Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss
empfiehlt dem Kreistag, an die Gemeinde Barßel für die inklusionsbedingten
Aufwendungen im Rahmen der Sanierung und Modernisierung des Hallenbades Barßel
aus der Kreisschulbaukasse einen Zuschuss in Höhe von bis zu 63.600 EUR zu
gewähren.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der
Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch notwendige Baumaßnahmen inklusive
der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich 1/3 und in den Sekundarbereichen I und II 1/2 der als schulisch
notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Zudem hat der Kreistag des
Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger Aufwendungen für
Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die Schulen
nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen grundsätzlich
bezuschussungsfähig sind. Zuwendungsfähig sind grundsätzlich auch erforderliche inklusionsbedingte
Maßnahmen.
Die Gemeinde Barßel beantragt
einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die
inklusionsbedingten Aufwendungen im Rahmen der Sanierung und Modernisierung des
Hallenbades Barßel, da das Hallenbad dem Schulschwimmen im Gebiet der Gemeinde
Barßel dient.
Die eingereichten
Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des
Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich danach
die zuwendungsfähigen Kosten für das Behinderten WC und –Umkleide sowie der
Ausstattung mit einem Schwimmbadlifter als Einstiegshilfe und einer mobilen
Einstiegshilfe auf 127.200 EUR
Die Notwendigkeit der
inklusionsbedingten Maßnahme wird anerkannt.
Der Zuschuss an die Gemeinde Barßel würde bis zu 63.600 EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten) betragen.
Finanzierung:
Entsprechende Mittel für die Maßnahme wurden im Haushalt
des Landkreises Cloppenburg (Kreisschulbaukasse) veranschlagt.