Betreff
a) Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg auf Übernahme der Kosten für Tagesmütter für Kinder ab dem 3. Lebensjahr
b) Änderung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Vorlage
V-JHA/18/120
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Kreistag beschließt die Änderung / Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. der Anlage zum 01.08.2018.

 

 


Sachverhalt:

 

a)     Die CDU-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 15.03.2018 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Übernahme der Kosten für Tagesmütter für Kinder ab dem 3. Lebensjahr“ gebeten. Danach solle beschlossen werden:

 

1. Der Landkreis Cloppenburg übernimmt ab dem 01.08.2018 für alle Kinder ab drei Jahren bis zum Beginn des dritten Kindergartenjahres die Kosten für eine Betreuung bei einer Tagesmutter oder in einer vergleichbaren Einrichtung, sofern kein anderer Leistungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet ist.

 

2. Die Kostenübernahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Landes Niedersachsen über die Übernahme dieser Kosten.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine unbürokratische Abwicklung der Kostenübernahme zu erarbeiten, um eine Umsetzung ab dem 01.08.2018 zu gewährleisten.

 

Weitere Details des Schreibens der CDU-Kreistagsfraktion vom 15.03.2018 können der Anlage entnommen werden.

 

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg haben zum 01.01.1995 u. a. die Aufgabe der Förderung der Kinder in Tagespflege übernommen. Näheres hierzu wurde bereits in der Vorlage zur Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.05.2017 dargelegt. Hier wurde auch die Änderung der Satzung mit verbesserten Regelungen für die Kindertagespflegepersonen (u.a. erhöhter Stundensatz) zum 01.08.2017 für den Kreistag empfohlen. Dieser hat einen entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am 13.06.2017 gefasst.

 

Zum 01.08.2018 tritt die Beitragsfreiheit für Kinder ab dem 3. Lebensjahr in den Kindertagesstätten in Kraft, wodurch eine steigende Nachfrage an Kindergartenplätzen zu erwarten ist. Zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ist der Landkreis auch auf das Angebot der Kindertagespflege angewiesen. Die Übernahme der Elternbeiträge in der Tagespflege durch den Landkreis Cloppenburg von Kindern ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt soll vorbehaltlich eventueller Übernahmen durch das Land erfolgen. Der Landkreis nimmt diesen Auftrag an und wird eine unbürokratische Umsetzung der Abwicklung der Kostenübernahme mit den Städten und Gemeinden abstimmen.

 

 

b)     Im Hinblick auf die ab dem 01.08.2018 eintretende Beitragsfreiheit für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres sollen Eltern, die ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreuen lassen und Eltern, deren Kinder im Kindergarten betreut werden, gleichgestellt werden. Entsprechend besteht Anpassungsbedarf hinsichtlich der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege in folgenden Punkten:

 

§ 3 Leistungsumfang (Ergänzung)

 

Die Kosten für die Tagespflege für bis zu 8 Stunden am Tag werden ohne Erhebung eines Kostenbeitrages übernommen, wenn ein entsprechender, individueller Bedarf festgestellt und diese Betreuung als Ersatz für einen fehlenden Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt wird.

 

§ 5 Kostenbeiträge (Ergänzung)

 

Ab dem 01.08.2018 wird seitens des Landkreises Cloppenburg auch für Kinder in Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt der Kostenbeitrag der Eltern in dem Umfang analog der Regelungen zur Beitragsfreiheit für Kinder in Kindertagesstätten übernommen.

 

 

Die vorgesehenen Änderungen führen zu einer Ausgabenerhöhung – bezogen auf die für 2017 kalkulierten Ausgaben - von jährlich ca. 200.000,00 €.

 

 


 

 

Finanzierung:

 

PSP-Element P 1.361.000.200 / Sachkonto 445200

Für das Haushaltsjahr 2018 wurden Mittel in Höhe von 1.555.000 € eingeplant.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion vom 15.03.2018
  • Änderungsentwurf der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege