Betreff
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/20/288
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Cloppenburg gemäß Vorlage V-PLA/20/288 durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes haben die Landkreise die Aufgabe, in einem Landschaftsrahmenplan (LRP) die Erfordernisse, Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind für die Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne die Naturschutzbehörden zuständig.

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutz-Fachplan für die Planungsebene der Landkreise in Niedersachsen. Die Planaussagen basieren auf einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der Schutzgüter. Dazu gehören Auswertungen vorhandener Daten, die Luftbildauswertung sowie Kartierungen im Gelände.

Wichtigster Teil der Bestandsaufnahme für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie Landschaftsbild ist die flächendeckende aktuelle Biotoptypenkartierung, die als Informationsquelle auch für die Bearbeitung der Schutzgüter Boden und Wasser sowie Klima und Luft herangezogen wird (z. B. Ermittlung erosionsgefährdeter Bereiche oder für den Naturschutz wertvoller Gebiete im Einwirkungsbereich von Emissionsquellen sowie auch die Ermittlung wichtiger Bereiche für den Klimaschutz), so dass eine aktuelle differenzierte Bewertung des Planungsgebietes erfolgen kann.

Das Zielkonzept liefert eine integrierte und räumlich konkrete Darstellung der angestrebten Entwicklung des Plangebiets. Die Karte des Zielkonzeptes zeigt auf einen Blick, welche Bereiche des Plangebiets unter Einbeziehung aller Schutzgüter zu sichern, zu verbessern oder zu entwickeln sind. Diese Karte umfasst auch die Darstellung des Biotopverbundsystems. Das Biotopverbundsystem ist zentraler Inhalt eines Landschaftsrahmenplans.

Der Landschaftsrahmenplan bietet eine breite Palette von Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzepts. Er ist Arbeitsgrundlage für alle Tätigkeiten im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, z.B. für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Maßnahmen aller Nutzer der Landschaft und anderen Fachverwaltungen sowie eine planungsrechtlich vorgeschriebene Abwägungsgrundlage für die Raumordnung und die Bauleitplanung.

Der Integration der Inhalte des Landschaftsrahmenplans in die Regionalen Raumordnungsprogramme wird in Niedersachsen eine große Bedeutung zugemessen. Auch der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat im Rahmen der Erarbeitung der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Cloppenburg eine Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes, zumindest aber eine zielgerichtete Aktualisierung vorgeschlagen, um eine sachgerechte Abwägung gewährleisten zu können. Nach deren Bewertung kommt einem aktuellen Landschaftsrahmenplan auch für die Durchführung der strategischen Umweltprüfung (SUP) bei Regionalen Raumordnungsprogrammen eine zentrale Bedeutung zu.

Der bestehende Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cloppenburg datiert von 1998. Hierfür lag seinerzeit ein Beschluss des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 04.06.1987 vor. Da es sich um die Umsetzung einer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der Landschaftspflege handelte, war eine weitergehende politische Beschlussfassung nicht erforderlich.

Dieser Landschaftsrahmenplan basiert auf Untersuchungen und Kartierungen aus den Jahren 1985 bis 1991 sowie Aktualisierungen bis 1997. Seither konnten viele gesetzliche Vorgaben des Landes Niedersachsen, des Bundes sowie der EU umgesetzt werden, deren Umsetzung ohne den Landschaftsrahmenplan und das für die Aufstellung erhobene Datenmaterial nur mit großem – auch finanziellen – Aufwand möglich gewesen wäre. Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche wurden als Schutzgebiete ausgewiesen und bestehende Verordnungen überarbeitet. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und EU- Vogelschutzgebiete wurden gesichert.

Die Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planaussagen des Landschaftsrahmenplanes von 1998 können aufgrund des Alters allerdings nur noch bedingt für die zukünftigen Aussagen der Raumordnung im Zuge der Neuaufstellung des RROPs  herangezogen werden. Weiterhin haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert und es sind viele neue Fachgesetzgebungen hinzugekommen. Beispielhaft genannt seien die EU-Gesetzgebungen zu Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) und invasive Arten, die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie für den Gewässerbereich die EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Daneben sieht das aktuelle Landesraumordnungsprogramm von 2017 in einem neuen Planungszeichen die Darstellung von Korridoren vor, die landschaftliche Strukturen zur Biotopvernetzung sicherstellen. Im Wesentlichen folgen diese Bereiche den größten Gewässerläufen im Kreisgebiet. Wie neben vielen anderen verpflichtenden Vorgaben aus der Landesraumordnung sind diese Flächenabgrenzungen im Regionalen Raumordnungsprogramm auf Grund des vorgeschriebenen Planungsmaßstabes räumlich zu konkretisieren, anzupassen und ggf. zu modifizieren, um der räumlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.

Auf der Grundlage der Richtlinie 2001/42/EG der EU ist für den Landschaftsrahmenplan eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen und zu dokumentieren. Diese SUP ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf der Planungsebene (RROP /LRP).

 

Aus diesen Gründen arbeiten derzeit die Landkreise Oldenburg, Ammerland, Osnabrück und Vechta bereits an der Fortschreibung ihres Landschaftsrahmenplanes.

 

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Cloppenburg von 1998 wurde seinerzeit in Eigenarbeit durch das Personal der unteren Naturschutzbehörde, überwiegend von Herrn Dipl. Geograph Kosanke, erarbeitet, der auch flächendeckende Kartierungen im Kreisgebiet durchgeführt hat.

 

Nachdem zu Beginn der Neuaufstellung des RROP noch davon ausgegangen wurde, dass eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Landschaftsrahmenplanes entbehrlich sein werde, ist im Rahmen des weiteren Prozesses die Erkenntnis gewonnen worden, dass für eine sach- und fachgerechte Erarbeitung des RROP eine Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes unumgänglich ist.

Gerade die Anforderungen des Landesraumordnungsprogramms sind ohne eine Fortschreibung kaum im RROP umzusetzen. Dies hat sich im Rahmen einer internen Abstimmung zwischen dem Planungsamt und dem Umweltamt nochmals bestätigt. Der erforderliche Umfang der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes ist doch erheblich größer als zunächst erwartet.

 

Es ist nun geplant, die wesentlichen, für die Fortschreibung erforderlichen Teile des Landschaftsrahmenplanes in Eigenarbeit in der Naturschutzbehörde im Umweltamt zu erstellen und die Fortschreibung zeitnah durchzuführen.

Die Einbindung von Fachbüros soll sich weitgehend auf die Erfassung fehlender Bestandsdaten und einzelner Kartierungen sowie auf die Einbindung der Fachdaten als georeferenziertes Datenmaterial in EDV-GIS-Systeme beschränken. Hierfür sind für 2021 und die kommenden Jahre Beträge in den Haushalt eingestellt worden (P1.554100, SK 443160). Das Land Niedersachsen wird über den NLWKN bereits vorhandenes Datenmaterial zuliefern können und wird in den Aufstellungsprozess mit eingebunden, um die Kosten möglichst gering zu halten. Dabei ist eine enge Abstimmung mit den Arbeiten zur Neuaufstellung des RROP notwendig. Diese intensive Zusammenarbeit findet bereits zum jetzigen Zeitpunkt statt. Gleiches gilt für das Datenmaterial, das vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) benötigt wird.

 

Mit dem derzeitigen Personalbestand kann diese zusätzliche Aufgabe nicht geleistet werden.

Geplant ist nun die Erstellung der Fortschreibung durch Herrn Kosanke, der für diese Aufgabe vollständig von seinen bisherigen Aufgaben freigestellt werden soll. Zusätzlich soll ein weiterer Landespfleger aus der unteren Naturschutzbehörde ihn maßgeblich unterstützen

 

Diese Vorgehensweise zeichnet sich dadurch aus, dass im Gegensatz zu einer – wahrscheinlich erforderlichen EU- weiten Ausschreibung der Fortschreibung – zeitnah mit den Arbeiten begonnen werden kann und keine Zeitverluste durch ein aufwendiges Ausschreibungsverfahren entstehen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass bei einer externen Beauftragung eines Büros in der Regel trotzdem eine enge dauernde Zusammenarbeit mit dem beauftragten Büro notwendig sein wird, was wiederum Personal bindet.

 

Ziel der vorgeschlagenen Vorgehensweise ist eine zeitnahe und strukturierte Bearbeitung der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes als wesentlichen Teil des RROP, damit der Termin zur erfolgreichen Beendigung des Neuaufstellungsverfahrens zum RROP bis Ende 2025 eingehalten werden kann.