Betreff
Einrichtung einer landesbedeutsamen Buslinie zwischen Cloppenburg und Vechta
Vorlage
V-VERK/20/189
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgestellten Zahlen zwischen Cloppenburg und Vechta eine landesbedeutsame Buslinie zu planen und auszuschreiben.


Sachverhalt:

 

Gem. Kapitel 6 Maßnahme 4 des gültigen Nahverkehrsplans des Landkreises Cloppenburg sollen neue Regionallinien entwickelt werden. Daher wurde mit dem Landkreis Vechta eine Einrichtung einer landesbedeutsamen Buslinie zwischen Cloppenburg und Vechta auf deren Umsetzung geprüft. Hierbei müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, um den Status einer landesbedeutsamen Buslinie zu erlangen um hierdurch Fördergelder vom Land beantragen zu können.

Das Förderprogramm soll einen Anreiz bieten, gerade in Räumen, in denen eine Ausweitung des schienengebundenen Verkehrsangebots wirtschaftlich nicht vertretbar oder nicht realisierbar ist, die Möglichkeit zu prüfen, das Schienennetz durch diese Alternative sinnvoll zu ergänzen.

Die Buslinien sollen dabei eine mit dem Schienenpersonennahverkehr vergleichbare Bedienqualität aufweisen und im Regelfall stündlich verkehren. Sie zeichnen sich weiter durch eine direkte und schnelle Linienführung zwischen den Aufkommensschwerpunkten aus und werden mit qualitativ hochwertigen Bussen betrieben, ausgestattet mit Klimaanlagen, Niederflureinstieg und WLAN. Fahrgastfreundliche Umstiegsmöglichkeiten zum SPNV, einschließlich einer zuverlässigen Anschlusssicherung, sind weitere Qualitätskriterien.

Förderfähige Betriebsleistungen müssen über mindestens drei Jahre und im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt werden und die Bedien- und Qualitätsstandards des Fördererlasses einhalten.

Die Kosten und Fördergelder der Landesbuslinie werden zwischen den Landkreisen Cloppenburg und Vechta nach Fahrplankilometer im jeweiligen Aufgabenträgergebiet aufgeteilt. Nach derzeitiger Grobplanung ergeben sich jährlich 367.515 Fahrplankilometer. Davon fallen 232.635 Fahrplankilometer auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg.