Betreff
Beratund und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien
Vorlage
V-KUL/14/052
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Ziffer 5.3 der Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg in der Fassung vom 01.01.2013 wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens bis zu einem Betrag in  Höhe von 100.000,00 Euro gewährt.

 

Die derzeit entscheidungsreifen Anträge sind in der Anlage dargestellt.