Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss, der Gewährung
eines höheren Zuschusses an den SV DJK Stapelfeld-Vahren e.V. in Höhe von
insgesamt bis zu 12.771,20 EUR zuzustimmen (Erhöhung des bisherigen
Zuschussbetrages um 3.400 EUR)
Sachverhalt:
Der SV DJK Stapelfeld-Vahren e.V. bat mit
Schreiben vom 30.03.2018 um Überprüfung der bezuschussungsfähigen Baukosten und
um eine höhere Zuschussgewährung für die o.a. Baumaßnahne. Der Antrag ist als
Anlage beigefügt.
Über den Antrag des SV DJK Stapelfeld-Vahren
e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für den Anbau von Geräteräumen an der
Turn-/Gymnastikhalle wurde bereits in der Sitzung des Kulturausschusses vom
28.11.2017 und in der Sitzung des Kreisausschusses vom 14.12.2017 beraten und
beschlossen (siehe V-KUL/17/100). Dem Verein wurde daraufhin mit Bescheid vom
15.12.2017 für die vorbezeichnete Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von bis zu
9.371,20 EUR gewährt. Grundlage für den Beschluss waren die
bezuschussungsfähigen Baukosten gemäß. DIN 276, die von der Hochbauabteilung
auf insgesamt 45.000,00 EUR ermittelt wurden. Hinzu kamen noch die Kosten für
die Außenanlagen in Höhe von 1.856,00 EUR.
Bei der ursprünglichen Berechnung der
Hochbauabteilung wurde davon ausgegangen, dass es sich bei einem Großteil des
Anbaus um einen Geräteraum - Außengeräte handelt. Aufgrund dessen wurde dafür
mit einem Indexwert von 113,00 EUR/cbm gerechnet. Nach einem klärenden Gespräch
zwischen dem Verein und der Hochbauabteilung stellte sich dann heraus, dass es
sich bei der o.a. Baumaßnahme insgesamt um einen Anbau Geräteräume - Innengeräte und Flur handelt, für den ein
höherer Indexwert von 194,00 EUR/cbm zugrunde gelegt wird. Aufgrund einer
Neuberechnung der Hochbauabteilung vom 14.03.2018 betragen nun die
bezuschussungsfähigen Baukosten 62.000,00 EUR. Hinzu kommen noch die Kosten für
die Außenanlage von 1.856,00 EUR. Die bezuschussungsfähigen Baukosten betragen
nun insgesamt 63.856,00 EUR.
Nach den Sportförderrichtlinien des
Landkreises Cloppenburg könnte nun eine Zuwendung in Höhe von 20% der
förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 12.771,20 EUR an den SV DJK
Stapelfeld-Vahren e.V. gewährt werden.
Hierdurch
würde sich die Zuschusshöhe von derzeit 9.371,20 EUR auf 12.771,20 EUR
erhöhen (Erhöhung um 3.400 EUR)
Finanzierung:
Mittel sind im
Haushalt 2018 für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
Anlagenverzeichnis:
Antrag des SV DJK Stapelfeld-Vahren e.V. vom 30.03.2018