Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, den Antrag der SPD-Fraktion vom 28.12.2018 abzulehnen.
Sachverhalt:
Bezug: Sitzung des Kreistages am 17.01.2019,
TOP 9, V-KT/19/069, Antrag der SPD-Fraktion vom 28.12.2018
TOP
36, Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.01.2019 - aktuelle
Tuberkulose-Erkrankungen
Die SPD-Fraktion hat mit
Schreiben vom 28.12.2018 einen Antrag auf Einleitung von Sofortmaßnahmen
bedingt durch Tuberkulose-Erkrankungen gestellt (siehe Anlage1).
Da keine Vorbereitung im
Kreisausschuss erfolgt war, konnte der Kreistag in der Sitzung am 17.01.2019
keine Entscheidung in der Sache treffen und hat den Antrag vom 28.12.2018 daher
zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss verwiesen.
In der Sitzung des Kreistages
am 17.01.2019 hat die Verwaltung des Weiteren die Anfrage der SPD-Fraktion vom
14.01.2019 beantwortet (TOP 36 Anfragen). Um Wiederholungen zu vermeiden, wird
auf die Niederschrift der Sitzung vom 17.01.2019 verwiesen (siehe
Protokollauszug, als Anlage 2 beigefügt).
Zur Erkrankung an Tuberkulose
und Aufgabenstellung des Gesundheitsamtes wird auf Folgendes hingewiesen:
Tuberkulose wird durch
Bakterien ausgelöst. Die Erreger befallen überwiegend die Lunge und lösen als
erstes Zeichen unter anderem Husten aus, können aber auch fast jedes andere
Organ betreffen und schwere Erkrankungen auslösen. Eine Infektion mit
Tuberkulose-Bakterien erfolgt hauptsächlich aerogen, d.h. durch feinste
Tröpfchenkerne in der Luft (Aerosole <5 µm Durchmesser).
Die aerogene Übertragung
erfolgt durch Erkrankte, die an einer offenen Lungentuberkulose leiden. Durch
Husten, Niesen, Schreien, Lachen, lautes Sprechen und Singen, d.h. bei
verstärkter Ausatmung werden Bakterien aus der Lunge nach außen befördert.
Theoretisch kann eine Infektion durch wenige Tuberkulosebakterien ausgelöst
werden.
Zahlreiche Studienergebnisse
lassen jedoch den Schluss zu, dass Tuberkulosebakterien im Vergleich zu anderen
aerogen übertragbaren bakteriellen Infektionserregern wie Meningokokken und
aerogen übertragbaren viralen Infektionserregern wie Varizellen, Masern- oder
Influenzaviren weniger leicht übertragen werden. In aller Regel bedarf es einer
Exposition mit einer ausreichenden Bakterienmenge und über einen längeren
Zeitraum. Bei sonst gesunden Erwachsenen erkranken nur etwa 5-10% der
Infizierten tatsächlich an Tuberkulose. Durch Granulombildung gelingt bei
90-95% der immunkompetenten infizierten Personen eine Eingrenzung der Infektion
durch Abkapselung der Bakterien im Sinne einer latenten tuberkulösen Infektion
(LTBI).
Eine klinisch pragmatische
Definition der latenten tuberkulösen Infektion beschreibt diese als
Vorhandensein einer spezifischen Immunantwort (d.h. positiver Tuberkulin
Hauttest (THT) oder Interferon Gamma Release Assay (IGRA)) in Abwesenheit von
aktiver Tuberkulose.
Die genauen immunologischen
Abläufe einer Abwehrreaktion gegen M. tuberculosis und was letztendlich
ausschlaggebend dafür ist, ob jemand in Folge an Tuberkulose erkrankt, sind
bislang nicht vollständig verstanden. Die Inkubationszeit der Tuberkulose, also
die Zeit zwischen der Infektion und dem Auftreten der ersten Symptome, kann
Wochen, Monate oder gar Jahre betragen. Grundsätzlich ist das Erkrankungsrisiko
in den ersten beiden Jahren nach der Infektion am höchsten. Erkrankungen im
Sinne einer Reaktivierung einer LTBI können aber auch noch nach Jahrzehnten
auftreten.
Nach dem aktuellsten Bericht
des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und der WHO Euro
wurden 2015 in 30 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union/im europäischen
Wirtschaftsraum (EU/EWR) insgesamt 60.195 Tuberkulosefälle gemeldet, mit weiter
abnehmender Tendenz. Dies entspricht einer durchschnittlichen Meldeinzidenz von
11,7 Erkrankungen je 100.000 Einwohner, die jedoch von 2,1 in Island bis
76,5/100.000 in Rumänien (über ein Viertel aller Fälle der EU/EWR) reicht.
Wie in anderen Teilen der Welt
erkranken im EU/EWR-Raum deutlich mehr Männer (1,5-mal mehr als Frauen).
Innerhalb der EU/EWR gingen die Erkrankungsraten von 2011 bis 2015
durchschnittlich um 5,3% pro Jahr zurück. Diese Abnahme beruht jedoch vor allem
auf dem Rückgang in Ländern mit höheren Inzidenzen. In einigen
Niedriginzidenzländern blieben die Inzidenzen nahezu unverändert (z.B.
Österreich, Frankreich, Tschechien) bzw. stiegen an (Zypern, Griechenland,
Luxemburg, Schweden und Deutschland).
Ob es zu einer Infektion mit M.
tuberculosis kommt, und ob sich dann daraus eine aktive Tuberkulose entwickelt,
hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen:
-
Menge und
Infektiosität (Ansteckungsfähigkeit) der aufgenommenen Erreger.
-
Die Infektiosität
der Lungentuberkulose beim Indexpatienten (abhängig von der Erregerlast).
-
Häufigkeit und
Intensität des Kontaktes mit an Tuberkulose erkrankten Personen.
-
Empfänglichkeit
(Disposition) der dem Erreger ausgesetzten Person. Neben Geschlecht, Alter,
Rauchen sowie diversen Erkrankungen unterschiedlicher Organsysteme (hier
insbesondere Diabetes mellitus) spielen unter anderem soziale Faktoren wie
Armut und Obdachlosigkeit sowie Drogengebrauch und Alkoholkrankheit (verbunden
mit z.B. Mangelernährung und Begleiterkrankungen), eine wichtige Rolle in der
Krankheitsdisposition.
Die lnzidenzrate (neu
aufgetretene Tuberkulosefälle) im Landkreis Cloppenburg betrug in den Jahren
2010-2017 4-8, im Jahr 2018 waren 15 neu aufgetretene Tuberkulosefälle zu
verzeichnen. Ob die erhöhte Inzidenzrate im Jahr 2018 als Ausreißer zu werten
oder ein Hinweis für eine zunehmende Inzidenzrate ist, kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht beantwortet werden, der weitere Verlauf bleibt abzuwarten.
Sofern im Gesundheitsamt ein
Tuberkulosefall gemeldet wird, erfolgt eine Umgebungsuntersuchung auf privater
und beruflicher Ebene entsprechend den Empfehlungen des Deutschen
Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK). Bei dem dort ermittelten
Personenkreis der vermeintlich infizierten erfolgt eine weitere Diagnostik
primär mit Bluttest. Bei negativem Befund erfolgt keine weitere Maßnahme, bei
positivem Befund erfolgt eine Überweisung an einen Facharzt für
Lungenheilkunde, der Patient verbleibt in Beobachtung für einen Zeitrahmen von
3-9 Monaten. Selbstverständlich erfolgt auch eine entsprechende Information der
Beteiligten, entweder persönlich bzw. bei größeren Gruppen mittels Merkblatt.
Ziel ist es, die Infektionskette und somit die Weiterverbreitung zu
unterbrechen.
Zu den weiteren durch den
Landkreis Cloppenburg getroffenen Maßnahmen wird auf die Beantwortung der
Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.01.2019 verwiesen, siehe Niederschrift der
Sitzung des Kreistages am 17.01.2019, zu TOP 36 Anfragen.
Daraus folgt, dass die
Kreisverwaltung die nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen
Untersuchungen veranlasst und die Überprüfung der Unterkünfte anhand der
maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften regelmäßig vornimmt.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Antrag der SPD-Fraktion
28.12.2018 - Sofortmaßnahmen Tuberkulose-Erkrankungen
Protokollauszug, Sitzung des
Kreistages am 17.01.2019, TOP36 Anfragen