Sachverhalt:
Zum Stand der Planungen
wird in der Sitzung berichtet.
Höchstspannungsfreileitung 380kV Conneforde-Cloppenburg-Merzen
Am 05.07.2019 hat das Amt
für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Raumordnungsverfahren für das
Projekt 51b mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Darin wird
der Vorzugskorridor A/B landesplanerisch bestätigt.
Die vom Landkreis Cloppenburg im Zuge der
Erörterungsrunde beim Amt für Regionale Landesentwicklung eingereichte
Stellungnahme zum ROV der Maßnahme 51 b findet sich in einigen geprüften
Anliegen in der Landesplanerischen Stellungnahme berücksichtigt. Die
Sachverhaltsdarstellung der Landesplanerischen Stellungnahme unterscheidet sich
von den Antragsunterlagen durch ein erkennbar höheres Maß an Objektivität.
Das Gesamtergebnis erscheint nachvollziehbar und
für den Landkreis Cloppenburg tragbar. Hintergrund dieser Einschätzung ist,
dass keine der in Frage kommenden Korridor-Alternativen ohne nennenswerte
Beeinträchtigungen des Landkreises Cloppenburg auskäme, die Mehrzahl der
Alternativen sogar mit eindeutig höheren Beeinträchtigungen verknüpft gewesen
wäre. Die Maßgaben der Landesplanerischen Stellungnahme tragen dazu bei, die
möglichen Beeinträchtigungen zu minimieren.
Die Landesplanerische
Feststellung enthält als Maßgaben an den Vorhabenträger u.a., dass für die
Engstelle Nr.1 (Herbergen) eine Trassierung abseits des festgestellten
Korridors westlich um den Bereich Herbergen herum zu entwickeln ist. Damit
könnte die Annäherung an zwei Wohngebäude im Außenbereich vermieden werden.
Für das „Vorranggebiet für
ruhige Erholung in Natur und Landschaft“ im Bereich westlich der Ortslage Essen
(Oldb.) ist eine Querung auf möglichst kurzer Strecke vorzusehen. Masten sind
außerhalb oder allenfalls am Rande des Vorranggebietes zu platzieren, die
touristische Infrastruktur ist zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Dialogforums
am 23.08.2019 in Essen (Oldb.) hat der Vorhabenträger erste Entwürfe des
konkreten Leitungsverlaufes für die o.g. Bereiche präsentiert (s. Anlage 1).
Der Flächenerwerb für die
Umspannwerke in Nikolausdorf (UW Garrel/Ost) und Nutteln (UW Cappeln/West) ist
inzwischen abgeschlossen. Für die Ortschaft Beverbruch konnte somit auch die
Bauleitplanung für ein im Bereich des Trassenkorridors geplantes Wohnbaugebiet
fortgesetzt werden.
Zum Ende des Jahres 2019
plant der Vorhabenträger Gespräche mit den Eigentümern der Maststandorte zur
Feinplanung der Standorte sowie Infomärkte für Eigentümer überspannter Flächen
und Anwohner.
Als nächster
Verfahrensschritt, der wieder eine Beteiligung der Kreisverwaltung vorsieht,
steht das Planfeststellungsverfahren an. Dafür werden momentan die Unterlagen
vorbereitet.
Netzentwicklungsplan 2030
(2019) – Konsultationsverfahren
Auf Grundlage des von der Bundesnetzagentur am 15.06.2018 genehmigten
Szenariorahmens 2030 (2019) wurde von den Übertragungsnetzbetreibern der zweite
Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (2019) erstellt. Bis zum
16.10.2019 können im Konsultationsverfahren Stellungnahmen und Anregungen dazu
bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
Der Landkreis Cloppenburg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von zwei
erstmals im Netzentwicklungsplan enthaltenen Netzausbaumaßnahmen im
Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz betroffen. Es handelt sich um die
HGÜ-Erdkabelverbindungen:
DC 21 (Heide/West – Wilhelmshaven 2 – Uentrop) – beschrieben auf
S.379ff. Anhang zum NEP
DC 25 (Wilhelmshaven 2 – Polsum) – beschrieben auf S. 387ff. Anhang zum
NEP.
Der Landkreis Cloppenburg hatte im Rahmen des Konsultationsverfahrens
zum ersten Entwurf eine gemeinsame Stellungnahme mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden abgegeben. Darin fordert der Landkreis Cloppenburg im Wesentlichen,
dass eine Alternativenbetrachtung umfassender im Netzentwicklungsplan
dokumentiert sein müsste und dass im Hinblick auf die bereits in der Region
vorhandenen Netzausbaumaßnahmen (insbesondere im Hinblick auf die in die
gleiche Richtung verlaufende 380kV Höchstspannungsfreileitung Conneforde –
Cloppenburg – Merzen) eine Gesamtbetrachtung der geplanten Maßnahmen
erforderlich ist.
Auch zum nunmehr ausliegenden zweiten Entwurf wird derzeit eine
Stellungnahme erarbeitet, die gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des
Landkreises Cloppenburg an die Bundesnetzagentur gegeben werden soll.
PSP-Element (Produkt): P1.511000
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1_380kV_Conneforde_Cloppenburg_Merzen_Leitungsverlauf Essen
Anlage_2_Netzentwicklungsplan_2030_DC_21
Anlage_3_Netzentwicklungsplan_2030_DC_25