Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung schlägt folgende Beschlussfassung vor:
Die systematischen Überprüfungen der Wohnunterkünfte von Werkvertragsarbeitern und Saisonarbeitskräften werden in der bestehenden Form weitergeführt.
Sachverhalt:
Es wird auf die einleitenden Ausführungen zum Antrag der SPD vom
13.05.2020 verwiesen.
Antrag der
Gruppe Grüne/UWG
Aufforderung an die Landesregierung,
Untersuchungen entsprechend der Überwachungsaktion NRW durchzuführen:
Der v.g. Antrag richtet sich an die Landesregierung.
Inhalt der Untersuchungsaktion in NRW waren Belange des
Arbeitsschutzes, wie etwa die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben, Regelung der
medizinischen Versorgung von Mitarbeitern, Prüfung von Lohnabrechnungen etc.
Die v.g. Punkte liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Landkreises.
Es ist politisch zu beraten, ob die Landesregierung zu Prüfungen analog
zu dem Vorgehen in Nordrhein-Westfalen aufgefordert werden soll.
Ausweitung der Kapazitäten zur Kontrolle der Corona-Auflagen in der
Branche und den Unterkünften sowie Konzept zur Absprache mit den Gemeinden
bzgl. NWoSchG
Die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Auflagen liegen gem. § 12 Abs.
2 CoronaVO bei den nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden sowie
der Polizei. Eine infektionsschutzrechtliche Beurteilung obliegt dem
Gesundheitsamt. Die einleitenden Ausführungen stellen deutlich heraus, wie die
gegenwärtigen Maßnahmen (Testung aller Schlachthofmitarbeiter, Tests usw. in
der übrigen Bevölkerung sowie das sonst reguläre Arbeitsaufkommen) das
vorhandene Personal an die Grenzen des Leistbaren bringen. Zusätzliche
Kontrollen sind derzeit personell nicht leistbar.
Die baurechtlichen Kontrollen der Unterkünfte beziehen sich auf die
Einhaltung baurechtlicher Vorgaben sowie die Einhaltung der Mindeststandards.
Diese erfolgen wie oben ausgeführt systematisch.
Das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz (NWoSchG) liegt aktuell
lediglich als Entwurf vor. Entsprechende Absprachen sollen erfolgen, sobald das
NWoSchG in Kraft tritt und somit alle Zuständigkeiten und Befugnisse
abschließend geregelt sind. Allerdings handelt es sich nach derzeitigem Entwurf
um eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, sodass die
Anwendung des Gesetzes der jeweiligen Gemeinde überlassen ist.
Die Bundesregierung hat zudem angekündigt Werkverträge in der Fleischindustrie ab 2021 zu verbieten. Die damit verbundenen Festanstellungen werden nach Einschätzung der Kreisverwaltung dazu führen, dass die Arbeitgeber aus Imagegründen für Verbesserungen in der Wohnqualität verstärkt Sorge tragen werden.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 18.05.2020