Betreff
Neufestsetzung der Gebühren für die Rechnungsprüfung bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg ab 2021
Vorlage
V-KA/20/619
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

Die auf Grundlage des Jahresabschlusses 2019 ermittelten Personal- und Sachkosten für das Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 368.472,57 EUR werden zur Hälfte auf Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden umgelegt.

 

Diese Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2021 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und ist somit ab 2026 neu zu vereinbaren.

 

Die Gebühren werden aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbescheides je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.

 

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 153 Abs. 3 NKomVG obliegt die Rechnungsprüfung in Gemeinden, in denen ein Rechnungsprüfungsamt nicht besteht, dem Rechnungsprüfungsamt des Land-kreises auf Kosten der Gemeinde.

 

Bis zum 31.12.2020 gilt gemäß Beschluss des Kreisausschusses des Landkreises Cloppenburg vom 06.10.2015 folgende Kostenregelung:

 

„Die auf Grundlage der Jahresrechnung 2014 ermittelten Personal- und Sachkosten für das Rechnungsprüfungsamt in Höhe von anteilig 295.205,13 EUR werden zur Hälfte auf Basis der bereinigten Gesamtausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Städte der jeweils letzten 3 vorliegenden Rechnungsjahre aufgeteilt. Die zweite Hälfte dieser Kosten wird nach den jeweils aktuellen Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden umgelegt.

Diese Gebührenaufteilung gilt ab dem 01.01.2016 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und ist somit ab 2021 neu zu vereinbaren.

Die Gebühren werden aufgrund eines jährlich zu erlassenden Gebührenbeschei-des je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig.“

 

Rückblickend auf die vergangenen fünf Jahre ist festzustellen, dass es im Bereich der Rechnungsprüfung keine grundlegenden strukturellen Veränderungen gegeben hat. So ist beispielsweise auch der Personalbestand im Rechnungsprüfungsamt unverändert geblieben.

 

Auf die Kostensituation des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Cloppen-burg ausgewirkt haben sich auch hier wie in der gesamten Verwaltung in den letzten Jahren einige Stellenanhebungen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden haben auf der Dienst-besprechung am 08.10.2020 (TOP 7) der vorgeschlagenen Regelung zugestimmt.

 

 

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P.111600

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Berechnung der Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes ab dem Haushaltsjahr 2021

-          Übersicht über die Entwicklung der Einwohnerzahl und der bereinigten Ausgaben der Gemeindehaushalte bei den Städten und Gemeinden und dem Landkreis in den Jahren 2015 bis 2017

-          Übersicht über die Personal- und Sachkosten 2019