Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuwendungen für notwendige Neu- Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich 1/3 und im Sekundarbereich 50 Prozent der als notwendig
anerkannten Maßnahmekosten.
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat bezüglich notwendiger Aufwendungen
für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die
Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen
grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Die Stadt Cloppenburg beantragt für Brandschutzmaßnahmen bei der Haupt- und Realschule Pingel-Anton als Abschlag einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse
in Höhe von 61.800 Euro.
Nach Mitteilung der Stadt Cloppenburg wurden bislang 123.600 Euro für diese
Maßnahme aufgewendet.
Die gesamten zuwendungsfähigen Maßnahmekosten belaufen sich auf 306.000 Euro.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wird anerkannt.
Mittel für die Maßnahme wurden bereits in den Jahren 2008 und 2009 im
Haushaltsplan des Landkreises Cloppenburg veranschlagt und der Rücklage
zugeführt.