Betreff
Antrag auf Bezuschussung der Schulsozialarbeit für die Marienschule Cloppenburg ab 2017
Vorlage
V-JHA/17/092
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg stellt der Schulstiftung St. Benedikt für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 21.151 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an der Marienschule Cloppenburg zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2016 wurde dargelegt, dass das Land Niedersachsen die Zuständigkeit der sozialen Arbeit an Schulen als Landesaufgabe anerkannt hat und die entsprechenden pädagogischen Fachkräfte unbefristet in den Landesdienst einstellen wird. Dies ist zunächst nur für die Haupt- und Oberschulen, die Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie für einige Grund- und Realschulen vorgesehen bzw. bereits erfolgt. Damit lief auch das Hauptschulprofilierungsprogramm (HSPP) an diesen Schulen zum 31.12.2016 aus.

Um eine weitere Unterstützung in der schulischen Arbeit – insbesondere in den Grundschulen – zu gewährleisten, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 20.12.2016 auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschlossen, den Städten und Gemeinden für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 252.000 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung zu stellen.

 

Die Schulstiftung St. Benedikt hat nunmehr mit Schreiben vom 20.12.2016 für die Marienschule Cloppenburg beantragt, auch für ihre Schule weiterhin die bisherige Förderung für die Schulsozialarbeit von jährlich 21.151 Euro zu gewähren.

 

Hierzu folgender Hintergrund:

Schulen, die über ihren Schulträger am Hauptschulprofilierungsprogramm teilgenommen haben, haben einen jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 26.000 Euro erhalten. Hierbei war es unerheblich, ob es sich um einen öffentlichen oder freien Schulträger handelte. Damit konnte etwa eine 0,5-Personalstelle finanziert werden. Mit der Einstellung der Schulsozialarbeiter an den o.g. öffentlichen Schulen mit einer – in der Regel - 0,75-Personalstelle wurde der Umfang der Schulsozialarbeit an diesen Schulen erhöht. Aus diesem Grund wurden für den Landkreiszuschuss für das Jahr 2017 auch nur die Zahlen der Grundschüler zugrunde gelegt, wodurch sich der Zuschussbetrag für die Städte und Gemeinden auf die Hälfte reduziert hat.

 

Die Marienschule ist eine Oberschule in freier (kirchlicher) Trägerschaft der Schulstiftung St. Benedikt und hat bis 31.12.2016 auch an dem Hauptschulprofilierungsprogramm des Landes teilgenommen. Darüber hinaus wurde sie auch bis einschließlich 2016 bei der Bezuschussung durch den Landkreis berücksichtigt. Da es sich hier um eine Oberschule handelt, die lt. eigenen und Aussagen der Nds. Landesschulbehörde weiterhin gefördert wird, blieb sie bei der o.g. Zuschussregelung des Landkreises unberücksichtigt. Bis Mitte Dezember 2016 konnte auch noch keine verbindliche Auskunft zur zukünftigen Förderung der Marienschule gemacht werden.

Nunmehr hat die Schulstiftung St. Benedikt mit Informationsschreiben vom 20.12.2016 die Zusicherung des Nds. Kultusministeriums erhalten, dass finanzielle Mittel für bereits begonnene sozialpädagogische Maßnahmen an Schulen in freier Trägerschaft auf Antrag weiterhin für die Jahre 2017 bis 2019 zur Verfügung gestellt werden. Während somit die Schulsozialarbeit an den Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft in der Regel auf 0,75 Stellen aufgestockt und die Schulsozialarbeiter als Landesbedienstete eingestellt wurden, läuft für die Marienschule quasi das Hauptschulprofilierungsprogramm weiter, d.h. sie bekommt weiterhin 26.000 Euro jährlich zur Finanzierung der Schulsozialarbeit an ihrer Schule. Damit würde die bis dahin vom Landkreis Cloppenburg geförderte Schulsozialarbeit komplett wegfallen.

Um die Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang weiterzuführen, wurde daher der Antrag auf Weiterbewilligung der bisherigen jährlichen Förderung von 21.151 Euro gestellt.

 

Die Verwaltung des Landkreises empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen.

 

 


Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 21.151 Euro müssten im Rahmen von überplanmäßigen Ausgaben zur Verfügung gestellt werden.

PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Schulstiftung St. Benedikt vom 20.12.2016

Schreiben des Kultusministeriums über die neue Förderung vom 20.12.2016