Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuwendungen für notwendige Neu- Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich 1/3 und im Sekundarbereich 50 Prozent der als notwendig
anerkannten Maßnahmekosten.
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat bezüglich notwendiger Aufwendungen
für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die
Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen
grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Die Gemeinde Lastrup beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse
für die Beschaffung der Erstbestuhlung der Aula der Haupt- und Realschule Lastrup.
Nach der von der Gemeinde Lastrup vorgelegten Endabrechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf 9.997,55 Euro.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wird anerkannt.
Der Zuschuss an die Gemeinde Lastrup würde 5.000 Euro betragen.
Mittel für die Maßnahme wurden bereits im Jahr 2010 im Haushalt des Landkreises
Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt und der Rücklage zugeführt.