Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Zu 1) Dem Antrag der
Gemeinde Lastrup auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 564,10 EUR
für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Zu 2) Dem Antrag der Gemeinde Essen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 82.500,00 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen) zur Verfügung gestellt.
Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.
Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.
Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a)
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so
genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 50.000,00 EUR
pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.
b) 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 50.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.
In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.
1. Die Gemeinde Lastrup beantragt mit Schreiben vom 30.07.2018 einen Nachtrag auf die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Drenkelvehn“. Die Maßnahme wurde bereits im Verkehrsausschuss am 15.02.2018 behandelt.
Die Kosten belaufen sich nach dem
Antrag voraussichtlich auf ca.
752,13 EUR.
Die Gemeinde Lastrup erbittet
hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 564,10 EUR (75 %).
2. Die Gemeinde Essen beantragt mit Schreiben vom 21.06.2018 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Uhlenflucht“.Die Maßnahme wurde von der Landesnahverkehrsgesellschaft zwecks Förderung abgelehnt. Daher beantragt die Gemeinde Essen eine Anteilsförderung von 75%, obwohl die Wertgrenze gem. Nr. 4.2a der Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von 50.000,00 EUR überschritten wird.
Die Kosten belaufen sich nach dem
Antrag voraussichtlich auf ca.
110.000,00 EUR.
Die Gemeinde Essen erbittet
hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 82.500,00 EUR (75 %)
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2017 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
I1.500062.525.001
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Mittelabfluss