Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG - Ökologische Verbesserung der Ahlhorner Fischteiche
Vorlage
V-PLA/20/287
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorschläge zu 1. und 2. des Antrags der Gruppe GRÜNE/UWG vom 28.06.2020 werden abgelehnt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der behördlichen Zusammenarbeit nach effektiven Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche und des Lethe Oberlaufs zu suchen und sich für deren Umsetzung einzusetzen. Auf Veränderungen der Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet Ahlhorner Fischteiche mit dem Ziel, Regelungen außerhalb des Schutzgebiets zu ermöglichen, soll seitens des Landkreises Cloppenburg im Sinne einer guten Zusammenarbeit aller Akteure verzichtet werden.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.06.2020 hat die Gruppe Grüne/ UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Ökologische Verbesserung der Ahlhorner Fischteiche“ in die Tagesordnung der Kreisgremien aufzunehmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Dazu wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:

 

  1. „Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Landkreis Oldenburg eine Änderung der die Ahlhorner Fischteiche betreffenden Schutzgebietsverordnung dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen, die geeignete Regelungen außerhalb des Schutzgebietes zur Verbesserung des Zustandes der Ahlhorner Fischteiche vorsieht. Insbesondere mit Blick auf die Lethe sollen Gewässerrandstreifen von 10 Metern und eine Beschränkung des Ausbringens von Düngemitteln in deren Umfeld vorgesehen werden.
  2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, in Abstimmung mit dem Landkreis Oldenburg ein Konzept zur effektiven Kontrolle und Evaluation der neuen Regelungen vorzulegen.“

 

Zur Begründung wird auf die Antwort der Landesregierung vom 20.02.2020 auf eine Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Miriam Staudte verwiesen, wonach nicht nur Handlungen im Naturschutzgebiet (NSG) selber verboten werden können, sondern auch solche, die von außen in das Gebiet hineinwirken und eine Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltige Störung verursachen.

 

Das Grundwasser und der Fluss Lethe, deren Oberlauf nicht im NSG liegt, würden die Ahlhorner Fischteiche speisen. Die durch die Landwirtschaft an der oberen Lethe verursachten Nährstoffeinträge und die geringe Wasserzufuhr seien der Grund für den schlechten Zustand der Ahlhorner Fischteiche mit nachteiliger Beeinflussung der hier maßgeblichen FFH-LRT und FFH-Arten.

Die bereits im Ausschuss vorgestellten Untersuchungsergebnisse der Landesforsten sollten den Landkreis Cloppenburg zu weiterem Handeln veranlassen, wobei einerseits an die Anordnung von Gewässerrandsteifen zu denken sei oder an die Möglichkeit von deren Regelung mittels der Schutzgebietsverordnung.

Die Landesregierung sähe Gewässerrandstreifen  im konkreten Fall der Ahlhorner Fischteiche als nicht ausreichend effektiv an und würde stattdessen eine weitergehende Beschränkung der Ausbringung von Düngemitteln im Umfeld der Lethe ins Spiel bringen.

Sowohl die Anordnung von Gewässerrandstreifen als auch die Beschränkung des Ausbringens von Düngemitteln auf Flächen im Umfeld der Lethe über die gesetzlich bestehenden Grenzwerte hinaus sollten im Detail ausgearbeitet werden.

Ein Handeln der Landkreise sei möglich und geboten.

 

 

Vorbemerkung

Die Ahlhorner Fischteiche stellen ein Naturschutzgebiet dar, die Änderungsverordnung vom 02.07.2019 trat am 01.08.2019 in Kraft.

Zusätzlich zu den Regelungen der NSG - Verordnung wird derzeit der FFH-Managementplan der Lethe im Unterlauf erstellt, der weitere Erfordernisse und mögliche Maßnahmen aufzeigen soll. Gleiches gilt für einen Gewässerentwicklungsplan, der für die Ahlhorner Fischteiche und den Oberlauf der Lethe erstellt wird. Des Weiteren werden 2020 zu Privatflächen im NSG „Ahlhorner Fischteiche“ Maßnahmenblätter zu weiteren Erfordernissen und Maßnahmen erarbeitet. Nach Fertigstellung der ausstehenden Planwerke kann ermittelt werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind, welche umgesetzt werden können und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen kann.

 

Die Ahlhorner Fischteiche stehen zum überwiegenden Teil im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten, so dass die Kreisverwaltungen Cloppenburg und Oldenburg in diesem Teilgebiet unterstützend tätig werden.

Die Kreisverwaltung Cloppenburg hat sich daher auf Maßnahmen im Bereich der Oberen Lethe bzw. des sogenannten Lethe-Stiefels konzentriert. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der naturschutzrechtlichen Sicherung und Entwicklung von Flächen, insbesondere gesetzlich geschützter Biotope, Kompensations- und Waldflächen.

 

Hier erhöhte sich in den vergangenen Jahren die Anzahl an Flächen mit rechtlicher Bindung für die Natur, insbesondere geschützte Biotope, Kompensations- und Waldflächen. Konkret kamen - seit 2011 - im Bereich der Oberen Lethe folgende solcher Flächen neu hinzu:

 

  • 9 Waldflächen mit 7,8 ha
  • 5 Biotope mit 3,65 ha
  • 1 geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) mit 6,6 ha
  • 2 Gewässerrandstreifen mit 0,7 ha und
  • 15 Ersatzflächen mit dem Entwicklungsziel Extensivgrünland als Kompensationsflächen für einen Windpark mit 16,5 ha.

Insgesamt konnten so 35,3 ha geschützter Flächen hinzugewonnen werden.

 

Der Bereich im Einzugsbereich der Ahlhorner Fischteiche stellt sich derzeit wie folgt dar:

·         71 Biotope mit 74 ha,

·         23 Biotope mit 25,7 ha südlich des FFH-Gebietes,

·         3 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) mit 11,2 ha im Quellbereich der Lethe

·         2 Gewässerrandstreifen mit 0,7 ha und

·         15 Ersatzflächen mit dem Entwicklungsziel Extensivgrünland als Kompensationsflächen für einen Windpark mit 16,5 ha.

 

Neben diesen Aktivitäten startete die Kreisverwaltung Cloppenburg mit dem Ziel der Minderung von Gewässerbelastungen und der Entwicklung naturnaher Gewässerränder durch Stilllegung von ackerbaulich bewirtschafteten Nutzflächen im Bereich der Oberen Lethe die Aktion Gewässerrandstreifen (GWR). Es wurden sämtliche Anlieger der Lethe und sonstige Eigentümer in diesem Bereich persönlich angeschrieben und über das Gewässerrandstreifenprogramm des Landkreises Cloppenburg informiert. Drei GWR wurden daraufhin von den jeweiligen Eigentümern aus der Bewirtschaftung genommen, zum einen über eine Länge von 44 m mit üblicher 5 m Tiefe und zum anderen über 76 und 55 m Länge mit einer über 5 m hinausgehenden Tiefe. Insgesamt blieb die Resonanz auf die Aktion GWR jedoch hinter den Erwartungen der Kreisverwaltung zurück.

Inzwischen wurden die Förderbeträge des Gewässerrandstreifenprogramms angepasst und erhöht, womit sich das Programm attraktiver darstellt. Die betroffenen Anlieger der Lethe wurden Ende 2019 erneut angeschrieben in der Erwartung, dass sich weitere Nutzer von Ackerflächen an der Anlegung von GWR beteiligen. Insgesamt wurden so ca. 60 Flächeneigentümer als Eigentümer von 190 Flurstücken im Gebiet kontaktiert, wobei diejenigen Eigentümer der Flächen, die durch Kompensationsmaßnahmen inzwischen bereits reglementiert sind, nicht angeschrieben wurden. Aber auch diese Aktion GWR zeigte nicht die erwartete Resonanz. Es konnten bisher keine weiteren Teilnehmer am Programm gewonnen werden.

Der Landkreis Cloppenburg ist weiterhin bemüht, Kompensationsmaßnahmen im Umfeld möglichst in den Bereich des Lethe - Stiefels zu legen. Dabei stehen die Entwicklung und der Erhalt von extensivem Grünland im Vordergrund.

Weitere Bemühungen des Landkreises Cloppenburg, in diesem Bereich Flächen zur Extensivierung zu erwerben, waren bisher nicht erfolgreich.

 

Der Landkreis Cloppenburg hält die Durchsetzung von Anordnungen zur Anlegung von GWR rechtlich kaum für durchsetzbar. Bis heute konnten eine Missachtung der düngerechtlichen Vorschriften und ein direkter dauerhafter Eintrag von Stoffen in die Lethe nicht nachgewiesen werden. Ein amtlich angeordneter Schutzstreifen ohne konkreten Nachweis der Ursache der Beeinträchtigungen in einem teilweise über 4 Kilometer entfernt liegendem FFH-Gebiet ist rechtlich problematisch, zumal ein Gewässerrandstreifen nur einen Schutz vor oberflächlichen Einträgen bewirken könnte, direkte Einträge oder solche z.B. aus Drainagen würden davon nicht erfasst.

 

Hier kommt der Kontrolle der ordnungsgemäßen Düngung im Oberlauf der Lethe unter Beachtung der neu erlassenen Düngeregelungen eine besondere Bedeutung zu. Die düngebehördliche Überwachung obliegt dabei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

 

Auf Initiative des Landkreises Cloppenburg fand am 4. März dieses Jahres ein Behördengespräch zur Nitratbelastung der Ahlhorner Fischteiche unter Einbeziehung des Lethe-Oberlaufs statt, zu dem Vertreter*innen der Niedersächsischen Landesforsten (NLF), des Landkreises Oldenburg, der Hunte Wasseracht, des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie der Landwirtschaftskammer (LWK) eingeladen waren.  Die Einladung traf auf große Resonanz, einzig der Vertreter der LWK konnte aufgrund anderer Verpflichtungen nicht teilnehmen. Die Teilnehmer stimmten darin überein, diese Besprechung als Auftakt für regelmäßige Austausche anzusehen und einen internen Arbeitskreis zur Verbesserung der Situation für die Ahlhorner Fischteiche und den Lethe Oberlauf zu bilden.

 

In einem regen Austausch traten die Vielschichtigkeit der Problemstellungen aber auch unterschiedliche Lösungsansätze deutlich zu Tage. Schnell wurde klar, dass es die eine, richtige Maßnahme nicht gibt. Vielmehr wurden verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation aufgezeigt und diskutiert. Aus der Auftaktveranstaltung heraus fertige Lösungen präsentieren zu können, war nicht zu erwarten. Allerdings wurden durchaus einzelne Vorschläge wie die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplans für den Oberlauf der Lethe, Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich des Feldmühlenstaus oder die Intensivierung der Bemühungen, Flächen entlang der Lethe zu erwerben, näher ins Auge gefasst. Schnelle Erfolge sind jedoch in keinem Fall zu erwarten.

Insoweit enthält auch der Vorschlag der Gruppe GRÜNE/UWG mit dem Ziel der Änderung der Schutzgebietsverordnung, der pauschalen Festsetzung der Gewässerrandstreifen entlang der Lethe sowie der Beschränkung des Ausbringens von Düngemitteln Lösungsansätze, die unter Hinweis auf die im Bezug des Antrags genannte Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Komplexität der Situation vor Ort allein nicht gerecht werden können.

 

Vielmehr scheint die Empfehlung der Landesregierung zur Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort zur Erarbeitung der Wege zur Zielerreichung beachtlich. Aus der Antwort zur Frage 6. der v. g. Kleinen Anfrage seien ergänzend folgende Auszüge mit Bezug auf den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zu den angestrebten Einschränkungen außerhalb des Schutzgebietes erwähnt:

 

„Solche Regelungen setzen voraus, dass Kenntnisse zur Kausalität der Handlungen außerhalb und den Wirkungen auf den Schutzzweck des Gebiets vorliegen. Zudem ist die Verhältnismäßigkeit der Regelungen zu berücksichtigen. (…) Regelungen zu Gewässerrandstreifen außerhalb des Naturschutzgebietes erscheinen nicht verhältnismäßig, da durch einen solchen Schutzstreifen lediglich oberflächliche Einträge reduziert werden könnten. Diese sind jedoch nur für einen Teil der Nährstoffeinträge in die Gewässer verantwortlich.“

 

Mit der Bildung der o. g. Arbeitsgruppe ist aus Sicht der Verwaltung ein wesentlicher Schritt zur empfohlenen Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Ahlhorner Fischteiche und des Lethe Oberlaufs getan. Erste Ideen und Vorschläge stehen zur Diskussion und zeigen Möglichkeiten der Verbesserung ohne Verbote auf. Mit Blick auf die durch die Landesregierung zu Recht erwähnte Verhältnismäßigkeit der Mittel, unter Hinweis auf andere ebenfalls entlastend wirkende Maßnahmen und nicht zuletzt unter dem Aspekt, Umweltschutz mit den Menschen vor Ort und nicht an ihnen vorbei zu betreiben, scheint die Umsetzung des Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG zum jetzigen Zeitpunkt nicht angemessen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den eingeschlagene Weg zusammen mit den oben genannten Trägern öffentlicher Belange weiter zu gehen und zunächst nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen, die ohne Verbote und Reglementierung auskommen, aber nicht weniger zielführend sind.