Betreff
Sachstandsbericht zur Sanierung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen sowie zur Entschärfung von gefährlichen Kreuzungsbereichen mit Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/20/179
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Sanierung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen

 

Die Gremien des Landkreises Cloppenburg haben Anfang 2017 beschlossen, die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen den Verkehrsbedingungen anzupassen. Das gilt insbesondere für solche Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer Konstruktion nicht sanierungsfähig sind.

 

Zunächst wurden die nachfolgend aufgeführten drei Ortsdurchfahrten für eine Sanierung eruiert. Der Sachstand der Planungen stellt sich wie folgt dar:

 

 

Ortsdurchfahrt Höltinghausen im Zuge der K 178

 

Der Gemeinde Emstek wurde am 01.06.2017 der erste Planungsentwurf für die Sanierung der Ortsdurchfahrt vorgestellt. Danach soll die Fahrbahn wie im Bestand eine Breite von 7,00 m erhalten, um den Begegnungsfall LKW-LKW auch in der Kurvenfahrt zu ermöglichen. Beidseitig der Fahrbahn sollen kombinierte Geh- und Radwege in einer Breite von 2,50 m entstehen. Auf der Nordostseite ist bereits ein kombinierter Geh- und Radweg vorhanden. Der Verkehrsraum reicht auf dieser Seite aus, um diesen auf eine Breite von 2,50 m zu erweitern. Auf der südwestlichen Seite ist der vorhandene Gehweg um ca. 0,50 m zu verbreitern. Am Bauende in Höhe der Volksbank war zudem eine Querungshilfe gewünscht. Abschnittsweise lässt sich hierbei ein geringer Eingriff in die angrenzenden Grundstücke nicht vermeiden, so dass Grunderwerb erforderlich wird.

 

Aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahn wird ein Vollausbau vorgesehen. Seitens der Gemeinde Emstek ist der Regenwasserkanal zu erneuern, der Schmutzwasserkanal soll in Teilbereichen saniert werden.

 

Die Planungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Höltinghausen wurden in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2017 grundsätzlich so wie vorgestellt beschlossen.

 

Anschließend wurde seitens der Gemeinde Emstek aufgrund vieler Anliegeranfragen gebeten, zu überprüfen, ob eine Reduzierung der Fahrbreite auf 6,50 m erfolgen könne. Diesbezüglich wurde eine weitere Variante erstellt und der Gemeinde Emstek zwecks Abstimmung zur Verfügung gestellt. Anfang Dezember 2017 wurde von der Gemeinde Emstek mitgeteilt, dass die ursprüngliche Variante favorisiert werde. Abweichend hiervon wurde beantragt, die geplante Querungshilfe durch eine Fußgängersignalanlage zu ersetzen sowie im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kirchstraße/Mühlenstraße ebenfalls eine Fußgängersignalanlage zu installieren. Für eine Installation von Fußgängersignalanlagen an den beantragten Stellen konnte seitens der Verkehrssicherheitskommission keine Empfehlung ausgesprochen werden. Jedoch wurde eine Installation bei Kostenübernahme durch die Gemeinde Emstek nicht abgelehnt. Die Gemeinde Emstek hat sich dazu entschieden, im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kirchstraße ein Ampelsystem zu installieren. Am Ortsausgang in Höhe der Volksbank sollte eine Querungshilfe eingeplant werden.

 

Am 11.04.2018 fand im Rathaus der Gemeinde Emstek eine Anliegerversammlung statt, in der den Anwohnern die Planung erläutert wurde.

 

Da der Grunderwerb seitens der Gemeinde Emstek in Teilbereichen nicht erfolgen konnte, bat die Gemeinde Emstek um Achsverschiebung der K 178 für diesen Teilbereich. Aufgrund der dann durchgeführten Planänderung konnte der hierfür erforderliche Grunderwerb getätigt werden. Die letzten Einigungen mit betroffenen Anliegern konnten im Januar 2020 herbeigeführt werden.

 

Die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt werden nach derzeitiger Kostenfortschreibung ca. 1.530.000,- EUR betragen. Eine Kostenteilung wird nach den OD-Richtlinien vorgenommen.

 

Für die Maßnahme wurden mit Bescheid vom 03.12.2019 Fördermittel in Höhe von 60 % zugesagt.

 

Die bauliche Umsetzung wird zurzeit vorbereitet und soll noch in 2020 erfolgen.

 

 

Ortsdurchfahrt Garrel im Zuge der K 356

 

Als weitere Maßnahme soll die Ortsdurchfahrt in Garrel im Zuge der K 356 (Thüler Straße) ausgebaut werden. Es handelt sich hierbei um den Abschnitt vom Beginn der Ortsdurchfahrt aus Richtung Thüle bis zur K 150 (Petersfelder Straße) auf einer Länge von ca. 640 m.

 

Im Fahrbahnbereich ist ein grundhafter Ausbau vorgesehen. Gleichzeitig wird in Abstimmung mit der Gemeinde Garrel südlich der Fahrbahn durchgehend eine Hochbordanlage erstellt. Auf der Nordseite wird der heute vorhandene kombinierte Geh- und Radweg auf eine Breite von 2,50 m gebracht.

 

Den Anwohnern wurde in einer Anliegerversammlung am 14.06.2018 im Rathaus der Gemeinde Garrel die Planung vorgestellt.

 

Nach derzeitigem Stand werden Kosten in Höhe von ca. 864.000,- EUR entstehen. Die Kostenteilung erfolgt auch hier nach den OD-Richtlinien.

 

Nach Aufhebung des hier geltenden Bebauungsplan Nr. 112 durch die Gemeinde Garrel konnte die für die Einwerbung von Fördermitteln erforderliche planrechtliche Genehmigung erteilt werden. Mit Bescheid vom 04.12.2019 wurden Fördermittel nach dem NGVG in Höhe von 60 % zugesagt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2020 vorgesehen.

 

 

Ortsdurchfahrt Petersdorf im Zuge der K 149

 

Weiterhin ist die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Petersdorf geplant. Die K 149 (Hauptstraße) soll auf einer Länge von ca. 785 m ausgebaut werden.

 

In Abstimmung mit der Gemeinde Bösel sollen beidseitig der Fahrbahn kombinierte Geh- und Radwege in einer Breite von 2,50 m entstehen. Um dies ohne zusätzlichen Grunderwerb umsetzen zu können, muss ein Großteil der beidseitig der Fahrbahn vorhandenen Parkflächen überplant werden. Zudem ist vorgesehen, die Fahrbahn innerhalb der Ortsdurchfahrt zu verschwenken. Hierdurch soll der Ortsdurchfahrtscharakter gestärkt werden. Durch die Neuplanung wird zudem eine Mittelinsel entbehrlich. Im Rahmen des Ausbaus soll außerdem seitens der Gemeinde Bösel der Regenwasserkanal erneuert werden.

 

Die Baukosten werden nach derzeitiger Schätzung ca. 1,8 Mio. EUR betragen und nach den OD-Richtlinien zwischen der Gemeinde und dem Landkreis aufgeteilt.

 

Der Ausbau soll voraussichtlich in 2021 erfolgen.

 

 

Entschärfung von gefährlichen Kreuzungsbereichen mit Kreisstraßen

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.10.2015 sowie ergänzend am 17.12.2015 beschlossen, unfallträchtige Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung durch die Verkehrsunfallkommission untersuchen zu lassen und, sofern die Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle nicht gegeben sind, aber bei Erweiterung des zeitlichen Betrachtungsraums erreicht würden, Vorschläge zur Entschärfung dieser Kreuzungsbereiche auszuarbeiten.

 

Von den von der Verkehrsunfallkommission ausgemachten gefährlichen Kreuzungsbereichen im Sinne des o. g. Kreistagsbeschlusses sind noch folgende Knotenpunkte in der Planung bzw. Umsetzung.

 

Der Verfahrensstand stellt sich wie folgt dar:

 

 

Kreuzungsbereich der K145 / K 329 / Oltmann-Strenge-Straße in Barßel, Elisbethfehn-Süd

 

Der o. g. Kreuzungsbereich wurde von der Verkehrsunfallkommission untersucht und als gefährlicher Knotenpunkt eingestuft.

 

Da der Kreuzungsbereich aus verkehrsplanerischer Sicht nicht unproblematisch ist, hat das Ing.- Büro IPW auf der Grundlage der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung mehrere Varianten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Kreuzungsbereiches erarbeitet und eine Vorzugsvariante entwickelt. Als Vorzugsvariante wurde eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes ermittelt. Zudem sind weitere bauliche Maßnahmen (Ausbau Gehweg, verbesserte Beleuchtung, Optimierung der Haltestelle) eingeschlossen.

 

Mit der Gemeinde Barßel wurde hinsichtlich der Beteiligung an einer solchen Maßnahme Einvernehmen hergestellt.

 

Mit Bescheid vom 28.08.2018 wurden Fördermittel nach dem NGVFG in Höhe von 60 % zugesagt.

 

Die Maßnahme wurde im Oktober 2018 an die Fa. STRABAG AG aus Aurich zum Angebotspreis von rd. 346.000,- EUR vergeben. Die Bauarbeiten konnten Ende 2019 abgeschlossen werden. Im Dezember 2019 wurden die Räumzeiten der Lichtsignalanlage nachjustiert, um den Umlauf zu optimieren.

 

 

Kreuzungsbereich K 152 / Am Buchenbaum / Am Waldeck in Molbergen

 

Aufgrund des Unfallgeschehens im o. g. Kreuzungsbereich hat die Verkehrsunfallkommission diesen untersucht und als gefährlichen Knotenpunkt im Sinne des Kreistagsbeschlusses vom 15.10.2015 bewertet. Um hier eine deutliche Verbesserung zu erlangen, wurde von der Verkehrsunfallkommission die Herstellung einer Kreuzung mit möglichst rechtwinklig verlaufenden Verkehrsführungen und einer Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger empfohlen.

 

Aufgrund der örtlichen Überprüfung wurden erste Maßnahmen (Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h, Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen etc.) beschlossen und ausgeführt.

 

Im Rahmen der Planungen wurde vom Ing.-Büro Schwerdhelm & Tjardes GbR (IST) eine Vorzugsvariante erarbeitet und der Gemeinde Molbergen Mitte Mai 2017 vorgestellt. Seitens der Gemeinde Molbergen wurde diese Variante vorbehaltlich der Zustimmung der dortigen Gremien befürwortet. Im Januar 2018 wurde dann auf Wunsch der Gemeinde die Planung geändert. Es wurde vorgeschlagen, die Wilke-Steding-Straße als Sackgasse auszubilden und den Genossenschaftsweg nicht anzubinden. Bezüglich dieser Änderungen sollte seitens der Gemeinde Molbergen mit den betroffenen Anwohnern Einvernehmen hergestellt werden. Anfang November 2018 wurde seitens der Gemeinde Molbergen mitgeteilt, dass eine Ausbildung der Gemeindestraße als Sackgasse durchgeführt werden kann. Jedoch ist der Genossenschaftsweg weiterhin im Knotenpunkt mitanzubinden. Diese Variante wird auch von den Gremien der Gemeinde Molbergen mitgetragen.

 

Der Planungsprozess wurde daraufhin wieder aufgenommen und die Planunterlagen für das Genehmigungsverfahren erstellt. Das Genehmigungsverfahren wurde eingeleitet, konnte jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden, da der maßgebliche Grunderwerb für den Ausbau des Knotenpunktes trotz erheblicher Anstrengungen seitens der Gemeinde Molbergen und des Landkreises Cloppenburg nicht getätigt werden konnte.

 

Eine Umsetzung dieser Maßnahme ist daher bis auf weiteres nicht möglich.