Betreff
Änderung der Besetzung bei den stellvertretenden beratenden Mitgliedern im Sozialausschusses
Vorlage
V-KT/19/073
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, Frau Britta Hildebrandt, wohnhaft: Scheideweg 272 a, 26127 Oldenburg, als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Sozialausschuss zu berufen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2016 Frau Sabine Schulz, Oldenburg, auf Vorschlag des Wohlfahrtsverbandes „DER PARITÄTISCHE CLOPPENBURG“ als beratendes Mitglied in den Sozialausschuss berufen.

 

Mit Schreiben vom 01.07.2019 legte Frau Schulz ihren Sitz als beratendes Mitglied im Sozialausschuss nieder.

 

Gem. § 71 Abs. 7 NKomVG können beratende Mitglieder entsprechend § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Landrat ihren Verzicht erklären. Dies ist mit Schreiben vom 01.07.2019 erfolgt. Es ist daher festzustellen, dass für Frau Schulz die beratende Mitgliedschaft im Sozialausschuss mit Eingang der Erklärung am 06.07.2019 endete.

 

Der Wohlfahrtsverband „DER PARITÄTISCHE CLOPPENBURG“ hat mit Schreiben vom 02.08.2019 folgende Person für die Neubesetzung vorgeschlagen:

 

  • Frau Britta Hildebrandt, geb. 21.01.1966, Dipl. Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin wohnhaft: Scheideweg 272 a, 26127 Oldenburg.

 

Frau Hildebrand ist Einrichtungsleiterin der DROBS Cloppenburg.

 

Bei den beratenden Mitgliedern soll es sich um sozialerfahrene Personen handeln, die in der Sozialarbeit praktisch tätig sind.

 

Unter "sozialerfahrene Personen" sind solche Personen zu verstehen, die praktische Erfahrungen mit den Problemen sozialschwacher Bürger haben. Sie müssen insbesondere durch persönliche Kontakte Einblick in die Lebensverhältnisse solcher Bürger haben, mit ihren Problemen vertraut sein und ihnen mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.

 

Zu dem Vorschlag des „DER PARITÄTISCHE CLOPPENBURG“ wird mitgeteilt, dass es sich nach hiesiger Kenntnis bei Frau Hildebrandt um eine „sozialerfahrene Person“ handelt.

 

Die Tatsache, dass Frau Hildebrandt nicht im Landkreis Cloppenburg wohnhaft ist, steht der Berufung als beratendes Ausschussmitglied nicht entgegen.