Beschlussvorschlag:
A.
Der Kreistag
beschließt, dass auch Landrat Wimberg den unter Punkt I. und II. der Vorlage genannten
Gremien angehört und hier den Landkreis Cloppenburg weiterhin vertritt.
B.
Gemäß Punkt V. der
Vorlage sowie den Vorschlägen der CDU - und der SPD – Fraktion beschließt der
Kreistag, dass folgende Vertreterinnen/Vertreter in die Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes entsandt werden:
1. Vertreter: Landrat
Wimberg
Ersatzperson: Erster Kreisrat
Frische
2. Vertreter:
Ersatzperson:
3. Vertreter:
Ersatzperson:
4. Vertreter:
Ersatzperson:
C.
Gemäß Punkt VII. der
Vorlage sowie dem Vorschlag der CDU – Fraktion beschließt der Kreistag, dass
neben Landrat Wimberg folgende Vertreterinnen/Vertreter in die
Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes
entsandt werden:
1. Vertreter: Landrat
Wimberg
Ersatzperson: Erster Kreisrat
Frische
2. Vertreter:
Ersatzperson:
3. Vertreter:
Ersatzperson:
D.
Weiterhin beschließt
der Kreistag, der Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und
Entsorgungsverbandes vorzuschlagen, Landrat Wimberg in den Verbandsausschuss zu
berufen.
E.
Zu Punkt III. ist
derzeit keine Beschlussfassung erforderlich.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2011 Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Cloppenburg in verschiedene Gremien berufen. Auf TOP 14 der Niederschrift – Vorlage V-KT/11/007 – wird insoweit verwiesen. Ergänzt wurde dieser Beschluss u.a. in der Sitzung am 13.12.2011 – TOP 4.
Diese Vorlage ist zur besseren Übersicht wie folgt gegliedert:
I. Berufung direkt durch das Amt als Landrat
II.
Berufung des Landrates in verschiedene Gremien
Besondere Konstellationen sind unter III. bis VII. aufgeführt.
III. Zweckverbände Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre und ecopark
IV. Verbandsversammlung Bezirksverband Oldenburg
V. Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband
VI. Verwaltungsrat der Landessparkasse zu Oldenburg
VII. Verbandsversammlung und Verbandsausschuss des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes
I. Berufung direkt durch das Amt als Landrat
Mit der Übernahme
des Amtes als Landrat ist auch die Vertretung in folgenden weiteren Gremien
verbunden:
·
Mitgliederversammlung
des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen e.V.
·
Mitgliederversammlung
des Kommunalen Schadensausgleich (KSA)
·
Vorsitzender
der Paul-Dierkes-Stiftung
·
Präsidium des
Städtering Zwolle-Emsland
·
Gemeinschaft
Das Oldenburger Land (DOL)
·
Arbeitsgemeinschaft
der Landkreise und kreisfreien Städte aus Weser-Ems
·
Mitgliederversammlung
der Versorgungskasse Oldenburg
·
Vorstand der
Wachstumsregion Hansalinie
·
Verbandsversammlung
und Verbandsausschuss des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
(KDO)
·
Mitgliederversammlung
des Niedersächsischen Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Oldenburg e.V.
·
Kreisvorsitzender
Volksbund Deutsche Kriegsopferfürsorge e.V.
II. Berufung des Landrates in verschiedene Gremien
Landrat Eveslage
gehörte in seiner Amtszeit folgenden Gremien an und vertrat hier die Interessen
des Landkreises Cloppenburg:
·
Verbandsausschuss
des Zweckverbandes ecopark
·
Verbandsversammlung
und Verbandsausschuss des Zweckverbandes Interkommunaler Industriepark
Küstenkanal (ZW IIK)
·
Aufsichtsrat
der c-port Hafenbesitz GmbH
·
Mitgliederversammlung
und Vorstand des Verbund Oldenburger Münsterland
·
Gesellschafterversammlung
der Gesellschaft zur Förderung der Gewinnung von Energie aus Biomasse der
Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH (GEA)
·
Vorstand der
Stiftung Museumsdorf Cloppenburg
·
Ersatzperson in
der Verbandsversammlung des Bezirksverbandes Oldenburg (TOP 4 Niederschrift
Kreistag vom 13.12.2011)
·
Verbandsversammlung
des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes
·
Verbandsversammlung
des Oldenburgisch-Ostfriesischen Zweckverbandes für die Beseitigung von
Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen
·
Metropolversammlung
der Metropolregion Bremen-Oldenburg
·
Landkreisversammlung
des Niedersächsischen Landkreistages
·
EDR-Rat des
Zweckverbandes Ems-Dollart-Region
III. Zweckverbände Erholungsgebiet Thülsfelder
Talsperre und ecopark
Die
Verbandsordnungen der Zweckverbände Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre und
ecopark sehen vor, dass die Geschäftsführung von demjenigen
Hauptverwaltungsbeamten wahrgenommen wird, dessen Verwaltung den Zweckverband
bei der Erfüllen seiner Aufgaben unterstützt. Dies ist bei diesen beiden
Zweckverbänden der Landkreis Cloppenburg. Landrat Eveslage war daher in beiden
Zweckverbänden zum ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer bestellt worden. Es
ist davon auszugehen, dass auch Landrat Wimberg jeweils zum
Verbandsgeschäftsführer berufen wird. Sollte dies nicht der Fall, müssten die
Besetzung folgender Gremien in einer nachfolgenden Kreistagssitzung angepasst
werden:
·
Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre
·
Verbandsversammlung
des Zweckverbandes ecopark
IV. Bezirksverband
Der Landkreis kann
nach der Verbandsordnung zwei Vertreterinnen und Vertreter in die
Verbandsversammlung des Bezirksverbandes Oldenburg entsenden. Nach der Satzung
ist ein Mitglied die/der jeweilige Landrätin/Landrat. Die Vertretung erfolgte
regelmäßig durch die Allgemeine Vertretung.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 29.11.2011 beschlossen, Ersten Kreisrat Frische als Mitglied
und Landrat Eveslage als Ersatzperson zu berufen.
Herr Wimberg hat
bereits im Vorfeld erklärt, dass die bisherige Regelung bestehen bleiben soll.
Damit ist Herr
Wimberg als Ersatzperson für die Verbandsversammlung zu benennen. Die Benennung
ist im Beschluss zu Punkt II. enthalten.
V. Verbandsversammlung
Sparkassenzweckverband
Nach
der Verbandsordnung hat der Landkreis Cloppenburg Vertreterinnen und Vertreter
in die Verbandsversammlung zu entsenden. Eine Vertreterin/ein Vertreter ist
hierbei die Landrätin/der Landrat.
Entsprechend seines
maßgeblichen Beteiligungsverhältnisses konnte der Landkreis Cloppenburg in der
laufenden Wahlperiode insgesamt (einschließlich Landrat) 4
Vertreterinnen/Vertreter und eine entsprechende Anzahl Stellvertretungen
berufen.
Landrat Eveslage wurde zum ehrenamtlichen
Geschäftsführer des Zweckverbandes gewählt. Damit gehörte er der
Verbandsversammlung nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied an, nahm aber an
den Sitzungen teil. Daher konnte der Kreistag ein weiteres Mitglied in die
Verbandsversammlung entsenden. Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer
benannte die CDU-Fraktion die/den 1., 2. und 4. Vertreterin/Vertreter sowie die
jeweilige Stellvertretung, die SPD-Fraktion schlug die/den 3.
Vertreterin/Vertreter sowie deren/dessen Stellvertretung des Landkreises vor.
Mit dem Ablauf
seiner Amtszeit scheidet Landrat Eveslage aus der Verbandsgeschäftsführung und
der Verbandsversammlung aus. Seine Aufgaben in der Verbandsversammlung
übernimmt der neu gewählte Landrat Wimberg. Somit können von den insgesamt 4
Vertreterinnen/ Vertretern noch 3 Vertreterinnen/Vertreter von den Fraktionen
benannt werden. Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer kann die CDU –
Fraktion die/den 1 und 2. Vertreterin/Vertreter sowie die jeweiligen
Stellvertretungen und die SPD – Fraktion die/den 3. Vertreterin/Vertreter sowie
deren/dessen Stellvertretung benennen.
Namentlich sind
aktuell folgende Vertreterinnen/Vertreter und Ersatzpersonen benannt:
Vertreter: Reinhard Lanfer, Bösel
Ersatzperson: Wilhelm Kreutzmann, Peheim
Vertreter: Hermann Schröer, Cloppenburg
Ersatzperson: Julia Wienken,
Schmertheim
Vertreter: Hans Meyer, Gehlenberg
Ersatzperson: Stefan
Riesenbeck, Cloppenburg
Vertreter: Heiner Kreßmann, Essen
Ersatzperson: Bernhard Möller, Friesoythe
Darüber hinaus ist eine Vertretung für den Landrat zu benennen.
VI. Verwaltungsrat der Landessparkasse zu Oldenburg
Der Verwaltungsrat
besteht gemäß § 7 der Satzung der Landessparkasse zu Oldenburg aus der oder dem
Vorsitzenden und 11 gemäß Abs. 1 Nr. 2 des Nieders. Sparkassengesetzes (NSpG)
vom Sparkassenzweckverband Oldenburg
entsandten Mitgliedern sowie 6 weiteren Mitgliedern als Vertretung der
Bediensteten gemäß § 110 des Personalvertretungsgesetzes für das Land
Niedersachsen. Die/Der Vorsitzende ist gemäß § 12 Abs. 1 NSpG die
Hauptverwaltungsbeamtin/ der Hauptverwaltungsbeamte des
Sparkassenzweckverbandes als Träger (Verbandsgeschäftsführer). Derzeit hat
Landrat Eveslage als Verbandsgeschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes diese
Funktion inne. Diese Tätigkeit endet mit dem Ablauf seiner Wahlperiode. Die
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wählt dann eine neue
Geschäftsführerin/einen neuen Geschäftsführer, die/der dann den Vorsitz im
Verwaltungsrat übernimmt.
Im Verwaltungsrat
hat der Landkreis Cloppenburg 2 Sitze. Diese werden von den
Kreistagsabgeordneten Frerichs und Lamping wahrgenommen. Bei Ihnen ändert sich
durch den Amtsantritt des neuen Landrats nichts. Die Landratswahl beeinflusst
die Zusammensetzung des Verwaltungsrates somit nicht, denn dieser wird gemäß §
13 Abs. 7 NSpG für die Dauer der Wahlperiode berufen. Die Mitglieder sind gemäß
§ 10 Abs. 2 NSpG nicht an Weisungen gebunden. Gemäß § 13 Abs. 5 NSpG findet §
71 Abs. 9 NKomVG (Abberufung) keine Anwendung.
Somit ändert sich an
der Zusammensetzung des Verwaltungsrates nur dann etwas, wenn ein
Verwaltungsratsmitglied gemäß § 13 Abs. 6 NSpG vorzeitig ausscheidet. Dann
könnte der Landkreis einen neuen Vertreter, also auch den neugewählten Landrat,
vorschlagen.
VII. Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und
Entsorgungsverbandes
Verbandsversammlung
Nach der Verbandsordnung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes gehört die Landrätin/der Landrat der Verbandsversammlung an. Sie/Er wird durch eine/einen Bediensteten vertreten, die/der von ihr/ihm vorgeschlagen wird. Landrat Eveslage hat seinen allgemeinen Vertreter, Ersten Kreisrat Frische, vorgeschlagen.
2 weitere Vertreterinnen/Vertreter der Verbandsversammlung sind vom Kreistag zu berufen. Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer hat die CDU-Fraktion diese beiden Vertreterinnen und Vertreter benannt.
Landrat Eveslage ist in der laufenden Wahlperiode wiederum zum Verbandsgeschäftsführer berufen worden. Deshalb konnte der Kreistag eine weitere Vertreterin/einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer stand dieses Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion zu.
Da der neu gewählte
Landrat Wimberg nicht automatisch Verbandsgeschäftsführer ist, gehört er nach
der Verbandsordnung der Verbandsversammlung an. Folglich können die
Kreistagsfraktionen nur noch insgesamt 2 weitere Vertreterinnen und Vertreter
für die Verbandsammlung benennen. Beide Vorschlagsrechte stehen nach dem Proportionalverfahren
Hare-Niemeyer der CDU-Fraktion zu.
Bisherige Vertreter
und Ersatzpersonen:
Vertreter: Georg Meyer, Cloppenburg
Ersatzperson: Torben Haak, Elisabethfehn
Vertreter: Hermann Schröer, Cloppenburg
Ersatzperson: Leonhard Rosenbaum, Ramsloh
Vertreter: Hans Meyer, Gehlenberg
Ersatzperson: Wilhelm Bohnstengel, Friesoythe
Verbandsausschuss
Nach der
Verbandsordnung hat der Landkreis ein Benennungsrecht für eine
Vertreterin/einen Vertreter im Verbandsausschuss. Diese Position war mit
Landrat Eveslage durch seine Funktion als Verbandsgeschäftsführer besetzt. Mit
dem Ausscheiden von Landrat Eveslage kann der Kreistag der Verbandsversammlung
Landrat Wimberg als neuen Vertreter für die Berufung in den Verbandsausschuss
vorschlagen.