Betreff
Neuwahl eines Vertreters der Ev.-Luth. Kirche im Jugendhilfeausschuss
Vorlage
V-KT/10/003
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cloppenburg gehört gemäß § 4 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) i.V. mit §§ 2 und 3 der Satzung des Jugendamtes  u.a. ein Vertreter der Ev.-Luth. Kirche als beratendes Mitglied an. Hierfür wurde für die Wahlperiode 2006 bis 2011 auf Vorschlag des Ev.-Luth. Kirchenkreises Cloppenburg Frau Tanja Schultzki vom Kreistag in seiner Sitzung am 02.11.2006 gewählt.

Das Landespfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat mitgeteilt, dass der Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg aufgrund eines Personalwechsels um Neubenennung des Vertreters der Evangelischen Kirche bittet. Die Vertretung der Evangelischen Kirche im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cloppenburg soll zukünftig von Herrn Regionaljugendreferent Ulrich Bohlken, Dorfstr. 1, 27804 Berne, wahrgenommen werden. Herr Bohlken hat mit Jahresbeginn 2010 die Leitung des Ev. Kreisjugenddienstes im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland übernommen, der die Landkreise Cloppenburg und Vechta umfasst.

Gemäß § 71 SGB VIII sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu wählen.

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Ulrich Bohlken als neuen Vertreter der Ev.-Luth. Kirche im Jugendhilfeausschuss zu wählen.