Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde Essen wird für
den Neubau eines Krippenhauses mit fünf Krippengruppen mit insgesamt 75 Plätzen
ein Zuschuss in Höhe von maximal 517.929,09 Euro bewilligt.
Sachverhalt:
Unter den unter TOP 8
genannten Voraussetzungen ist über den Antrag der Gemeinde Essen bezüglich der
Landkreisförderung für den Bau eines fünfgruppigen Krippenhauses zu
entscheiden.
Die Gemeinde Essen hat beim
Landkreis Cloppenburg am 26.07.2017 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
für investive Maßnahmen für den Neubau eines Krippenhauses mit fünf
Krippengruppen mit insgesamt 75 Krippenplätzen gestellt.
Bei der Nds.
Landesschulbehörde hat die Gemeinde Essen einen Antrag auf Fördermittel in Höhe
von 900.000,00 Euro (75 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen Richtlinie
gestellt. Von einer Bewilligung ist auszugehen.
Die
Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der
zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 1.857.850,65
Euro
Ausstattungskosten 166.975,00 Euro
Zusammen 2.024.825,65
Euro
Da
eine Berechnung vom Hochbauamt für eine fünfgruppige Einrichtung nicht
vorliegt, sondern maximal für drei Krippengruppen, wurden für die Berechnung
des zuschussfähigen Betrages die Berechnungen für die dreigruppige und die
zweigruppige Krippe zugrunde gelegt. Eine diesbezügliche Abstimmung mit der
Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg und der Gemeinde Essen ist
erfolgt.
Es
ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbeträge zwei- und dreigruppige
Krippe) 1.768.883,17
Euro
Einrichtungskosten
(wie nach DIN 276 berechnet) 166.975,00 Euro
Zusammen 1.935.858,17
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT V 900.000,00 Euro
Verbleiben 1.035.858,17
Euro
Anteil LK CLP (50%) 517.929,09 Euro
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300016.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 561.700,00 Euro