Betreff
Antrag des SV DJK Stapelfeld-Vahren e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Anbau von Geräteräumen an der Turn/Gymnastikhalle in Stapelfeld
Vorlage
V-KUL/18/113
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss, der Gewährung eines höheren Zuschusses an den SV DJK Stapelfeld-Vahren e.V. in Höhe von insgesamt bis zu 12.771,20 EUR zuzustimmen (Erhöhung des bisherigen Zuschussbetrages um 3.400 EUR)

 

 


Sachverhalt:

Der SV DJK Stapelfeld-Vahren e.V. bat mit Schreiben vom 30.03.2018 um Überprüfung der bezuschussungsfähigen Baukosten und um eine höhere Zuschussgewährung für die o.a. Baumaßnahne. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Über den Antrag des SV DJK Stapelfeld-Vahren e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für den Anbau von Geräteräumen an der Turn-/Gymnastikhalle wurde bereits in der Sitzung des Kulturausschusses vom 28.11.2017 und in der Sitzung des Kreisausschusses vom 14.12.2017 beraten und beschlossen (siehe V-KUL/17/100). Dem Verein wurde daraufhin mit Bescheid vom 15.12.2017 für die vorbezeichnete Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von bis zu 9.371,20 EUR gewährt. Grundlage für den Beschluss waren die bezuschussungsfähigen Baukosten gemäß. DIN 276, die von der Hochbauabteilung auf insgesamt 45.000,00 EUR ermittelt wurden. Hinzu kamen noch die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 1.856,00 EUR.

 

Bei der ursprünglichen Berechnung der Hochbauabteilung wurde davon ausgegangen, dass es sich bei einem Großteil des Anbaus um einen Geräteraum - Außengeräte handelt. Aufgrund dessen wurde dafür mit einem Indexwert von 113,00 EUR/cbm gerechnet. Nach einem klärenden Gespräch zwischen dem Verein und der Hochbauabteilung stellte sich dann heraus, dass es sich bei der o.a. Baumaßnahme insgesamt um einen Anbau Geräteräume -  Innengeräte und Flur handelt, für den ein höherer Indexwert von 194,00 EUR/cbm zugrunde gelegt wird. Aufgrund einer Neuberechnung der Hochbauabteilung vom 14.03.2018 betragen nun die bezuschussungsfähigen Baukosten 62.000,00 EUR. Hinzu kommen noch die Kosten für die Außenanlage von 1.856,00 EUR. Die bezuschussungsfähigen Baukosten betragen nun insgesamt 63.856,00 EUR.

 

Nach den Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg könnte nun eine Zuwendung in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 12.771,20 EUR an den SV DJK Stapelfeld-Vahren e.V. gewährt werden.

 

Hierdurch würde sich die Zuschusshöhe von derzeit 9.371,20 EUR auf 12.771,20 EUR erhöhen (Erhöhung um 3.400 EUR)

 

 


Finanzierung:

Mittel sind im Haushalt 2018 für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SV DJK Stapelfeld-Vahren e.V. vom 30.03.2018