.

Die Krippenplätze werden im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und einer Krippengruppe geschaffen. Der Baubeginn ist mit frühestens März 2015 angegeben, die Fertigstellung mit frühestens Frühjahr 2016.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Garrel für die Krippengruppe Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der Kosten nach

DIN 276 für die gesamte Kindertagesstätte mit 2.472.329,72 Euro angegeben.

 

Folgende Höchstbeträge können vom Landkreis Cloppenburg anerkannt werden:

Baukosten (Höchstsatz LK lt. Baukostenindex vom 01.10.2014)                 384.455,57 Euro

Ausstattungskosten (Höchstsatz)                                                                   35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                                        419.455,57 Euro

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der maximalen Landkreisförderung:

Baukosten und Ausstattung                                                                               419.455,57 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                                  115.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                                        303.955,57 Euro

Abzüglich BMO-Anteil (20%)                                                                            60.791,11 Euro

verbleiben                                                                                                         243.164,46 Euro

abzüglich zu berücksichtigender Anteil nach RIK

= Nachteilsausgleich durch den Landkreis CLP                                       32.755,63 Euro

verbleiben                                                                                                         210.408,83 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                                      105.204,41 Euro

+ Nachteilsausgleich                                                                                               32.755,63 Euro

Anteil LK CLP (zusammen)                                                                            137.960,04 Euro

 

 

Gemeinde Cappeln, St. Peter und Paul Kindergarten

Die Gemeinde Cappeln hat beim Landkreis Cloppenburg am 14.01.2015 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten „St. Peter und Paul“ in Cappeln gestellt. Die Krippengruppe wird durch den Anbau an den o.g. Kindergarten geschaffen.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Cappeln Fördermittel in Höhe von

115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

 

Die Gemeinde Cappeln hat beim Landkreis Cloppenburg unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten eine Zuschussförderung in Höhe von 166.275,00 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                                        450.000,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                                            35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                                        485.000,00 Euro

 

Der vom Landkreis Cloppenburg festgelegte Höchstsatz für die Baukosten unter Berücksichtigung des Baukostenindexes vom 01.10.2014 wird überschritten, so dass die Ausgaben nicht in voller Höhe berücksichtigt werden können.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag Landkreis Cloppenburg
lt. Baukostenindex vom 01.10.2014)                                                                 384.455,57 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                               35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                                        419.455,57 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                                  115.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                                        303.955,57 Euro

Abzüglich BMO-Anteil (lt. vertraglicher Zusage)                                                  35.331,00 Euro

verbleiben                                                                                                         268.624,57 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                                         134.312,28 Euro

 

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 2.976.077,56 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300010  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            832.700,00 Euro