Betreff
Ausbau der Resthauser Straße - K 153; a) Antrag der SPD-Fraktion vom 10.08.2020 b) Antrag des fraktionslosen Abgeordneten von Klitzing vom 14.08.2020 c) Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 25.08.2020
Vorlage
V-VERK/20/186
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Planungen für den Ausbau der K 153 werden unter besonderer Beachtung der in Teilbereichen vorhandenen Allee weitergeführt. Die entwickelten Ausbaumöglichkeiten werden dem Verkehrsausschuss vorgelegt.


Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 10.08.2020 beantragt, im Rahmen der Planungen für den Ausbau der Resthauser Straße (K 153), den Baumschutzbestand zu wahren und das Landschaftsbild zu erhalten. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt, die Bilder in der Anlage 2 – 4.

 

Des Weiteren wurde mit Schreiben vom 14.08.2020 vom fraktionslosen Abgeordneten Herrn Michael von Klitzing der Antrag gestellt, den Beschluss des Kreistages Cloppenburg vom 19.02.2019 zu diversen Kreisstraßenverbreiterungen bezüglich der anstehenden Planungen für die K 153 aufzuheben und zukünftig anstehende Maßnahmen den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Der Antrag ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 25.08.2020 wurde seitens der Gruppe Grüne/UWG ein Antrag gemäß § 56 NKomVG – Erhalt von Alleen im Landkreis Cloppenburg gestellt, in dem unter Punkt 1 eine Beschlussfassung zum Ausbau der K 153 formuliert ist. Dieser Antrag ist der Vorlage als Anlage 6 beigefügt.

 

Sämtliche Anträge beziehen sich auf die Planungen zum Ausbau der K 153 und können daher unter einem Tagesordnungspunkt  beraten werden.

 

Vom Heimatverein Cloppenburg e. V. wurde mit Schreiben vom 12.08.2020 zu den Ausbauabsichten für die K 153 ausgeführt. Die Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage 6 beigefügt.

 

Zu den Anträgen wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Landkreis Cloppenburg saniert und verbreitert seit Jahren systematisch sein Kreisstraßennetz. Damit soll die vorhandene Infrastruktur den stetig wachsenden Verkehrsbedürfnissen angepasst werden. Mit dem dritten Kreisstraßenverbreiterungsprogramm hat der Kreistag am 19.02.2015 beschlossen, u. a. auch den Ausbau der K 153 (Resthauser Straße) zu planen.

 

Die K 153 hat die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße, auf der übergemeindlicher Verkehr abgewickelt wird. Derzeit hat sie eine Breite von 5 bis 5,20 m, welche nicht ausreichend für den Begegnungsverkehr insbesondere von LKW und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit, zur Minimierung des Erhaltungsaufwandes sowie zur Verbesserung der Erschließungsqualität ist daher die Planung für eine Verbreiterung beschlossen worden.

 

Angedacht ist eine Verbreiterung der Straße auf 6 m. Hierbei handelt es sich um den geringsten Querschnitt, der nach den Richtlinien für den Bau einer Landstraße vorgesehen ist. Die Einhaltung der Richtlinien ist außerdem Grundvoraussetzung zum Erhalt von Fördermitteln.

 

Schon zu Beginn der ersten Planungsüberlegungen ist deutlich geworden, dass aufgrund der besonderen Situation einer auf Teilstrecken vorhandenen Allee ein wohl überlegtes Vorgehen erforderlich wird. Die Bedeutung und die vielfältigen Funktionen des straßenbildprägenden Baumbestandes sind allen mit der Planung befassten Personen bewusst. Daher wird im Planungsprozess auch ein besonderes Augenmerk auf den Umgang mit der Allee gelegt.

 

Demzufolge sollen zunächst einmal aufgrund der besonderen umweltfachlichen Situation die Ausbaumöglichkeiten und Ausbauvarianten umfassend untersucht und dargestellt werden. Eine wichtige Grundlage liefern die derzeit laufenden Kartierungsarbeiten, die voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen werden können. Erst danach wird die Planung mit der Untersuchung von Realisierungsmöglichkeiten starten. Für diese Planungsaufgabe konnte nunmehr das Ingenieurbüro „eberhardt - die ingenieure gbr aus dem Tecklenburger Land“ gewonnen werden.

 

Sobald unter Berücksichtigung der umfassend ermittelten Grundlagen konzeptionelle Lösungsmöglichkeiten für einen Ausbau entwickelt sind, sollen diese Ergebnisse dem Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung vorgestellt werden.

 

 

Zu den im Antrag der Gruppe Grüne/UWG unter 2. bis 4. gemachten Beschlussvorschlägen wurde bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.09.2017 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2.:

Der Kreistag hat bereits in 2010 entschieden, die stark mit LKW und landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahrenen Kreisstraßen des Landkreises Cloppenburg mit zu geringer Fahrbahnbreite auf mindestens 6,00 m zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Erschließungsqualität zu verbessern und den zukünftigen Erhaltungsaufwand zu minimieren. Diese Breite stellt die geringste Entwurfsstufe für die Planung von Landstraßen dar. Die Entscheidung, welche Kreisstraßen für eine Verbreiterung in Frage kommen, wird unter Berücksichtigung der Kriterien Verkehrsmenge, Schwerlastverkehrsanteil und Fahrbahnbreite getroffen. Eine fundierte Aussage über Eingriffe in Natur und Landschaft kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da erst anschließend die Ausbauplanung erstellt wird.

Zu 3.:

Oberstes Ziel aller Straßenausbauplanungen des Landkreises Cloppenburg ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Landkreis Cloppenburg hat als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen die Aufgabe, die vorhandenen Straßenverbindungen bei Bedarf so zu erweitern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen (§ 9 Abs. 1 NStrG). Wenn es aufgrund der örtlichen Besonderheiten erforderlich ist, wird auf Grundlage der Vorschriften der StVO im Einzelfall über verkehrsbehördliche Anordnungen, wie z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, entschieden.
Von Anfang an werden die Planungen unter Berücksichtigung des Schutzes von Natur und Landschaft durchgeführt. Dazu werden noch vor Erstellung eines Projektkonzeptes über einen Zeitraum von i. d. R. einem Jahr Kartierungen durchgeführt, deren Ergebnisse neben anderen Kriterien als wesentlicher Aspekt in die Variantenabwägung einfließen. Im weiteren Verfahren werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Belange sämtlicher Betroffenheiten im Abwägungsprozess berücksichtigt.

Zu 4.:

Die Straßenbaulastträger haben gemäß § 10 Abs. 2 NStrG dafür einzustehen, dass ihre Bauten technisch allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Im Rahmen der Planung von Maßnahmen ist die Verkehrssicherheit als wesentlicher öffentlicher Belang zu beachten. Hierbei steht insbesondere die hohe Anzahl von Baumunfällen im Landkreis Cloppenburg im Fokus. Die Richtlinien zum passiven Schutz an Straßen (RPS 2009) stellen den aktuellen Stand der Technik bezüglich der Verhütung von Verkehrsunfällen dar und haben aufgrund ihrer Einstufung in die höchste von vier Kategorien der Regelwerke eine hohe Bedeutung.
Zudem werden Fördermittel nach dem NGVFG nur dann gewährt, wenn der Antragsteller bei seinen Planungen den Stand der Technik, also alle gültigen Richtlinien zum Straßenbau, berücksichtigt.
Aufgrund dieser Gesichtspunkte, insbesondere der Unfallprävention und des Schutzes der Verkehrsteilnehmer sowie aus Haftungsgesichtspunkten ist es ratsam, die in der Richtlinie wiedergegebenen Regeln der Technik möglichst einzuhalten und die Anwendbarkeit der Richtlinie nicht grundsätzlich abzulehnen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Antrag der SPD-Fraktion vom 10.08.2020

Anlage 2 – Bild 1 zum Antrag der SPD-Fraktion

Anlage 3 – Bild 2 zum Antrag der SPD-Fraktion

Anlage 4 – Bild 3 zum Antrag der SPD-Fraktion

Anlage 5 – Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Herrn von Klitzing vom 14.08.2020

Anlage 6 – Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 25.08.2020

Anlage 7 – Stellungnahme des Heimatvereins Cloppenburg e. V. vom 12.08.2020