Betreff
Antrag des SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Neubau eines Vereinshauses auf dem Sportgelände in Beverbruch
Vorlage
V-KUL/18/112
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss, der Gewährung eines Zuschusses an den SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. in Höhe von bis zu 32.530,00 EUR zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

Der SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. hat mit Schreiben vom 28.09.2017 einen Antrag auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 37.945,00 EUR für den Neubau eines Vereinshauses gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Dieses Vereinshaus benötigt der  SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. für Vorstandsversammlungen, Jugendtrainerversammlungen, Mannschaftsbesprechungen, Generalversammlungen usw, die bislang in den Räumlichkeiten vom Vereinswirt durchgeführt wurden. Da die Räumlichkeiten des Vereinswirtes im Frühjahr 2018 geschlossen werden und anderweitige  Räumlichkeiten dem Verein nicht zur Verfügung stehen, ist der Neubau des Vereinshauses unabdingbar.

 

Unter Berücksichtigung Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinie des Landkreises und der bisher bereits erfolgten Sportförderung für Vereinsräumlichkeiten anderer Vereine aus dem Landkreis werden die Sportvereinsräume jedoch nur zu 50 % der geplanten Baukosten als bezuschussungsfähige Baukosten anerkannt.

 

Die bezuschussungsfähigen Baukosten belaufen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Regelung aufgrund der Feststellung der Hochbauabteilung auf insgesamt 141.100,00 EUR. Hinzu kommen noch Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 14.700,00 EUR und Kosten für das Herrichten in Höhe von 6.850,00 EUR. Die bezuschussungsfähigen Gesamtkosten betragen insgesamt 162.650,00 EUR. Nach den Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 32.530,00 EUR gewährt werden.

 

Die Gemeinde Garrel wird die Baumaßnahme des o.a. Vereins mit einen Zuschuss in Höhe von 40% und somit maximal 75.890,08 EUR bezuschussen.

 

 


Finanzierung:

Mittel sind im Haushalt 2018 für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. vom 28.09.2017