Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem
Kreisausschuss die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 14.780,00 EUR
zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der SV SW Lindern
v. 1922 e.V. hat mit Datum vom 21.09.2019 einen Antrag auf Zahlung eines
Zuschusses für die Sanierung einer Tribüne am Hauptplatz gestellt. Der Verein
hat für diese Baumaßnahme Gesamtausgaben in Höhe von 78.237,70 EUR geltend
gemacht und dafür eine 20 %-ige Förderung geltend gemacht. Der Antrag ist als
Anlage beigefügt.
Nach den
vorgelegten Planungsunterlagen und der Prüfung der Hochbauabteilung 40.5 des
Schul- und Kulturamtes an Hand der Baukostenindexwerte betragen die
bezuschussungsfähigen Baukosten für den Umbau, Teilabriss und Neubau der
Tribüne insgesamt 56.116,02 EUR. Hinzu kommen noch bezuschussungsfähige Kosten
für die Außenanlagen in Höhe 6.809,52 EUR sowie für die Nebenkosten in Höhe von
11.015,40 EUR. Der Gesamtbetrag der zuwendungsfähigen Baukosten beträgt nach
Rundung 73.900,00 EUR.
Nach der
Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe
von 20% der förderfähigen Kosten also in Höhe von bis zu 14.780,00 EUR gewährt werden.
Die Gemeinde
Lindern wird die Baumaßnahme des o.a. Vereins mit einen Zuschuss in Höhe von 30
% der Gesamtkosten und somit maximal 23.471,31 EUR bezuschussen.
Finanzierung:
Im Haushalt 2020
sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt)
P1.421000
Sachkonto 431810