Sachverhalt:
Die
Gruppe Grüne/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat mit Schreiben vom
28.04.2017 den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Wegerandstreifen als
Strukturelemente in der Landschaft" nach vorheriger Beratung im Ausschuss
für Planung und Umwelt und im Kreisausschuss in die Tagesordnung der nächsten
Kreistagssitzung aufzunehmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Es
wird beantragt:
„Der
Kreistag stellt fest, dass auch im Landkreis Cloppenburg überpflügte
Wegerandstreifen ein Problem für den Natur- und Landschaftsschutz darstellen.
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, einen ‚Runden Tisch' zu initiieren, der sich
dieser Problematik annehmen und spätestens innerhalb eines Jahres eine Lösung
im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes für den Landkreis Cloppenburg
erarbeiten soll. An diesem ‚Runden Tisch' unter Federführung der
Kreisverwaltung sollen insbesondere die Gemeinden und Städte im Landkreis
Cloppenburg, die Naturschutzverbände, die Interessenvertretungen der
Landwirtschaft (Landvolk, BDM, AbL), die Landwirtschaftskammer, die
Jägerschaft, ggf. zusätzliche Vertreter_innen von Wegegenossenschaften sowie
Vertreter_innen der Kreistagsfraktionen beteiligt werden."
Entsprechend
der Begründung zum Antrag „dürften vermutlich am häufigsten die Städte und
Gemeinden die Eigentümer der betroffenen Flächen sein“. Diese Einschätzung wird
von der Kreisverwaltung geteilt, da die Randstreifen an klassifizierten Straßen
aus Gründen der Verkehrssicherheit etc. hierfür erfahrungsgemäß nur
ausnahmsweise in Frage kommen.
Nach
Kenntnisstand der Kreisverwaltung sind von den Städten und Gemeinden bereits
Maßnahmen initiiert worden, um Wegerandstreifen als ökologische
Strukturelemente in der Landschaft zu nutzen.
Aktuelles
Beispiel hierfür ist der von der Stadt Löningen und den Gemeinden Lastrup,
Lindern und Essen unter Beteiligung von Vertretern der Landwirtschaftskammer,
des Kreislandvolks und des Landkreises gebildete Arbeitskreis „Blühstreifen“.
Im Rahmen der praktischen Anlegung von Blühstreifen hat sich gezeigt, dass die
konkreten Umsetzungsmöglichkeiten in den 4 Kommunen aufgrund der
unterschiedlichen Verhältnisse vor Ort nicht einheitlich sind. Es ist daher
vereinbart worden, dass jede Kommune für sich entscheidet, wie das Thema
Blühstreifen am besten vorangebracht werden kann.
In
Anbetracht dieses Ergebnisses stellt sich die Frage, ob eine „gemeinsame“
Vorgehensweise unter Federführung des Landkreises für das gesamte Kreisgebiet
zielführend ist, da dadurch die besonderen Verhältnisse vor Ort nicht
hinreichend Berücksichtigung finden können.
Vor
diesem Hintergrund ist dieses Thema auf die Tagesordnung der Dienstbesprechung
der Bürgermeister und Hauptverwaltungsbeamten am 13.06.2017 gesetzt worden, um
zu klären, welches Interesse bei den Städten und Gemeinden an der Einrichtung
eines „Runden Tisches“ zum Thema „Wegerandstreifen als Strukturelemente in der
Landschaft" besteht.
Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.