Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt:
Die auf Grundlage des
Jahresabschlusses 2019 ermittelten Personal- und Sachkosten für das
Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 368.472,57 EUR werden zur Hälfte auf
Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte
der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte
dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte
und Gemeinden umgelegt.
Diese
Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2021 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und
ist somit ab 2026 neu zu vereinbaren.
Die Gebühren werden
aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je zur Hälfte zum
15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.
Sach- und
Rechtslage:
Nach § 153 Abs. 3 NKomVG obliegt die Rechnungsprüfung in Gemeinden, in denen ein Rechnungsprüfungsamt nicht besteht, dem Rechnungsprüfungsamt des Land-kreises auf Kosten der Gemeinde.
Bis zum 31.12.2020 gilt gemäß Beschluss des Kreisausschusses des Landkreises Cloppenburg vom 06.10.2015 folgende Kostenregelung:
„Die auf Grundlage der Jahresrechnung 2014 ermittelten Personal- und Sachkosten für das Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 295.205,13 EUR werden zur Hälfte auf Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden umgelegt.
Diese Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2016 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und ist somit ab 2021 neu zu vereinbaren.
Die Gebühren werden aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbeschei-des je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.“
Rückblickend auf die vergangenen fünf Jahre ist festzustellen, dass es im Bereich der Rechnungsprüfung keine grundlegenden strukturellen Veränderungen gegeben hat. So ist beispielsweise auch der Personalbestand im Rechnungsprüfungsamt unverändert geblieben.
Auf die Kostensituation des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Cloppen-burg ausgewirkt haben sich auch hier wie in der gesamten Verwaltung in den letzten Jahren einige Stellenanhebungen.
Die Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden haben auf der Dienst-besprechung am 08.10.2020 (TOP 7) der vorgeschlagenen Regelung zugestimmt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P.111600
Anlagenverzeichnis:
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Berechnung
der Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes ab dem Haushaltsjahr
2021
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Übersicht
über die Entwicklung der Einwohnerzahl und der bereinigten Ausgaben der
Gemeindehaushalte bei den Städten und Gemeinden und dem Landkreis in den Jahren
2015 bis 2017
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Übersicht
über die Personal- und Sachkosten 2019