Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | V-KUL/12/025 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 06.06.2012 | ||
Betreff: | Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 7 KB | |
![]() | Sitzung 19_06_2012 TOP 5 - Anlage 1 38 KB | |
![]() | Sitzung 19_06_2012 TOP 6 - Anlage 2 20 KB |
Sachverhalt:
Nach Ziffer 5.3 der Richtlinien des Landkreises Cloppenburg
für die Förderung des Sport in der Fassung vom 01.01.2011 wird eine Zuwendung
in Höhe von maximal 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu
einem Betrag in Höhe von 75.000,00 Euro gewährt.
Die entscheidungsreifen Anträge für 2013 sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die Abwicklung der Sportfördermittel ergibt sich aus der Anlage 2.